Ordnung
zur Änderung der Ordnung
für die Prüfungen in den Studiengängen der Betriebswirtschaftslehre
der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 9. März 1999
vom 18. April 2005



Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2004 (GW. NW. S. 752), hat die Westfälische Wilhelms-Universität Münster die folgende Ordnung erlassen:


Artikel I

Die Ordnung für die Prüfungen in den Studiengängen der Betriebswirtschaftslehre der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 9. März 1999, zuletzt geändert durch Änderungsordnung vom 27. Juni 2002, wird wie folgt geändert:

1.
§ 15 Abs. 2 wird nach Satz 1 wie folgt ergänzt: „Als unmittelbar folgender Klausurtermin gilt der Termin der Klausuren, die am Ende der Vorlesungszeit bzw. zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit des darauf folgenden Semesters, also innerhalb von längstens 6 Monaten nach dem Nichtbestehen der Prüfungsleistung, geschrieben werden. Versäumt es ein Kandidat/eine Kandidatin oder ist es ihm/ihr aufgrund von Exmatrikulation nicht mehr möglich, sich zu diesem Wiederholungstermin anzumelden, verliert der Kandidat/die Kandidatin den Prüfungsanspruch, es sei denn er/sie weist nach, dass er/sie das Versäumnis der Frist nicht zu vertreten hat. Die erforderlichen Feststellungen trifft der Prüfungsausschuss“.
2.
§ 15 wird um folgenden Absatz 5 ergänzt: „(5) Jedes zweimalige Nichtbestehen einer Prüfungsleistung setzt die Frist gemäß Abs. 2 in Gang“.


Artikel II

Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität (AB Uni) in Kraft.


Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 26. Januar 2005.

Münster, den 18. April 2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt




Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 18. April 2005Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt