Änderung der Beitragsordnung

 

der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität

Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat gem. § 79 Abs. 2 Hochschulgesetz in seiner Sitzung vom 6.12.2004 folgende Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft beschlossen:

Zum Sommersemester 2005 erhält § 2 der Beitragsordnung folgende Fassung:


„§ 2 Beitragshöhe

Der Beitrag beträgt 62,08 €. Er setzt sich wie folgt zusammen:

1. 10,80 € für die Aufgaben der Studierendenschaft

2.  1,28 € für den Studierendensport

3. 49,80 € für ein Semesterticket

4.  0,20 € für ein Hochschulradio“

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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 6.12.2004 und der Genehmigung des Rektorats vom 16.12.2004

Münster, den 10.1.2005Der Rektor


Prof. Dr. J. Schmidt


 

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Die vorstehende Ordnung wird gemäss der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8.2.91 ( AB Uni 91/1 ) hiermit verkündet.


Münster, den 10.1.2005Der Rektor


Prof. Dr. J. Schmidt