1. Ordnung zur Änderung der Ordnung
für den IV-Lenkungsauschuss vom 18.Juli 1997
vom 9. November 2004


Aufgrund des § 22 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz- HG) vom 14. März 2000 (GV NW S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 (GV NW S. 36) sowie aufgrund des § 33 Abs. 1 der Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 25 März 2002 hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:


Artikel I


Die Ordnung für den IV-Lenkungsausschuss vom 18. Juli 1997 (AB Uni 6/ 97) wird wie folgt geändert:


1. § 4, Abs. 1 erhält zwei weitere Spiegelstriche:


- „fungiert für das Rektorat als Aufsichtsorgan gegenüber dem IKM-Service
- empfiehlt er dem Rektorat auf Vorschlag der cHL-Anwendergruppe einen Vorstand der cHL-Anwendergruppe“

2. § 4 Abs. 2 erhält folgende weitere Unterpunkte:


„ l) Entgegennahme des jährlichen Berichts des IKM-Service über die geleisteten Arbeiten
m) Beschlussfassung über den Arbeitsplan des IKM-Service für das bevorstehende Haushaltsjahr
n) Entgegennahme des jährlichen Berichts der cHL-Anwendergruppe“




Artikel II

Diese Ordnung tritt mit Ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Westfälischen Wilhelms-Universität in Kraft.




Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 27. Oktober 2004.



Münster, den 9. November 2004Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt



Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.


Münster, den 9. November 2004Der Rektor



Prof. Dr. Jürgen Schmidt