Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang
Physik-Diplom vom 11. Oktober 2004


Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen ( Hochschulgesetz - HG ) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2003 ( GV. NrW. S. 36 ), hat die Westfälischen Wilhelms-Universität die folgende Ordnung erlassen:


Artikel 1

Die Studienordnung für den Studiengang Physik-Diplom wird wie folgt geändert:

1.
Der Passus „Nebenfachausbildung in Chemie ... ff“ am Ende von § 7 Abs.2, wird ersetzt durch:


entweder Nebenfachausbildung in Chemie



SWS

Semester
Pflichtveranstaltungen
Vorl.
Übg.

1. (WS)
Allgemeine Chemie und Einführung in die anorganische Chemie 5


1. od. 2.
Theoretische Übungen zur Vorbereitung auf
das chemische Praktikum für Physiker

2


Chemisches Praktikum für Physiker
6

1. - 4.Nebenfachausbildung Chemie
13 SWS


Das chemische Praktikum für Physiker findet als Kurs in der vorlesungsfreien Zeit nach dem ersten oder zweiten Semester statt. Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Praktikum ist die Teilnahme an den theoretischen Übungen zur Vorbereitung auf das chemische Praktikum für Physiker.




SWS

oder Nebenfachausbildung in Informatik


Semester
Pflichtveranstaltungen
Vorl.Übg./Prakt.

1. (WS)
Informatik I (Grundlagen der Programmierung)
mit Übungen und Praktikum
4
2

2. (SS)
Informatik II (Datenstrukturen und Algorithmen)
mit Übungen
4
2

1. - 4.
Nebenfachausbildung Informatik
12 SWS

2.

§ 8, Abs. 1, Satz 2 wird ersetzt durch:
Die Teilprüfung in Chemie kann bereits im Anschluß an das zweite oder dritte Fachsemester abgelegt werden; die Teilprüfung in Informatik erfolgt studienbegleitend.

3.
§ 8, Abs. 2, erste Ziffer 4. und der darauf folgende Satz wird ersetzt durch:
4. Chemie oder Informatik
Die Prüfung in Informatik erfolgt studienbegleitend. Sie besteht aus den zweistündigen Klausuren zu den Modulen Informatik I und Informatik II. Jede andere Teilprüfung ist eine mündliche Prüfung, die mindestens 30 Minuten, höchstens 45 Minuten dauert.

4.
§ 8, Abs. 2, zweite Ziffer 4. wird ersetzt durch:
4. im Fach Chemie die Inhalte der Vorlesung "Allgemeine Chemie und Einführung in die anorganische Chemie" sowie des "Chemischen Praktikums für Physiker" oder im Fach Informatik die Inhalte der Module "Informatik I" und "Informatik II".
5.
Im Anhang 1 wird der Studienverlaufsplan des Grundstudiums ersetzt durch:


Grundstudium



SWS
Semester
Veranstaltung
Vorlesung
Übung

1. (WS)













2. (SS)

Physik I mit Übungen

Mathematik für Physiker I mit Übungen

ggf. Allgemeine Chemie und Einführung
in die anorganische Chemie

ggf. Theoretische Übungen zur Vorbereitung
auf das chemische Praktikum für Physiker

(ggf. chemisches Praktikum für Physiker)

ggf. Informatik I mit Übungen

Physik II mit Übungen

Mathematik für Physiker II mit Übungen

ggf. Chemisches Praktikum für Physiker


ggf. Informatik II mit Übungen

6

4

5







4

6

4



4
2

2



2



(6)

2

2

2

6

2
Anmerkung:
Das chemische Praktikum für Physiker findet als Kurs in der vorlesungsfreien Zeit statt. Es kann bereits nach dem ersten Semester durchgeführt werden. Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Praktikum ist die Teilnahme an den theoretischen Übungen zur Vorbereitung auf das chemische Praktikum für Physiker.
3. (WS)




4. (SS)
Physik III mit Übungen

Experimentelle Übungen I für Physiker

Mathematik für Physiker III mit Übungen

Physik IV mit Übungen

Experimentelle Übungen II für Physiker

Mathematik für Physiker IV mit Übungen

6



4

8



4






2

4

2

2

4

2




1. - 4- Sem. insgesamt




















79 oder 78 SWS



Artikel 2

Diese Änderung tritt zum 1. Oktober 2004 in Kraft.






Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Physik vom 23. 7. 2004.


Münster, den 11. Oktober 2004 Der Rektor



Prof. Dr. J. Schmidt







Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8. Februar 1991 ( AB Uni 91/1 ), geändert am 23. Dezember 1998 ( AB Uni 99/4 ), hiermit verkündet.


Münster, den 11. Oktober 2004 Der Rektor



Prof. Dr. J. Schmidt