Amtliche Bekanntmachungen

Ordnung

zur Änderung der Wahlordnung

für die Fachbereichsräte

vom 25. April 2002

vom 16. Januar 2004


Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 16 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW.S.190) hat der Senat der Westfälischen Wilhelms-Universität folgende Ordnung erlassen:

 

Artikel I
Die Wahlordnung für die Fachbereichsräte vom 25. April 2002 (AB Uni 2002/4) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird nach Abs. 2 folgender Absatz 3 neu eingefügt:
"Abweichend von Abs. 1 gehören dem Fachbereichsrat des Fachbereichs Musikhochschule mit Stimmrecht an:
1. Die Dekanin/der Dekan als Vorsitzende/Vorsitzender
2. vier Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Professorinnen/Professoren
3. eine Vertreterin/ein Vertreter der Gruppe der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
4. eine Vertreterin/ein Vertreter der Gruppe der Lehrbeauftragten
5. zwei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Studierenden".
Der bisherige Absatz 3 von § 1 wird zu Absatz 4.
2. § 2 Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: "Im Fachbereich Musikhochschule werden die Mitglieder des Fachbereichsrats von den Mitgliedern des Fachbereichs nach Gruppen getrennt von den Professorinnen/Professoren, den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, den Lehrbeauftragten und den Studierenden gewählt."
3. § 2 Abs. 2 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: "Im Fachbereich Musikhochschule bestimmt sich die Zugehörigkeit zu den Mitgliedergruppen nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Kunsthochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz - Kunst HG)."
4. In § 2 Abs. 5 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 neu eingefügt: "Im Fachbereich Musikhochschule findet die Zuordnung in der Reihenfolge Gruppe der Professorinnen/Professoren, Gruppe der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Gruppe der Lehrbeauftragten, Gruppe der Studierenden statt."
Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden zu Sätzen 3 und 4.
In Satz 3 wird das Wort "Sie" durch "Die Wahlberechtigten" ersetzt.
5. In § 5 Abs. 2 wird nach "weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter" eingefügt "- im Fachbereich Musikhochschule der Gruppe der Professorinnen/Professoren, der Gruppe der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, der Gruppe der Lehrbeauftragten und der Gruppe der Studierenden -"
6. In § 14 Abs. 1 Satz 1 wird nach "jeder Mitgliedergruppe gemäß Artikel 13 Abs. 1 UV" eingefügt "- im Fachbereich Musikhochschule jeder Mitgliedergruppe gemäß den Bestimmungen des Kunst HG -".
7. In § 16 Abs. 7 Satz 1 erhält der Klammerzusatz nach "Mitgliedergruppe" folgenden Wortlaut "Professorinnen/Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterin/Mitarbeiter, Stu-dierende, weitere Mitarbeiterin/Mitarbeiter - im Fachbereich Musikhochschule: Professorinnen/Professoren, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Lehrbeauftragte, Studierende -"


Artikel II
Diese Ordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2004 in Kraft.







Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 14. Januar 2004.


Münster, den 16. Januar 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt




Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von
Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.




Münster, den 16. Januar 2004





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt