Amtliche Bekanntmachungen

Erste Ordnung
zur Änderung der Promotionsordnung
für den Fachbereich Mathematik und Informatik
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 6. Juni 2003
vom 18. Dezember 2003


Auf Grund des § 2 Abs. 4, des § 94 Abs. 1 und des § 122 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV.NW.S100). Die Promotionsordnung des Fachbereichs Mathematik und Informatik vom 6.Juni 2003 (AB Uni 7 2003), wird wie folgt geändert:

 

Artikel I
1. § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung: "Die Prüfungskommission eines Promovenden besteht aus der Dekanin/dem Dekan oder einer Prodekanin/einem Prodekan des Fachbereichs als Vorsitzender/Vorsitzendem, den Gutachtern und Prüfern des jeweiligen Promovenden. Die Prüfer sind in der Regel unter den habilitierten oder berufenen (§ 47 HG) hauptberuflich an der Westfälischen Wilhelms-Universität tätigen Mitgliedern zu wählen. Entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren des Fachbereichs Mathematik und Informatik sowie aus dem Fachbereich Ausgeschiedene können in der Regel nicht länger als drei Jahre nach Ablauf der Dienstzeit als Prüferin/Prüfer gewählt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Vorsitzende/der Vorsitzende des Promotionsausschusses. Die Prüfer werden von der/dem Vorsitzenden des Promotionsauschusses bestellt. Alle Mitglieder sind Stimmberechtigt.
2. § 6 Abs. 3 wird um den folgenden Punkt (c) ergänzt: "(c) Entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Professorinnen/Professoren des Fachbereichs Mathematik und Informatik sowie aus dem Fachbereich ausgeschiedene in der Regel nicht länger als drei Jahre nach Ablauf der Dienstzeit."


Artikel II
Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.







Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Dekans des Fachbereichs Mathematik und Informatik in Eilkompetenz vom 20.11.2003


Münster, den 18. Dezember 2003





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt





Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08. Februar 1991 (AB Uni 91/1), geändert am 23. Dezember 1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.



Münster, den 18. Dezember 2003





Der Rektor




Prof. Dr. J. Schmidt