Änderung der Beitragsordnung
der Studierendenschaft der Westfälischen
Wilhelms-Universität
vom 21.12.1991 –AB Uni 93/1
Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat gem. §
79 Abs. 2 Hochschulgesetz in seiner Sitzung vom 15.12.2003 folgende Änderung der
Beitragsordnung der Studierendenschaft beschlossen:
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Zum Sommersemester 2004 erhält § 2 der Beitragsordnung folgende Fassung:
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„§ 2 Beitragshöhe Der Beitrag beträgt 55,70 €. Er setzt
sich wie folgt zusammen:
- 9,82 € für die Aufgaben der Studierendenschaft
- 1,28 € für den Studierendensport
- 44,60 € für ein Semesterticket.“
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Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des
Studierendenparlaments vom 15.12.2003 und der Genehmigung des Rektorats vom
8.1.2004 |
Münster, den 12.1.2004 |
Der Rektor |
Prof. Dr. J. Schmidt |
Die vorstehende Ordnung wird gemäss der Ordnung der Westfälischen
Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von
Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 8.2.91 ( AB Uni 91/1 ),
zuletzt geändert am 23.12.98 ( AB Uni 99/4 ), hiermit verkündet. |
Münster, den 12.1.2004 |
Der Rektor |
Prof. Dr. J. Schmidt |