• Anmeldungen

    Mündliche Prüfungen

    Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt mit dem Antragsformular „Anmeldung zur Zwischenprüfung“(s. "Papierkram"). Den ausgefüllten Antrag legen Sie persönlich dem Prüfungsamt vor. Wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeitung um einen Termin abzusprechen.

    Fachprüfungen, die nach dem Anhang der ZPO-LA durch Leistungsnachweise absolviert werden, organisieren die Fächer. Informieren Sie sich bitte dort über die Prüfungsmodalitäten.
    Die Termine der mündlichen Prüfungen werden von den Prüfer*innen festgelegt und auf dem Anmeldeformular vermerkt. Sollten sich nach der Terminbekanntgabe noch Änderungen ergeben, so werden Ihnen diese an Ihre im Studierendensekretariat gemeldete Postanschrift mitgeteilt.
    Die mündlichen Prüfungen legen Sie als Einzelprüfungen vor dem*der Fachprüfer*in und in Gegenwart des*der Beisitzer*s*in ab. Im Anschluss an die mündliche Prüfung teil Ihnen der*die Prüfer*in die Bewertung mit und überreicht Ihnen einen verschlossenen Umschlag, den Sie unverzüglich im Zwischenprüfungsamt abgeben müssen.

     

    Schriftliche Prüfungen

    Das Anmeldeverfahren entspricht dem der mündlichen Prüfungen. Die individuelle Terminkoordinierung für die Klausuren erfolgt durch das Zwischenprüfungsamt, die Klausurtermine werden 14 Tage vor dem Prüfungstermin bekanntgegeben. Der Termin wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt und im Prüfungsamt per Aushang veröffentlicht. Sollten sich nach der Terminbekanntgabe noch Änderungen ergeben, so werden Ihnen diese an Ihre im Studierendensekretariat gemeldete Postanschrift mitgeteilt.
    Ihre Zwischenprüfungsklausuren können Sie im Zwischenprüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge nach Terminabsprache einsehen oder auf Antrag (Lateinische Philologie) ausgehändigt bekommen.

     

  • Abmeldungen

    Abmeldungen können bis zu zwei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich im Zwischenprüfungsamt-Lehramt erfolgen. Nach Ablauf der genannten Frist ist die Anmeldung verbindlich.

    Falls Sie am Prüfungstag krank sind, müssen Sie sich telefonisch im Zwischenprüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge abmelden und unverzüglich (spätestens am Folgetag!) ein ärztliches Attest einreichen bzw. dem Prüfungsamt per Post zukommen lassen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich erneut schriftlich zur Prüfung anmelden müssen.

  • Zwischenprüfungszeugnis

    Über die bestandene Zwischenprüfung (im jeweiligen Unterrichtsfach) erhalten Sie ein Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass die Zwischenprüfung bestanden und das Grundstudium abgeschlossen wurde. Bescheinigungen über Noten können nicht ausgestellt werden.

    Das Zwischenprüfungszeugnis wird Ihnen erst dann erteilt, wenn Sie neben den Prüfungsleistungen auch die Studienleistungen des Grundstudiums erbracht haben. Dies bescheinigen Ihnen die Fachvertreter*innen auf dem im Zwischenprüfungsamt und unter der Rubrik „Papierkram“ erhältlichen Formular „Bescheinigung zur Erlangung des Zwischenprüfungszeugnisses“.
    Für Fächer, in denen die gesamte Zwischenprüfung in Form studienbegleitender Leistungsnachweise als Fachprüfung abgelegt wird, reichen Sie o. g. Bescheinigung der Fachvertreter/innen im Zwischenprüfungsamt ein. Ferner müssen Sie zur Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses das Studienbuch und ggf. die Nachweise über geforderte Fremdsprachenkenntnisse vorlegen.

  • Hinweise

    Die Zwischenprüfung in Lehramtsstudiengängen wird studienbegleitend abgelegt. Das bedeutet, dass Sie für die Meldung zu einer Zwischenprüfungsleistung nicht die Nachweise über die Studienleistungen des Grundstudiums vorlegen müssen.

    In manchen Fächern wird die Zwischenprüfung durch einen oder mehrere Leistungsnachweis(e), der (die) als Fachprüfung(en) gilt (gelten), abgelegt. In anderen Fächern besteht die Zwischenprüfung aus einer mündlichen Prüfung und/oder einer Klausur. Genaueres regeln die Anhänge der Zwischenprüfungsordnungen. Sie können die Zwischenprüfung splitten, d. h. in verschiedenen Prüfungszeiträumen ablegen. Dies bezieht sich auch auf Teilprüfungen.

     

    Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen

     

    LPO 1994/2000: PDF
    LPO 2003: PDF

     

    Bitte beachten Sie auch die Informationen der Zentralen Studienberatung.


    Bei Fragen zur Zwischenprüfung für den Lernbereich, wenden Sie sich bitte an Frau Edith Börger.