Allgemeine Informationen

Die Universität Münster ist verpflichtet, Lehramtsstudierenden mit dem Abschluss des Master of Education zu bescheinigen, dass sie ihr Studium entsprechend der Vorgaben der Lehramtszugangsverordnung (LZV), die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen regelt, abgeschlossen haben.

In einigen Fällen ist es möglich, dass Ihr Studium zwar alle Regularien der Prüfungsordnungen erfüllt, nicht aber die LZV. Dies kann zum Beispiel dann passieren, wenn Sie den Bachelor an einer anderen Hochschule erworben haben. Wenn Sie ausschließlich an der Universität studiert haben, kann es in wenigen Fällen ebenfalls möglich sein, dass Ihre individuelle Studienbiographie die Vorgaben der LZV nicht voll umfänglich erfüllt, zum Beispiel dann, wenn Sie aufgrund einer Unter- oder Überschreitung der Regelstudienzeit innerhalb der Universität Münster zwischen verschiedenen Studienmodellen wechseln mussten. Wir möchten deshalb möglichst zu Beginn Ihres Masterstudiums überprüfen, ob Ihre individuelle Studienbiographie LZV-konform ist, damit für Sie nach Ihrem Studienabschluss der Weg in den Vorbereitungsdienst unproblematisch möglich ist.

Sofern für Ihre individuelle Studienbiographie die Möglichkeit besteht, dass die Vorgaben der LZV nicht ohne Weiteres eingehalten sind, werden Sie nach der Immatrikulation an der Universität Münster per E-Mail über das weitere Vorgehen zu individuellen Anrechnungen und "Angleichungsstudien" informiert.

Kontaktperson:

Theresa Lammers

Prüfungsamt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Raum 4
Tel: (02 51) 83 - 35108
lzv.buero@uni-muenster.de