An- und Abmeldungen

  • Anmeldungen

    Eine Anleitung für Anmeldungen und vieles mehr in QISPOS können Sie hier finden.

    Informationen zu Anmeldungen im neuen Campus-Management-System SAP SLcM finden Sie hier.


    Die zentrale elektronische An- und Abmeldephase (via QISPOS oder SAP SLcM) sowie die vom Prüfungsamt I organisierten Modulabschlussprüfungen finden Sie in der Kategorie Fristen & Termine.


    Die Anmeldungen in den elektronischen Anmeldesystemen umfassen auch die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen.
    Bitte beachten Sie aber, dass es in verschiedenen Fächern Teilnehmerbeschränkungen für einzelne Veranstaltungen und damit gesonderte Zulassungsverfahren (über LSF oder Aushanglisten) gibt.

    Achten Sie bitte auf Informationen in den Kommentierten Vorlesungsverzeichnissen der Fächer und entsprechende Aushänge!
    Nach der Teilnahme an LSF-Auswahlverfahren oder anderen Auswahlverfahren ist eine gesonderte Anmeldung über QISPOS oder SAP SLcM notwendig.

    Haben Sie noch angemeldete Leistungen aus vergangenen Semestern in QISPOS oder SAP SLcM aufgeführt, diese aber nicht bestanden bzw. nicht belegt, so müssen die Veranstaltungen noch während der aktuellen Anmeldephase von den Lehrenden verbucht werden. Erst dann ist eine elektronische Neuanmeldung für die jeweilige Prüfungsnummer möglich. Eine elektronische Anmeldung ist Voraussetzung für die Teilnahme an allen Studien- und Prüfungsleistungen.

    Informationen zu eventuellen Notenverbesserungsversuchen finden Sie unter den Hinweisen zum Anmeldeverfahren, für den Bachelor hier und für den Master hier.

  • Abmeldungen und Rücktritte

    Nur während des elektronischen Anmeldezeitraums können sich Studierende ohne Angabe von Gründen von prüfungsrelevanten Leistungen in QISPOS oder SAP SLcM an- und abmelden. Die An- und Abmeldezeiten werden zentral bekannt gegeben.

    Rücktritt von Leistungen

    Die Prüfungsordnungen der Universität Münster sehen vor, dass Studierende von einer Prüfungsleistung, zu der sie sich angemeldet haben, aus „triftigem Grund“ wieder zurücktreten können, wenn sich nach Ablauf der An- und Abmeldefrist herausstellt, dass die*der Studierende an der entsprechenden Prüfung nicht teilnehmen kann. Folge eines solchen Rücktritts aus „triftigem Grund“ ist, dass die*der Studierende so behandelt wird, als habe sie*er sich für die betreffende Prüfungsleistung gar nicht angemeldet. Liegt hingegen kein „triftiger Grund“ für den Rücktritt vor, so gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

    Um eine Gleichbehandlung aller Studierenden zu gewährleisten, werden im Folgenden die für einen Rücktritt in Betracht kommenden „triftigen Gründe“ genannt und deren Handhabung erläutert.

    Als „triftige Gründe“ für einen Rücktritt von einer Prüfungsleistung kommen insbesondere in Betracht:


    • Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit (auch gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Schwangerschaft)
    • Pflege oder Versorgung der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerade Linie Verwandten (Kinder, Eltern) oder ersten Grades Verschwägerten, wenn diese pflege- oder versorgungsbedürftig sind
    • Inanspruchnahme von Schutzzeiten nach den §§ 3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes und von Fristen des Bundeserziehungsgeldgesetzes über die Elternzeit
    • Todesfälle von nahen Angehörigen
    • Studiengangwechsel / Fachwechsel
    • Studienortwechsel
    • Überschneidung von Prüfungsterminen
    • Gründe, die sich unter dem Oberbegriff „Höhere Gewalt“ zusammenfassen lassen (z.B. nicht vorhergesagtes Glatteis, längerer Stau nach Unfall etc.).

    Kein „triftiger Grund“ für den Rücktritt von einer Prüfungsleistung ist z.B. die nicht ausreichende Vorbereitung auf die Prüfung oder der nach Ablauf der An- und Abmeldefrist entstandene Wunsch der/des Studierenden, die betreffende Prüfung doch lieber erst im kommenden Semester zu absolvieren.

    Ein Rücktritt aus „triftigem Grund“ kann nur dann anerkannt werden, wenn er „unverzüglich“ (das bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“, also so schnell wie möglich) im zuständigen Prüfungsamt

    a) angezeigt und
    b) glaubhaft gemacht wird.

    Die Glaubhaftmachung erfolgt im Fall der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit durch die Einreichung eines/r ärztlichen Attests/Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift sowie dem Abmeldeformular. Auf eine elektronisch an die Krankenkasse übermittelte Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung hat das Prüfungsamt I keinen Zugriff. Lassen Sie sich beim Arzt bitte eine Bescheinigung mit Unterschrift und Stempel ausstellen. Sie können diese jedoch eingescannt an das Prüfungsamt übermitteln.

    Die Anzeige der Prüfungsunfähigkeit erfolgt grundsätzlich nur dann ohne schuldhaftes Zögern, wenn das Attest mit dem Abmeldeformular spätestens am Tag nach der Säumnis entweder eingescannt per Email an die zuständigen Sachbearbeitung geschickt, durch eine beauftragte Vertretung abgegeben oder postalisch versendet wird (Datum des Poststempels). Eine spätere Abgabe bzw. ein späteres Versenden des Attestes muss telefonisch angezeigt worden sein. Ein späteres Einreichen von Attesten ohne telefonische Vorankündigung ist andernfalls nur noch mit dem Nachweis möglich, dass die Verzögerung nicht schuldhaft erfolgte (längerer Krankenhausaufenthalt mit Bewusstlosigkeit etc.).
    Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf einen leserlichen Poststempel!

    Das Attest muss spätestens am Tag der Prüfung, mit begründetem Nachweis maximal einen Tag nach der versäumten Prüfung, ausgestellt worden sein. Atteste, die nachträglich eine Prüfungsunfähigkeit für die Vergangenheit ausweisen, können grundsätzlich nicht anerkannt werden.

    Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt verbindlich ist und nachträglich nicht korrigiert oder zurückgezogen werden kann.

    Rücknahme von Prüfungsleistungen und Klausuren

    Weitere Informationen zu den Abmeldefristen finden Sie in der Rubrik Fristen & Termine.

Abschlussarbeiten und Übergänge

  • Abschlussarbeiten

    Wie erfolgt die Anmeldung?
    Seit dem 20.04.2020 können Sie die Zulassung und Themenausgabe für Ihre Abschlussarbeit online beantragen. Folgen Sie dafür bitte entweder dem in diesem Leitfaden skizzierten Verfahren oder nutzen Sie dieses Formular.


    Wann sollte die Anmeldung erfolgen?
    Den Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bestimmen Sie selbst. Sie sollten jedoch unbedingt darauf achten, wann Sie das Studium abschließen wollen bzw. wann Sie Ihr Abschlusszeugnis benötigen und von diesem Zeitpunkt ausgehend „rückwärts“ planen! Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung ebenfalls wann Sie das Praxissemester im Masterstudiengang absolvieren möchten.

    Ein Rechenbeispiel:

    Sie wollen zum 1. Oktober Ihr Studium beendet haben und benötigen Ihre Abschlussdokumente (Zeugnis und Urkunde) zu diesem Zeitpunkt. Ausgehend hiervon ziehen Sie die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit, die Begutachtungszeit für Erst- und Zweitgutachter*in sowie einen Zeitraum von zwei Wochen (im Master Berufskolleg vier Wochen) für die Bearbeitungsschritte im Prüfungsamt ab. Bei einer Bearbeitungszeit von vier Monaten und einer Begutachtungszeit von 8 Wochen würden Sie sich bei dem geplanten Abschlusszeitpunkt zu Beginn des Monats März zur Abschlussarbeit anmelden müssen.

    Wann beginnt die Bearbeitungszeit?
    Die Bearbeitungszeit beginnt mit Unterschrift Ihrer*Ihres Erstprüfenden.

    Wo finden sich die erforderlichen Formulare?
    Die Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Formulare“ in der Menüleiste.

    Auf diesem Formular bescheinigt Ihnen die*der Themenstellende der Arbeit; die Modulkoordination oder die Studienkoordination, dass die in der Prüfungsordnung und den Modulbeschreibungen formulierten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Das Thema der Abschlussarbeit wird Ihnen in der Regel in deutscher und englischer Sprache von der*dem Erstprüfenden gestellt. Bitte denken Sie daran, dass die Prüfungsberechtigungen des*der Erst- und Zweitgutachter*in vorliegen müssen. Der*die Zweitgutachter*in wird von Ihnen benannt.

    Mit dem vollständig ausgefüllten Formular melden Sie im Prüfungsamt Ihre Abschlussarbeit an. Sie werden von uns anschließend schriftlich über die Themenstellung und den Abgabetermin informiert. Der Titel der Abschlussarbeit ist wortgleich zu übernehmen. Der angegebene Abgabetermin ist rechtsverbindlich! Verlängerungen sind bis zum letzten Tag der Bearbeitungszeit anzuzeigen. Ein Versäumnis der schriftlich mitgeteilten Abgabefrist bedeutet, dass Sie Ihre Prüfungsleistung „Bachelor- /Masterarbeit“ nicht bestanden haben.

    Nachdem Sie Ihre Abschlussarbeit fertig gestellt haben, ist diese in gebundener Ausfertigung (in Form einer Leimbindung) inklusive Plagiatserklärung und in digitaler Form auf CD im Prüfungsamt einzureichen. Empfohlen wird bei der Bindung der Arbeiten ein jeglicher Verzicht von Plastik, wie bspw. Front- und Rückfolien. Die Anzahl der Exemplare richtet sich nach Ihrer Prüfungsordnung. Bitte wählen Sie zwecks Durchführung der Plagiatskontrolle ein Datei-Format, das das Kopieren von Text ermöglicht, z.B. Open Office Writer, Word oder bestimmte PDF-Varianten.

    Das Einreichen der Arbeit und der CDs kann in den angegebenen Sprechstunden erfolgen, durch den Einwurf im Fristenbriefkasten (Schlossplatz 2) oder auch per postalischer Zusendung (adressiert an das Prüfungsamt). Sollte Ihr Abgabedatum außerhalb der Öffnungszeiten liegen, ist eine postalische Zusendung bzw. eine Hinterlegung im Fristenbriefkasten an der Universität Münster (Schlossplatz 2) erforderlich. In beiden Fällen ist die Sendung an das Prüfungsamt zu adressieren. Die Hinterlegung im Hausbriefkasten ist nicht ausreichend. Bei der postalischen Zusendung wird zwecks Dokumentation der Fristwahrung empfohlen, die Versandart 'Einschreiben' zu wählen und den Einlieferungsbeleg aufzubewahren. Sollten Sie die Abgabe durch einen Bevollmächtigten erledigen lassen, wird Ihnen dessen mögliches Versäumnis zugerechnet. Eine Abgabe ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.


    Die Arbeiten werden ausschließlich durch das Prüfungsamt an die Gutachter*innen weitergeleitet.

    Sobald beide Gutachten vorliegen, werden Sie schriftlich über die Bewertungen Ihrer Abschlussarbeit benachrichtigt.

     

    Wir wünschen Ihnen für Ihr Studium viel Erfolg!

     

    Von der Bachelorarbeit zum Zeugnis
    © Prüfungsamt I
    © Prüfungsamt I
  • Bescheinigungen

    Vorläufiges Zeugnis

    Werden für eine Bewerbung ausdrücklich die Durchschnittsnoten und ein vorläufiges Transcript of Records gefordert, beantragen Sie dieses bitte per Mail bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung.
    Kalkulieren Sie für die Berechnung und Ausstellung der Dokumente eine Bearbeitungszeit von ca. einer Woche ein.
    Nach der Fertigstellung werden Sie von Ihrer Sachbearbeitung über die Abholung informiert.

    Bitte beachten Sie, dass nur vollständig abgeschlossene Module in die Berechnung der Durchschnittsnote einfließen. Eine Ausstellung der Unterlagen ist grundsätzlich nur einmalig im Semester möglich.


    BAföG-Bescheinigungen

    Das Formblatt 5 des BAföG-Amtes wird Ihnen von der jeweiligen Fachvertretung ausgefüllt. Sie benötigen einen gesiegelten Leistungsausdruck Ihrer QISPOS-Einträge. Diesen Ausdruck können Sie bei Ihrer Sachbearbeitung in den Sprechstunden erhalten.


    Studienkredite, Auslandsstudium, Fortbildungsprogramme

    Legen Sie das entsprechende Formular bitte Ihrer Sachbearbeitung vor. Nur in QISPOS stehende Leistungen können entsprechend bescheinigt werden.


    Transcript of Records

    Benötigen Sie für Bewerbungen eine Auflistung Ihrer Leistungen, können Sie diese während der Öffnungszeiten bei Ihrer Sachbearbeitung erhalten.

  • Übergang Bachelor – Master

    Checkliste für den Masterübergang


    ► Prüfen Sie, ob alle Leistungen im Rahmen des Bachelorstudiums angemeldet und belegt wurden (Tipp: Diese Überprüfung sollte während der QISPOS-Anmeldephase stattfinden, damit ggf. die für den Studienabschluss erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen vor Ablauf der Anmeldephase vervollständigt werden können. Hier hilft auch gerne das Prüfungsamt weiter. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die*den für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in
    ► Anmeldung der Abschlussarbeit (Das Verfahren zur Arbeitsanmeldung finden Sie hier )
    ► Für die Bewerbung zum Master müssen mindestens 120 LP vorliegen. Diese errechnen sich aus allen bisher verbuchten LPs der Prüfungs- und Studienleistungen, nicht nur aus abgeschlossenen Modulen.
    Für die Berechnung der Fachnote werden ausschließlich die LPs aus abgeschlossenen Modulen berücksichtigt.

     

    Umschreibung zum Sommersemester Umschreibung zum Wintersemester

    Bewerbung zum Master bis ca.* 15.01.
    online (Ansprechpartner*innen Studierendensekretariat)

    Bewerbung zum Master bis ca.* 15.07.
    online (Ansprechpartner*innen Studierendensekretariat)
    Sobald Leistungsverbuchung vollständig ist, Zeugnisantrag spätestens zwei Wochen vor dem gewählten Umschreibetermin im Prüfungsamt einreichen Sobald Leistungsverbuchung vollständig ist, Zeugnisantrag spätestens zwei Wochen vor dem gewählten Umschreibetermin im Prüfungsamt einreichen vor Umschreibung)
    Umschreibung für Praxissemester im 2. MA-Semester bis ca.* 15.04. (variiert, Info ZfL) Umschreibung für Praxissemester im 2. MA-Semester bis ca.* 15.10. (variiert, Info ZfL)
    Umschreibung für Praxissemester im 3. MA-Semester bis ca.* 15.05. Umschreibung für Praxissemester im 3. MA-Semester bis ca.* 15.11.
    Späteste Umschreibung bis ca.* 15.05.
    (Ansprechpartner*innen Studierendensekretariat)
    Späteste Umschreibung bis ca.* 15.11.
    (Ansprechpartner*innen Studierendensekretariat)

    ca.* Beachten Sie die abweichenden Fristen, sofern das Fristende nicht auf einen Werktag fällt.

    © Prüfungsamt I
  • Abschlussdokumente

    Die Abschlussdokumente werden schriftlich von Ihnen beantragt. Das Formular 'Antrag auf Erstellung von Abschlussdokumenten' erhalten Sie vom Prüfungsamt bzw. finden Sie unter der Rubrik Formulare.
    Um die Abschlussdokumente zu beantragen, füllen Sie das Formular bitte komplett aus.

    Das Formular kann persönlich, postalisch, per E-Mail oder durch Einwurf im Briefkasten des Prüfungsamtes der jeweiligen Sachbearbeitung zugehen.

    Die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente kann bis zu zwei Wochen dauern. Der für die Erstellung benötigte Zeitraum ist maßgeblich davon beeinflusst, von wem Ihre Unterlagen unterschrieben werden müssen. So dauert ein Zeugnis, das für die Unterzeichnung postalisch verschickt werden muss, länger als eines, dessen Unterzeichner in unserem Gebäude sitzt. Ebenso verlängert sich der benötigte Zeitraum für die Erstellung der Abschlussdokumente, wenn das Zeugnis von mehreren Personen zu unterzeichnen ist, die an unterschiedlichen Standorten oder in unterschiedlichen Einrichtungen, z.B. Universität Münster und FH, tätig sind. Die Dauer dieser Wegezeiten können weder wir noch Sie beeinflussen. Auch dann nicht, wenn Sie Ihr Zeugnis besonders dringend benötigen. Beachten Sie bitte, dass die Zeugnisse für den Master of Education BK bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann.

    Sollte die Erstellung Ihres Zeugnisses in den Rückmeldezeitraum des Studierendensekretariats fallen, Sie Ihr Studium aber vollständig beendet haben und nur noch auf die Abschlussdokumente warten, können Sie sich bereits exmatrikulieren. Für die Erstellung der Abschlussdokumente müssen Sie nicht immatrikuliert sein.

    Wichtige Informationen für Studierende des Lehramtes an Berufskollegs Master of Education

    Bitte weisen Sie die Fachpraktische Tätigkeit im Prüfungsamt nach! Dieser Nachweis für für die Erstellung der Abschlussdokumente notwendig.

    Wichtige Information für Bachelorstudierende

    Die Universität Münster bietet BA-Studierenden die Möglichkeit, sich noch bis zum 15.05., bzw. 15.11. des Jahres in den Master of Education umzuschreiben. Zu diesem Zeitpunkt hat das neue Semester bereits begonnen. Falls Sie beabsichtigen, von der verspäteten Umschreibung Gebrauch zu machen, bedenken Sie bitte Folgendes:

    • Zeugnisdatum: Ihr Zeugnis wird auf den Tag datiert, an dem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung abgelegt, bzw. eingereicht haben. Wenn dieser Tag im neuen Semester liegt, wird auch dieses Fachsemester als Abschlusssemester in Ihrem Zeugnis ausgewiesen. Dadurch kann sich ergeben, dass das gleiche Semester für Sie als Abschlusssemester des Bachelor in der Fachsemesterzählung berücksichtigt wird, das auch ihr erstes Semester im Master of Education ist. D.h. die letzte Prüfungsleistung sollte spätestens am 30.09. bzw. 31.03. erbracht worden sein. Das Bewertungsverfahren der Prüfer*innen findet dabei keine Berücksichtigung.
    • Verteilverfahren: Bei einer verspäteten Umschreibung werden Sie in vielen Fächern nicht mehr für Seminarplatzverteilverfahren berücksichtigt. Es ist also möglich, dass Sie in bestimmten stark nachgefragten Lehrveranstaltungen (Seminare, Laborpraktika, etc.) im ersten Semester keinen Platz bekommen.
  • Referendariat

    Bitte beachten Sie, dass wir für die Erstellung von Abschlussdokumenten je nach Abschlussziel zwei bzw. vier Wochen benötigen. Bitte planen Sie Ihren Abschluss so, dass die Fristen für den Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen eingehalten werden können und Sie sich mit dem Zeugnis dafür bewerben können.

    Weitere Informationen zum Übergang ins Referendariat finden Sie hier.

Anerkennungen

  • Anerkennungen

    Welche Leistungen werden anerkannt?
    Gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen die innerhalb eines Auslandssemesters, an anderen Hochschulen, oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung erbracht wurden, können auf Antrag anerkannt werden.
    Bei Leistungen aus einem anderen Studiengang bzw. Studienabschluss der Universität Münster besteht ebenfalls die Möglichkeit der Anerkennung.

    Wann ist eine Anerkennung einzureichen?
    Die Anerkennung sollte unverzüglich nach dem Auslandsaufenthalt bzw. des Hochschulswechsels im Prüfungsamt eingereicht werden.
    Empfehlenswert ist die Einreichung vor oder während der zentralen Anmeldephase eines jeden Semesters, damit keine Anmeldeprobleme wegen nicht vorhandener Voraussetzungen entstehen.
    Eine Anerkennung kann nicht zurückgezogen werden, sie ist somit rechtsverbindlich.

    Wie werden Leistungen anerkannt?
    Leistungen werden vor der Anerkennung von der fachinternen verantwortlichen Person auf die Vergleichbarkeit zu Veranstaltungen der Universität Münster überprüft. Ist eine Äquivalenz vorhanden, können Ihre Leistungen für das Studium in Münster angerechnet werden.

    Wer nimmt die Anerkennung vor?
    Die Zuständigkeit für die Anerkennung regeln die Prüfungsordnungen. Sie liegt in der Regel entweder bei dem*der Dekan*in oder bei der*dem Prüfungsausschussvorsitzenden und erfolgt über das Prüfungsamt. Bevor über eine Anerkennung entschieden werden kann, muss der*die Fachvertreter*in oder der*die Modulbeautragte die Äquivalenz der Leistungen bescheinigen. Der Antrag zur Anerkennung von Leistungen wird von diesem ausgefüllt und unterschrieben. Es ist darauf zu achten, dass alle Felder ausgefüllt sind!

    Welche Unterlagen werden im Prüfungsamt benötigt?
    Für die Anerkennung reichen Sie bitte persönlich das ausgefüllte Formular mit den Kopien der Leistungsnachweise der anderen Hochschule bzw. Institution ein.
    Für Studien- und Prüfungsleistungen, die an der Universität Münster innerhalb eines anderen Studienganges erbracht und über QISPOS oder SAP SLcM verwaltet wurden, sind keine Nachweise erforderlich.

  • Außercurriculares Studium

    Regelungen zur Teilnahme an Leistungen anderer Studiengänge: „Außercurriculares Studium“: pdf

    Individuelle Kooperationsvereinbarung (Formular) zur Teilnahme an Veranstaltungen und Leistungen im Rahmen des „außercurricularen Studiums": pdf

    Studierende der Sprachen Französisch/Italienisch/Spanisch nutzen bitte das Formular des Romanischen Seminars hier.

    Für die Anerkennung des außercurricularen Studiums reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Prüfungsamt I ein:

    • Individuelle Kooperationsvereinbarung
    • Leistungsnachweise der entsprechenden Fächer
    • Anerkennungsfomular

     

Weitere Serviceleistungen

  • Einsichtnahmen

    Eine Einsichtnahme in die Prüfungsakte (MAP, Gutachten Abschlussarbeit, ...) ist laut PO bis zu vier Wochen nach Erhalt des Abschlusszeugnisses möglich. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an Ihre*e zuständige*n Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt.

  • Beglaubigungen

    Sofern Sie beglaubigte Kopien von Zeugnisunterlagen, Transcripts of Records, Bescheinigungen etc. benötigen,
    so können Sie sich hierfür an den AStA wenden.

    Der AStA der Universität Münster stellt für Sie kostenlos amtliche Beglaubigungen aus.

    Nähere Infos erhalten Sie unter dem folgenden Link:
    AStA Beglaubigungen