Visum und Aufenthaltstitel

Neues aus der Ausländerbehörde

Änderungen aufgrund der aktuellen Lage

Wenn sie einen Termin mit der Ausländerbehörde vereinbart haben, wird ihr Termin postalisch oder per E-Mail bearbeitet. Bitte warten Sie auf ein Schreiben der Ausländerbehörde mit Hinweisen für den weiteren Ablauf.

Informationen der Ausländerbehörde Münster

Wenn Sie in der nächsten Zeit einen Termin bei der Ausländerbehörde haben, aber aufgrund der aktuellen Situation in Ihrem Heimatland sind, informieren Sie bitte die Ausländerhörde (aufenthaltsrecht@stadt-muenster.de)

Wenn Sie im Wintersemester Ihr Studium an der Universität Münster beginnen und noch im Heimatland sind, sollten sich an Ihre jeweilige Deutsche Botschaft wenden.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gerne Frau Beckmann-Wewer (iris.beckmann@uni-muenster.de)

Wichtige Information für Erstsemester

Wenn Sie nach der Einreise Ihren Aufenthaltstitel beantragen müssen, senden Sie bitte jetzt schon eine Terminanfrage an die Ausländerbehörde: Kontaktformular (Internationale Studierende müssen in der Regel §16 beantragen.)

Weitere Informationen finden Sie hier

Wenn Sie aufgrund der aktuellen Lage bisher noch nicht einreisen konnten, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Deutsche Botschaft.

Änderungen beim Nachweis des Lebensunterhalts

Wichtiger Hinweis:
Ab dem Wintersemester 2022/23 wird sich der Nachweis des Lebensunterhaltes auf 11.208 € pro Jahr erhöhen.

Sollten Sie Probleme mit der Aufenthaltsverlängerung haben, nutzen Sie bitte unsere Beratungsangebote!