Die Edition der Hofordnungen Karls des Kühnen (1467-1477)


in Kooperation mit Prof. Dr. Werner Paravicini (Kiel)

Entwurf der Zusatzordonnanz von 1472 mit eigenhändigen Korrekturen Karls des Kühnen (Lille, ADN, B3376, 113.547)
Entwurf der Zusatzordonnanz von 1472 mit eigenhändigen Korrekturen Karls des Kühnen (Lille, ADN, B3376, 113.547)

Waren die Hofordnungen unter seinem Vorgänger Philipp dem Guten nur ein administratives Kontrollmittel, das die aktuelle personelle Zusammensetzung des Hofstaates registrierte und die Ausgaben regelte, kam ihnen unter Herzog Karl dem Kühnen ein ganz neuer Stellenwert zu.
Erstmals wurde die Zusammensetzung des Hofes hier in Form eines idealen, ausgewogenen Hofstaates prospektiv festgeschrieben und nach Plan umgesetzt. Karl, der an den Hofordnungen selbst mitschrieb, wollte einen Hof in „ordre et regle“ – womit er seinen Hof ganz bewusst als Medium seiner Herrschaft einsetzte.
In seinen Hofordnungen führte Karl dabei zahlreiche Neuerungen ein. Nicht nur sorgte er dafür, dass die einzelnen Ämter zahlenmäßig in einem klaren Verhältnis zueinander standen und führte Regeln für die Amtsinhaber ein, die ein repräsentatives Auftreten seines Hofes in der Öffentlichkeit garantierten. Er versuchte dies auch durch ein in seinen Hofordnungen festgeschriebenes System der Überwachung und Denunziation abzusichern. Indem er seine Ordnungen zugleich in Form von Prunkhandschriften anfertigen ließ, machte er sie damit selbst zu Medien der Repräsentation.
Die Hofordnungen Karls des Kühnen zeugen dabei zugleich von der wechselvollen Zeit seiner Regentschaft, von seiner Auseinandersetzung mit Ludwig XI., seinem Streben nach Souveränität und der zunehmenden Militarisierung seines Hofes, an deren Ende häufiger Verrat und Seitenwechsel stand. Auch dies lässt sich in den Hofordnungen nachvollziehen.

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