Neuerscheinung "Unheilige Allianz" von Prof. Dr. Thomas Schüller

Am 23.10.2023 erscheint im Verlag Hanser das neue Buch von Prof. Dr. Thomas Schüller, Direktor des IKR, mit dem Titel: "Unheilige Allianz"

Warum sich Staat und Kirchen  trennen müssen". Es handelt über das aktuell angespannte Verhältnis von Staat und den beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland und geht dabei der Frage nach, ob angesichts der veränderten religiösen Landschaft in Deutschland, in der die Christen: innen nur noch knapp die Hälfte der Bevölkerung abbilden, die religionsfreundliche Verfassung fortgeschrieben werden muss. Wie können kleinere Religionsgemeinschaften paritätisch behandelt werden, wie kann es zu einer größeren Diversität der Träger staatlicher Pflichtaufgaben im Bereich der Bildung, der Kranken- und Altenpflege kommen? Zudem wird aufgezeigt, dass bis weit ins neue Jahrtausend den beiden Kirchen vor allem in den Bereichen des eigenen Arbeitsrechts und dem Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt unter Berufung auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht zur Ordnung und Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten ein zu großer Spielraum eingeräumt wurde, der die berechtigte Anfrage nach einem Staat im Staat evoziert. Bei der Befassung mit dem Thema Staatsleistungen kann aufgezeigt werden, dass die eigentliche Politik nicht auf Ebene des Bundes gemacht wird, sondern die Bundesländer trotz der Bereitschaft der Kirchen, über Ablösungen zu verhandeln, unabhängig von parteipolitischer Zuordnung, den Status quo beibehalten wollen. In dieser unübersichtlichen, transitorischen Situation des deutschen Religionsverfassungsrechtes wird auch der Frage nachgegangen, ob nicht die deutsche Justiz die Kirchen bei Straftaten wie der Veruntreuung von kirchlichem Vermögen wie auch der mangelnden Verfolgung und Anzeige von Fällen sexualisierter Gewalt lange Zeit mit Samthandschuhen angefasst hat. Und zudem kann die Frage gestellt werden, ob die Kirchen in den Fällen, wo sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts subsidiär Staatsaufgaben wahrnehmen, nicht auch grundrechtsverpflichtet sein müssten.