Päpstliche Reformen und maltesische Umsetzung im Eheprozessrecht

Besuch von Dr. Kevin Schembri an der Uni Münster
Kevin Schembri
© IKR

Am 28.11.2023 hat der maltesische Kirchenrechtler Kevin Schembri einem Gastvortrag mit dem Titel „Streamlining Marriage Annulments: Mitis Iudex and Processus Brevior in Action at the Maltese Tribunal“ an der Katholische Fakultät der Universität Münster gehalten. Dr. Schembri war auf Einladung des Instituts für Kanonisches Recht und der Katholisch-Theologischen Fakultät vom 27. bis zum 30.11.2023 in Münster. Neben seinem Gastvortrag besuchte er auch das bischöfliche Offizialat Münster für einen anregenden kollegialen Austausch. Sein Besuch ist die Frucht der Exkursion des IKR vom 30.05.-4.06.2023 nach Malta.

Vortrag

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Er gab dabei spannende Einblicke in die Anwendung des verkürzten Prozesses (processus brevior) vor dem Bischof im kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren. Mit dem Motu Proprio „Mitis Iudex Dominus Iesus“ hat Papst Franziskus 2015 die Normen über das Ehenichtigkeitsverfahren in mehreren Punkten modifiziert, mit dem Ziel die Eheverfahren für die Gläubigen einfacher zugänglich zu machen und die Prozessdauer erheblich zu verkürzen. In diesem Zug schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit  die Prozesse unter bestimmten Bedingungen verkürzt mit dem Bischof als Richter zu führen (cc. 1683-1687 CIC/1983). Von dieser Möglichkeit wird in Deutschland aufgrund der Entscheidung der Bischöfe bisher kein Gebrauch gemacht. In der Kirchenprovinz Malta wird dieses Verfahren jedoch bereits seit 2016 erfolgreich angewendet und es wurden bisher 44 Verfahren (ca. 8% aller Verfahren) als verkürztes Verfahren vor dem Bischof geführt. Dr. Schembri hat die Effektivität dieses prozessrechtlichen Mittels im Dienste der salus animarum der Gläubigen aufgezeigt: Gegenüber dem ordentlichen Prozess, der bis zu 12 Monate dauern kann, konnte im processus brevior im Durchschnitt bereits in 3-4 Monaten ein Urteil durch das Richterkollegium gefällt werden. Insgesamt zeichnete unser maltesischer Gast auf der Grundlage des Motu Proprio Wegmarken der bereits begonnenen Reform des Ehe(prozess)rechts nach, die den einzelnen Diözesanbischof in die Pflicht nehmen, die Wunden von Partnern durch die neu verfügbaren rechtlichen Mittel zu heilen, deren Beziehungen zerbrochen sind.

Falls Sie nicht persönlich an dem Vortrag teilnehmen konnten, sich aber für das Thema interessieren, können Sie die Präsentation hier nachträglich herunterladen und anhören. Der Vortrag wird zudem als Artikel in der Zeitschrift für Kanonisches Recht erscheinen.