Bewerbungsphase für das Förderjahr 2026/27 ist beendet!

© Uni MS - Peter Wattendorf

Die Bewerbungsphase für die ProTalent-Stipendien 2026/27 ist beendet. Eine Rückmeldung über die Vergabe der Stipendien erfolgt spätestens Anfang Oktober per E-Mail. Bitte sehen Sie im Vorfeld von Nachfragen zu Ihrer Bewerbung und Förderung ab.

Die nächste Bewerbungsphase, für die Stipendien 2027/28, findet im Frühsommer 2028 statt.

Kriterien für die Weiterförderung

  • Sie studieren in Regelstudienzeit.
  • Sie wechseln nicht Ihren Studiengang (Fachrichtungswechsel oder Wechsel vom Bachelor in den Master).
  • Ihre Noten sind weiterhin hervorragend.
  • Es sind ausreichend finanzielle Mittel für Ihr Stipendium vorhanden.

WICHTIG:

  • Eine Überschreitung der Regelstudienzeit ist unter Berücksichtigung triftiger Gründe (Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes, fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt) und mit Vorlage entsprechender Nachweise zulässig.
  • Stipendiat*innen, die zum Wintersemester in einen Masterstudiengang wechseln oder einen Fachrichtungswechsel vornehmen, müssen sich NEU um ein Stipendium bewerben!
  • Bei der Bewerbung zählt das Fachsemester, in welchem Sie sich ab dem neuen Förderjahr (01.10.) befinden. Wenn Sie sich beispielsweise im Mai und Juni bewerben und sich noch im zweiten Fachsemester im Bachelor befinden, allerdings ab Oktober dann im dritten Fachsemester sind, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben.
  • Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 eingeschrieben waren, erhöht sich die individuelle Regelstudienzeit um jeweils ein Semester (§ 10 Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW).

 

Einzureichende Unterlagen für eine Weiterförderung 2027/28:

  • Transcript of Records/Leistungsübersicht und Bescheinigung der Durchschnittsnote (sofern diese nicht auf dem ToR mit ausgewiesen wurde) aus der vorherigen Bewerbung 2025 (aus der Erstbewerbung)
  • Aktuelles Transcript of Records/Leistungsübersicht und Bescheinigung der Durchschnittsnote (sofern diese nicht auf dem ToR mit ausgewiesen wurde)
  • Ausschließlich Fachbereich Rechtwissenschaften: ab dem 3. Fachsemester: zusätzlich (zum Abiturzeugnis) selbst errechnete Durchschnittsnote anhand einer Tabelle (die Durchschnittsnote wird im Nachgang mit dem Prüfungsamt abgeglichen): https://uni-muenster.sciebo.de/s/bjXNDSYw3myxbWx
  • Aktuelle Studienbescheinigung bzw. für das kommende Semester 2026/27 (falls bereits vorhanden) sowie Studienbescheinigungen der Corona-Semester als Nachweis einer zulässigen Regelstudienzeitüberschreitung.