Bewerbungsphase für das kommende Förderjahr 2026/27 (Förderstart 01.10.2026)

Die nächste Bewerbungsphase um eine Weiterförderung, für die Stipendien 2026/27, findet im Frühsommer 2026, voraussichtlich im Zeitraum Juni/Juli statt. Die genue Bewerbungsphase wird frühzeitig bekanntgegeben.

Kriterien für die Weiterförderung

  • Sie studieren in Regelstudienzeit.
  • Sie wechseln nicht Ihren Studiengang (Fachrichtungswechsel oder Wechsel vom Bachelor in den Master).
  • Ihre Noten sind weiterhin hervorragend.
  • Es sind ausreichend finanzielle Mittel für Ihr Stipendium vorhanden.

 

 

 

WICHTIG:

  • Eine Überschreitung der Regelstudienzeit ist unter Berücksichtigung triftiger Gründe (Behinderung, Schwangerschaft, Pflege und Erziehung eines Kindes, fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt) und mit Vorlage entsprechender Nachweise zulässig.
  • Stipendiat*innen, die zum Wintersemester in einen Masterstudiengang wechseln oder einen Fachrichtungswechsel vornehmen, müssen sich NEU um ein Stipendium bewerben!
  • Bei der Bewerbung zählt das Fachsemester, in welchem Sie sich ab dem neuen Förderjahr (01.10.) befinden. Wenn Sie sich beispielsweise im Mai und Juni bewerben und sich noch im zweiten Fachsemester im Bachelor befinden, allerdings ab Oktober dann im dritten Fachsemester sind, müssen Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben.
  • Für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/22 eingeschrieben waren, erhöht sich die individuelle Regelstudienzeit um jeweils ein Semester (§ 10 Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW).

 

Einzureichende Unterlagen für eine Weiterförderung 2026/27:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelle Studienbescheinigung und Studienbescheinigung der jeweiligen "Corona-Semester" (SoSe 20, WiSe 20/21, SoSe 21, WiSe 21/22) als Beleg für die Immatrikulation und Anpassung der Regelstudienzeit
  • Abiturzeugnis
  • Bachelorzeugnis (falls vorhanden)
  • Bescheinigung über aktuelle Durchschnittsnote (Übersicht über die ausstellenden Einrichtungen je nach Fachbereich (PDF-Download))
  • Für Studierende der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester gilt: zusätzlich (zum Abiturzeugnis) selbsterrechnete Durchschnittsnote anhand einer Tabelle (die Durchschnittsnote wird im Nachgang mit dem Prüfungsamt abgeglichen) (Klicken Sie hier für die Tabelle (Excel-Download))
  • Leistungsübersicht aus dem WS 2025/2026
  • Nachweise über Ihr soziales Engagement und Ihre persönlichen Umstände (Krankheiten, Behinderungen, Angehörigenpflege, Kinder)
  • IUR-Stipendium: Motivationsschreiben