
Campuswerbung
Sie möchten Ihre Hochschulgruppe oder eine Veranstaltung bekannt machen? Das Uni-Marketing der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit bietet Ihnen die kostenlose Nutzung verschiedener Werbewege innerhalb und außerhalb der Uni an.
Wer darf die Werbewege nutzen?
- Einrichtungen, die organisatorisch-rechtlich zur Universität Münster gehören (Fakultäten, Institute, Verwaltung etc.)
- Teilkörperschaften der Uni Münster wie der AStA oder Fachschaften
- Von der Uni Münster anerkannte Hochschul- und Kulturgruppen der Uni Münster
Wie müssen die Medien gestaltet sein?
- Bitte beachten Sie die technischen Daten (Dateiformat, Pixel, Auflösung, Farbwerte). Detaillierte Infos sowie Vorlagen finden Sie weiter unten bei den jeweiligen Werbewegen.
- Teilkörperschaften (z.B. AStA, Fachschaften) sowie Hochschul-/Kulturgruppen sind in der Gestaltung ihrer Medien frei/unabhängig vom Corporate Design der Uni Münster. Lediglich der/die Absender*in muss deutlich auf den Medien stehen, um die Zugehörigkeit zur Uni zu belegen.
- Sollten Sie das Unilogo nutzen wollen, erfordert dies vorab eine Freigabe durch das Uni-Marketing.
- Medien von Uni-Einrichtungen/-Angehörigen (z.B. Institute, Verwaltung) müssen unserem Corporate Design entsprechen. Infos und Vorlagen stehen auf den Intranetseiten des Uni-Marketings.
Was ist inhaltlich/organisatorisch zu beachten?
- Bitte kontaktieren Sie uns 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin – am besten früher. Wir benötigen für die Prüfung und Veröffentlichung Ihrer Medien etwas Vorlauf. Danach sollte Ihre Werbung mindestens 3 Wochen über die Werbewege sichtbar sein, um wahrgenommen zu werden. Zu kurzfristige Anfragen können wir leider nicht berücksichtigen.
- Schicken Sie uns Ihre Medien bitte vor der Produktion/Veröffentlichung zur Ansicht und Freigabe zu. Falls Sie Fragen zur Gestaltung haben, beraten wir Sie gerne.
- Wir veröffentlichen nur Informationen mit Uni-Bezug – z.B. eine Hochschulgruppe sucht Mitglieder oder kündigt ein Konzert an, ein Institut bewirbt eine Ringvorlesung, die IT weist auf neue Services hin. Reine "Partyankündigungen" sowie Wahl- oder Parteienwerbung zählen nicht dazu. Auch (Kooperations-)Veranstaltungen mit/von Externen/Unternehmen bewerben wir nicht, sofern das Unternehmen und dessen Interessen im Vordergrund stehen (z.B. Eigenwerbung, Recruiting).
- An ausgewählten Standorten sind Infostände und/oder Flyeraktionen möglich. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage an zentrale.raumvergabe@uni-muenster.de.
Hinweise zum Thema Barrierefreiheit finden Sie hier im Studierendenportal unter CD-Vorlagen.