2015 Pegida

PEGIDA ausbuchstabieren: Gegen Islamisierung?

Auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung fand vom 13. bis 15. Januar 2015 eine Veranstaltungsreihe statt, die sich mit der „PEGIDA“-Protestbewegung auseinandersetzte. Die Reihe mit dem Titel „PEGIDA ausbuchstabieren“ beschäftigte und hinterfragte somit die verwendeten Begrifflichkeiten des europäischen Patriotismus, der Islamisierung und den Begriff des Abendlandes – dies in der Dreikönigskirche im Herzen Dresdens.
Daniel Roters, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für islamische Theologie, sprach über die Notwendigkeit der Bearbeitung der Geschichte der Muslime in Deutschland, schließlich seien die ersten offiziellen Gemeindegründungen in Deutschland bereits im 18. Jahrhundert belegt. Längst schon sei Europa „islamisiert“ worden. In Bosnien lebten seit mehr als 400 Jahren selbstverständlich Muslime, die sich nicht nur als Europäer fühlten, sondern geschichtlich mit Europa und den Europäern mitgegangen seien, indem das Osmanische Reich, Österreich-Ungarn, der Faschismus, der Kommunismus und schließlich ein blutiger Bruderkrieg das Land prägte, in dessen Verlauf aus Freunden und Nachbarn plötzlich „Fremde“ wurden. „Die Muslime Bosniens müssen sich Europa nicht verdienen. Sie sind und waren stets und selbstverständlich auch Europäer“, so Roters.
Er betonte, dass heute eine neue Selbstverständlichkeit im Umgang mit Muslimen geschaffen werden müsse. Erst wenn die islamische Religion auch im Alltag, beispielsweise in Schulen und Universitäten sichtbar werde, könne die „Blindheit gegenüber Religion“ überwunden werden. Anderenfalls speise sich die Wahrnehmung des Islams nur aus Fernsehbildern: „Muslime erscheinen als Wesen von anderen Planeten, wenn nicht objektiv erzählt wird“, beobachtet Roters. In diesem Zusammenhang betonte er die Wichtigkeit der Etablierung von Lehrstühlen für islamische Theologie und Religionspädagogik. Dieser Vorgang sollte auch in der nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft nicht als Zugeständnisse an die Muslime gesehen werden, sondern als einen Vorgang von rechtsstaatlichem Handeln und einer Religionspolitik, die die freie Religionsausübung in aller Konsequenz ernst nehme.
Einen Bericht sowie den vollständigen Redebeitrag können Sie unter http://www.kas.de/sachsen/de/publications/40125/ abrufen.