Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Mit der DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulgang) weisen Sie nach, dass Sie die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen.
Mit der DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulgang) weisen Sie nach, dass Sie die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen.
An der DSH der WWU Münster können keine externen Kandidat*innen teilnehmen.
Berechtigt zur Teilnahme an der DSH sind:
Informationen zu einer möglichen Befreiung von der DSH finden Sie hier (siehe unten Punkt "Befreiungsmöglichkeiten").
Die DSH-Prüfung für die Teilnehmer (TN) der Intensivkurse DaF und TN der direkten DSH findet im Anschluss an den Sprachkurs statt.
Für einen Studienbeginn im Wintersemester: Ende Juni/ Anfang Juli
Für einen Studienbeginn im Sommersemester: Anfang Januar
Die DSH-Prüfung für EU/EWR-Angehörige, die eine Zulassung zum Fachstudium an der WWU Münster erhalten haben, findet statt:
Für einen Studienbeginn im Wintersemester: Mitte September
Für einen Studienbeginn im Sommersemester: Ende Februar/Anfang März
Die aktuellen Termine finden Sie hier.
Die Bewerbung für die DSH-Prüfung erfolgt über das Bewerbungsportal der WWU Münster.
Fristen und Termine finden Sie hier.
Fragen hierzu richten Sie bitte an das International Office oder das Studierendensekretariat.
Sie müssen sich zeitgleich für ein Fachstudium bewerben!
Sie sollen in der DSH nachweisen, dass Sie
Die DSH überprüft diese Fähigkeiten in einer schriftlichen Prüfung (1 bis 3) und einer mündlichen Prüfung (4).
Es wird ein Text mit 4.000 bis 5.500 Zeichen vorgelegt, dem auch eine Grafik, ein Schaubild oder ein Diagramm beigefügt sein kann. Zu diesem Text sollen Sie z.B.
Diese Teilprüfung dauert ca. 90 Minuten.
Leseverstehen: Beispielaufgabe - Beispieltext
Grammatik: Beispielaufgabe
Sie hören einen Vortrag (5.500 bis 7.000 Zeichen) und sollen dazu Aufgaben lösen. Aufgaben können z. B. sein:
Diese Teilprüfung dauert ca. 80 Minuten.
Lesen Sie zuerst die Aufgaben (10 Minuten). Hören Sie sich danach den Hörtext eimal an. Danach haben Sie 10 Minuten Zeit, um sich Notizen zu machen. Nach dem zweiten Hören haben Sie 40 Minuten Zeit, Ihre Aufgaben zu bearbeiten.
Hörverstehen: Beispielaufgabe - Hörtext
Die schriftliche Prüfung schließt mit der Textproduktion (TP) ab. Dabei handelt es sich um einen argumentativen Text zu einer vorgegebenen Fragestellung. Als Grundlage für die Erstellung der Textproduktion erhalten Sie eine Vorlage, in der Informationen aus verschiedenen Quellen (z.B. Grafik, Expertenmeinung o.Ä.) dargestellt sind. Diese Informationen können Sie in Ihrem eigenen Text verwenden und sinnvoll einarbeiten. Abgeschlossen wird der Text mit einer Stellungnahme. Für diesen Prüfungsteil haben Sie 70 Minuten Zeit. Es empfiehlt sich, die ersten 10 Minuten dazu zu nutzen, das Material (die Grafik und/oder die Zitate) und die Aufgaben genau anzusehen, zu verstehen und Ihren Text zu strukturieren. Wichtig ist, dass Sie alle vorgegebenen Punkte der Aufgabenstellung berücksichtigen. Bewertet werden Inhalt, Textaufbau und Kohärenz sowie Wortschatz und sprachliche Korrektheit. Die Textproduktion sollte einen Umfang von ca. 250 Wörtern haben.
Es wird Ihnen eine Vorlage (Aufgabenblatt mit einem Text, Diagramm oder Bild, das sich mit Fragen aus Ihrem zukünftigen Studienfach beschäftigt) vorgelegt. Sie haben 20 Minuten Zeit, um mit Hilfe eines einsprachigen Wörterbuchs die Vorlage zu bearbeiten und sich Notizen zu machen. Das Wörterbuch und das Notizpapier werden Ihnen zur Verfügung gestellt. Nach der Vorbereitung sollen Sie der Prüfungskommission (i.d.R. 3 Personen) in einem freien Vortrag Ihre Bearbeitung der Aufgabenstellung präsentieren. Sie dürfen dazu Ihre Notizen benutzen, aber keinen schriftlich formulierten Text vorlesen. Die Aufgaben sind so gestellt, dass sich im Anschluss an Ihren Vortrag ein Gespräch über das Thema der Vorlage ergibt. Oft werden sie nach Ihren Erfahrungen und Ihrer Meinung gefragt. Die mündliche Prüfung dauert etwa 35 Minuten (20 Minuten Vorbereitung und 15 Minuten vor der Prüfungskommission).