Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Mit der DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulgang) weisen Sie nach, dass Sie die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen.

Teilnahmevoraussetzungen

Berechtigt zur Teilnahme an der DSH sind:

  • Kursteilnehmer*innnen der studienvorbereitenden Intensivkurse DaF (in der Regel die TN der Kurse auf C1-Niveau)
  • Zugelassene Bewerber*innen für einen Sprachkurs, die schon bei der Bewerbung ein Sprachniveau nachweisen, welches das erfolgreiche Bestehen der DSH-Prüfung erwarten lässt (direkte DSH)
  • EU/EWR-Angehörige, die eine Zulassung zum Fachstudium erhalten haben, aber noch keinen Nachweis über die DSH vorgelegt haben (Sonder-DSH EU)

Informationen zu einer möglichen Befreiung von der DSH finden Sie hier (siehe unten Punkt "Befreiungsmöglichkeiten").

 

Termine

Die DSH-Prüfung für die Teilnehmer (TN) der Intensivkurse DaF und TN der direkten DSH findet im Anschluss an den Sprachkurs statt.

Für einen Studienbeginn im Wintersemester: Ende Juni/ Anfang Juli

Für einen Studienbeginn im Sommersemester: Anfang Januar

Die DSH-Prüfung für EU/EWR-Angehörige, die eine Zulassung zum Fachstudium an der Universität Münster erhalten haben, findet statt:

Für einen Studienbeginn im Wintersemester: Mitte September

Für einen Studienbeginn im Sommersemester: Ende Februar/Anfang März

Die aktuellen Termine finden Sie hier.

Beispielprüfung

Sie sollen in der DSH nachweisen, dass Sie

  • einen schriftlich vorliegenden Text verstehen und sich damit auseinandersetzen können (Überprüfung des Leseverstehens), wissenschaftssprachliche Strukturen, die für das Text- und Textstellenverständnis relevant sind, erkennen und solche Strukturen selbst benutzen können (Überprüfung der Kenntnis wissenschaftssprachlicher Strukturen).
  • einem mündlich vorgetragenen Text folgen und Fragen dazu bearbeiten können (Überprüfung des Hörverstehens).
  • sich selbständig und zusammenhängend zu einem vorgegebenen Thema schriftlich äußern können (Textproduktion).
  • sich zu einem schriftlich vorliegenden Text mit thematischem Bezug zu Ihrem Studienfach mündlich äußern und in einem Gespräch mündlich angemessen reagieren können (Überprüfung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit).

Die DSH überprüft diese Fähigkeiten in einer schriftlichen Prüfung (1 bis 3) und einer mündlichen Prüfung (4).

1. ÜBERPRÜFUNG DES LESEVERSTEHENS UND DER KENNTNIS WISSENSCHAFTSPRACHLICHER STRUKTUREN.

Es wird ein Text mit 4.000 bis 5.500 Zeichen vorgelegt, dem auch eine Grafik, ein Schaubild oder ein Diagramm beigefügt sein kann. Zu diesem Text sollen Sie z.B.

  • textrelevante Fragen beantworten, und/oder
  • einzelne Textstellen erläutern, und/oder
  • Zusammenhänge darstellen, und
  • grammatische Strukuren im Text erkennen und paraphrasieren.

Diese Teilprüfung dauert ca. 90 Minuten.

Leseverstehen: Beispielaufgabe - Beispieltext

Grammatik: Beispielaufgabe

2. ÜBERPRÜFUNG DES HÖRVERSTEHENS

Sie hören einen Vortrag (5.500 bis 7.000 Zeichen) und sollen dazu Aufgaben lösen. Aufgaben können z. B. sein:

  • Fragen zum Text zu beantworten
  • Fehlende Informationen in einer Tabelle oder Liste zu ergänzen
  • Aussagen als richtig oder falsch zu bewerten
  • Einen bestimmten Textabschnitt/Aspekt zusammenzufassen zu erklären oder wiederzugeben

Diese Teilprüfung dauert ca. 80 Minuten.

Der Hörtext wird zwei Mal präsentiert. Vor dem 1. Vorlesen wird der Hörtext durch z. B. Gliederungspunkte, Wortschatzhilfen oder visuelle Hilfsmittel vorentlastet.

Nach dem 1. Vorlesen bekommen die Teilnehmer*innen das Aufgabenblatt und haben 10 Minuten Bearbeitungszeit. Danach erfolgt das 2. Hören und 40 Minuten Bearbeitungszeit.

Hörverstehen: Vorentlastung  Beispielaufgabe - Hörtext 

3. NEU: Vorgabenorentierte Textproduktion (Argumentation)

  • Dauer: 70 Minuten
  • Erlaubte Hilfsmittel: einsprachiges Wörterbuch DaF

Die schriftliche Prüfung schließt mit der Textproduktion (TP) ab. Dabei handelt es sich um einen argumentativen Text zu einer vorgegebenen Fragestellung. Als Grundlage für die Erstellung der Textproduktion erhalten Sie eine Vorlage, in der Informationen aus verschiedenen Quellen (z.B. Grafik, Expertenmeinung o.Ä.) dargestellt sind. Diese Informationen können Sie in Ihrem eigenen Text verwenden und sinnvoll einarbeiten. Abgeschlossen wird der Text mit einer Stellungnahme. Für diesen Prüfungsteil haben Sie 70 Minuten Zeit. Es empfiehlt sich, die ersten 10 Minuten dazu zu nutzen, das Material (die Grafik und/oder die Zitate) und die Aufgaben genau anzusehen, zu verstehen und Ihren Text zu strukturieren. Wichtig ist, dass Sie alle vorgegebenen Punkte der Aufgabenstellung berücksichtigen. Bewertet werden Inhalt, Textaufbau und Kohärenz sowie Wortschatz und sprachliche Korrektheit. Die Textproduktion sollte einen Umfang von ca. 250 Wörtern haben.

Textproduktion: Beispielaufgabe - Bewertung

4. MÜNDLICHE PRÜFUNG

Es wird Ihnen ein kurzer Text, ein Bildimpuls oder eine Grafik mit thematischem Bezug zu Ihrem angestrebtem Studienfach vorgelegt. Sie haben 20 Minuten Zeit, um sich mit Hilfe eines einsprachigen Wörterbuchs Notizen zu den Prüfungsfragen zu machen. Das Wörterbuch und das Notizpapier werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

Nach der Vorbereitung sollen Sie der Prüfungskommission (sie besteht in der Regel aus drei Personen) in einem freien Vortrag die Prüfungsfragen beantworten. Sie dürfen Ihre Notizen benutzen, aber keinen schriftlich formulierten Text vorlesen. Die Aufgaben sind so gestellt, dass sich im Anschluss an Ihren Vortrag ein Gespräch über das Thema des Textes ergibt. Oft werden Sie nach Ihren Erfahrungen und Ihrer Meinung gefragt.

Die mündliche Prüfung dauert etwa 35 Minuten (20 Minuten Vorbereitung und ca. 15 Minuten vor der Prüfungskommission).

Beachten Sie folgende Ratschläge:

  • Machen Sie sich lediglich Notizen in Form von Stichwörtern! Formulieren Sie keine fertigen Sätze. In der Prüfung erwartet man von Ihnen, dass Sie so frei wie möglich sprechen.
  • Seien Sie aktiv! Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Beantworten Sie die Fragen der Prüfer möglichst ausführlich! Man möchte Sie ja reden hören!
  • In der mündlichen Prüfung werden nicht Ihre Fachkenntnisse abgefragt. Wenn Sie etwas nicht wissen, ist dies unproblematisch. Auch hier gilt, dass Ihre persönlichen Ansichten nicht bewertet werden, sondern Ihre Sprachkenntnisse.

Mündliche Prüfung: BeispielaufgabeBewertung