„Bedeutsamer Vordenker der europäischen Wirtschaftsethik“

Rechtshistoriker des Exzellenzclusters machen erstmals das Werk des niederländischen Juristen und Moraltheologen Leonardus Lessius zugänglich – Innovative rechtliche und ethische Prinzipien entwickelt – Vom Privatrecht bis zur Beichte – Erster Band der Edition

Pressemitteilung vom 28. September 2020

Leonard Lessius
Leonard Lessius
© gemeinfrei

Erstmals ist das lateinische Werk eines bedeutsamen Vordenkers der modernen Wirtschaftsethik, des niederländischen Juristen und Moraltheologen Leonardus Lessius (1554-1623), auf Deutsch zugänglich. „Wie kaum ein Gelehrter seiner Zeit kannte sich der Jesuit mit der neuen Praxis des Geld-, Termin- und Versicherungshandels aus, die er in Antwerpen oder Frankfurt beobachtete, und verarbeitete diese Beobachtungen in seiner naturrechtlichen Beichtkasuistik in einer derart aktuellen und praxisnahen Weise, dass sein Werk ein Bestseller wurde und schon zu Lebzeiten in fünfzehn Auflagen erschien“, so der Rechtshistoriker Prof. Dr. Nils Jansen vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der WWU, der die Edition und Übersetzung des Lessius-Hauptwerkes „Über die Gerechtigkeit und das Recht“ herausgibt. Der erste von zehn Bänden erscheint in der kommenden Woche im frommann-holzboog Verlag.

Aus moraltheologischer Perspektive geht es bei Lessius um alles, was für das Seelenheil und die Beichte wichtig erschien: Verträge, Erbschaften und Spenden, politische Beschlüsse, Bodenschätze und Jagdrechte, Ehesachen, Verführungen und das rechte Maß an Alkohol. „Juristisch betrachtet ruht das Privatrecht, das Lessius entwickelt, auf Prinzipien, die bis heute gelten: die Vertragsfreiheit oder der Schutz auf Eigentum und körperliche Unversehrtheit.“ Das Werk wurde bald nach dem Erscheinen 1605 zum Standardwerk, wie Nils Jansen darlegt. „Lessius‘ Leser waren zunächst einmal Jesuiten und Pfarrer, die es in allen moralischen Fragen der Seelsorge nutzen konnten.“ Darüber hinaus las es die religiöse, juristische und politische Klasse der Zeit, besonders in den katholischen Territorien Nordeuropas.

Lessius betrachtet die Handlungen von Menschen sowohl unter juristischen als auch unter moraltheologischen Gesichtspunkten und differenziert präzise das weltliche und kanonische Recht vom moraltheologisch entscheidenden Naturrecht. Das Werk kommentiert die „Summa theologiae“ des Kirchenlehrers Thomas von Aquin, bildet ein Kompendium zu den spätscholastischen Diskussionen im 16. Jahrhundert und wurde zu einer Hauptquelle für die Naturrechtstheorie des Philosophen und Theologen Hugo Grotius (1583-1645). „Es lebt von Lessius‘ Detailkenntnis der Wirtschaftspraxis seiner Zeit und ist zentral für die Rechtsgeschichte Europas und die sich entwickelnde europäische Wirtschaftsethik.“

Buchcover
Buchcover
© frommannn-holzboog

Im 19. Jahrhundert vergessen, im 20. Jahrhundert wiederentdeckt

Der Erfolg erklärt sich nach Jansen daraus, dass das Buch theologische und juristische Blickwinkel verband und Experten darüber viel knapper und aktueller informierte als Konkurrenzwerke. „Es erschloss mit klugen Allegationen, Verweisen auf ältere Schriften, die gesamte rechtswissenschaftliche Diskussion zu einem Thema – und widmete sich in der Kasuistik, der moraltheologischen Beurteilung von Einzelfällen, bis heute aktuellen Themen.“ Ein Beispiel: Sind Provisionen für Bankiers bei Geldwechselgeschäften erlaubt? Lessius differenziert: Für die reine Verwahrung gibt es keine Provision, wohl aber für Gewinn, der mit verwahrtem Geld erzielt wird. Ein anderer Fall: Was muss der Nießbraucher tun, wenn Bäume eingehen, die er nutzt? Abgestorbene Bäume hat er zu ersetzen, aber nicht bei höherer Gewalt wie Unwetter.

Trotz seines außerordentlichen Erfolgs im 17. Jahrhundert geriet Lessius, wie die Spätscholastik überhaupt, im 19. und 20. Jahrhundert fast gänzlich in Vergessenheit. Mit dem Anbruch der Moderne wurde diese Art scholastischer Theologie, der katholisch-thomistische Naturrechtsdiskurs des 16. und 17. Jahrhunderts, zunächst uninteressant, so Herausgeber Nils Jansen. Im Laufe des 20. Jahrhunderts geriet Lessius dann aber wegen der ökonomischen Theorieansätze erst in den Fokus der Wirtschaftsgeschichte und später als ein maßgeblicher Vertreter der „Seconda scolastica“ ins Blickfeld der Rechtsgeschichte, der politischen Theorie und der Theologie. Nils Jansen: „Mit der Wiedererschließung dieses frühneuzeitlichen Naturrechtsdiskurses, der die politisch-rechtliche Sprache der Moderne nachhaltig geprägt hat, wird auch Lessius ein bekannterer Name.“

Prof. Dr. Nils Jansen
Prof. Dr. Nils Jansen
© Julia Holtkötter

Herausforderungen der Übersetzung

„Die Übersetzung des Werkes ins Deutsche ist eine besondere Herausforderung, da es bis heute kaum Wörterbücher gibt, die den lateinischen Sprachgebrauch des 15. und 16. Jahrhunderts erschließen“, erläutern die Philologen und Übersetzer Konstantin Liebrand und Klaus Wille. „Es mangelt an modernen historischen Sachwörterbüchern zu Theologie, Philosophie und Kanonistik. Hier ist man teils auf Vergleiche mit anderen Werken der Zeit angewiesen, vieles ergibt sich aber aus der stetig steigenden Vertrautheit mit der Textgattung.“ Mit dem ersten der auf zehn Bände angelegten Edition sind nun 71 der 800 Seiten von Lessius‘ Hauptwerk „De Iustitia et Iure caeterisque virtutibus cardinalibus“ auf Deutsch zugänglich. Das Werk erschien erstmals 1605, die Edition beruht aber auf der letzten von Lessius selbst herausgegeben Ausgabe von 1618. Die zuvor erschienenen, teils deutlich abweichenden Ausgaben sind textkritisch eingearbeitet. Die nächsten vier Bände der Edition sollen in den kommenden drei Jahren erscheinen. (vvm/maz)

Hinweis: Leonardus Lessius: De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Ins Deutsche übersetzt von Klaus Wille, unter Mitarbeit von Konstantin Liebrand; herausgegeben von Nils Jansen: frommannn-holzboog, Stuttgart. Teil I. De prudentia / Über die Klugheit. De iustitia in genere eqs. / Grundbegriffe (PPR I.15.1), 2020. ISBN 978-3-7728-2901-7.

  • Einführung des Herausgebers

    Neuedition und Übersetzung eines Hauptwerks des frühneuzeitlichen Naturrechts

    Von Prof. Dr. Nils Jansen

    Leonardus Lessius: De iustitia et iure ceterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Ins Deutsche übersetzt von Klaus Wille, unter Mitarbeit von Konstantin Liebrand; herausgegeben von Nils Jansen: frommannn-holzboog, Stuttgart (Politische Philosophie und Rechtstheorie des Mittelalters und der Neuzeit, Abteilung I: Texte, 15.1 ff.). Teil I. De prudentia / Über die Klugheit. De iustitia in genere eqs. / Grundbegriffe (PPR I.15.1), 2020

    Mit diesem ersten Band (von geplant zehn Bänden) beginnen wir, ein Projekt abzuschließen, das am Lehrstuhl seit der ersten Clusterphase 2007 verfolgt wird. Es geht um eine vollständige Edition und Übersetzung des Hauptwerks De iustitia et iure ceterisque virtutibus cardinalibus (1605) von Leornardus Lessius, dem wichtigsten niederländischen Vertreter des katholisch-thomistischen Naturrechtsdiskurs des 16. und 17. Jahrhunderts. Zwar war Lessius, wie die Spätscholastik bzw. Seconda scolastica überhaupt – im 19. und 20. Jahrhundert fast gänzlich in Vergessenheit gefallen, und auch heute kann, wer von Lessius spricht, nicht sicher sein, der Gesprächspartner wisse mit dem Namen viel anzufangen. Das ändert aber nichts daran, dass die Traktate von Lessius in der katholischen Welt bis weit ins 18. Jahrhundert hinein als maßgebliche moraltheologische Autoritäten gelesen wurden; erst mit dem Anbruch der Moderne wurde diese Art scholastischer Theologie uninteressant. Im 20. Jahrhundert sollte Lessius dann allerdings wegen seiner ökonomischen Theorieansätze in den Fokus der Wirtschaftsgeschichte und später auch ganz allgemein als ein maßgeblicher Vertreter der Seconda scolastica ins Blickfeld der Rechtsgeschichte, der politischen Theorie und der Theologie geraten. Mit der schrittweisen Wiedererschließung dieses frühneuzeitlichen Naturrechtsdiskurses, der die politisch-rechtliche Sprache der Moderne nachhaltig geprägt hat, wird auch Lessius, so scheint es, wieder ein zunehmend bekannter Name.

    Wie andere Traktate De iustitia et iure seiner Zeit bietet Lessius im Kern eine umfassend angelegte Erläuterung der einschlägigen Quaestionen der Secunda secundae der Summa theologiae Thomas von Aquins; er behandelt also vor allem Fragen der juristischen Gerechtigkeit und der Wirtschaftsethik (iustitia und ius). Dabei stach Lessius’ Abhandlung seinerzeit zuallererst durch seinen Erfolg auf dem Büchermarkt heraus. Bereits zu seinen Lebzeiten war das Werk in fünfzehn Auflagen erschienen, wobei Lessius immer wieder einzelne Passagen für eine neue Auflage neu formuliert hat; für diese Ausgabe wurden die maßgeblichen, zu Lessius’ Lebzeiten erschienenen Auflagen herangezogen und kritisch miteinander abgeglichen. Da Lessius‘ Werk bis ins 18. Jahrhundert als Autorität galt, wurde es freilich auch später in weiteren zehn Nachdrucken reproduziert, zuletzt in Venedig 1734. Ganz offensichtlich war Lessius‘ Traktat in kürzester Zeit zum Standardwerk geworden; kein anderes Werk dieser Gattung erlebte eine auch nur annähernd ähnlich hohe Zahl von Neuauflagen und Nachdrucken. Schon das rechtfertigt die Neuedition.

    Nun gilt Lessius heute vor allem als maßgeblicher, innovativer Beitrag zur Geschichte ökonomischen Denkens und des Wirtschaftsrechts. Wie kaum ein anderer Gelehrter seiner Zeit kannte Lessius sich mit den damals neuen Formen des Geld- und Terminhandels aus; er verstand die Mechanismen und auch die Notwendigkeit komplexer Versicherungsgeschäfte; er wusste, dass Geld längst zu einem Produktionsfaktor im Wirtschaftsprozess geworden war, und war mit den Geldwerttheorien seiner Zeit vertraut. Freilich ist zweifelhaft, ob die Leser von Lessius ein solches Werk wegen eventueller theoretischer Innovationen oder wegen seiner gedanklichen Originalität geschätzt hätten. Denn die Traktate De iustitia et iure waren mit Blick auf die Priesterausbildung geschrieben. Das dort entfaltete Naturrecht bildete nicht einfach einen idealen Maßstab für das positive Recht, sondern fand sein Anwendungsfeld tagtäglich in der priesterlichen Praxis: zum einen im forum conscientiae, dem seit dem IV. Laterankonzil (1215) fest institutionalisierten Beichtgericht, das für das tägliche Leben von Menschen viel wichtiger war als die weltlichen Gerichte von Herrschern, und zum anderen in der darauf bezogenen theologischen Beratungspraxis, die in den katholischen Niederlanden nicht weniger blühte als in Salamanca und in der Neuen Welt. In dieser soteriologisch, am Seelenheil, ausgerichteten Praxis hatte das Naturrecht eine zunehmend juristische Gestalt bekommen – ein Prozess, den das Konzil von Trient (1545–1563) ausdrücklich bekräftigt hatte.

    Vor diesem Hintergrund ging es in De iustitia et iure weniger um neue Perspektiven ökonomischer Theoriebildung als um eine in der Praxis handhabbare, aktuelle Darstellung der etablierten christlichen (also: römisch-katholischen) Moraltheologie und ihrer Bedeutung für die rechtlichen Fragen menschlichen Zusammenlebens. Die Vorzüge von Lessius‘ Traktat lagen vor allem in seiner praktischen Brauchbarkeit: Bei allem kasuistischen Detail war die Knappheit Programm; die Schrift fasst die komplexen, vielstimmig kontroversenreichen Lehren der Seconda scolastica konzise zusammen und erschließt mit ihren Allegationen die katholische Naturrechtsdiskussion des 16. Jahrhunderts insgesamt. Es gibt es kaum ein Problem der damaligen Diskussionen, zu dem ein europäischer Leser keine Antwort gefunden hätte: Lessius erfasst sämtliche beichtrelevanten Aspekte menschlichen Zusammenlebens; und dabei war ihm offenkundig wichtig, genau zu wissen, wovon er sprach – allein zu diesem Zweck, nicht aus theoretisch-wissenschaftlichem Forscherdrang, hatte er sich so eingehend mit den neuen Wirtschaftsverhältnissen seiner Zeit beschäftigt. Inhaltlich zeichnete Lessius‘ Traktat sich also vor allem dadurch aus, dass er besonders nahe am Leben stand.

    All diese Vorzüge machten das Werk von Lessius nun nicht nur für römisch-katholische Theologen interessant, sondern auch für viele politische Intellektuelle der frühen Neuzeit, deren Lehren dem säkularen Vernunftrechtsdiskurs und damit letztlich auch der Aufklärung ihre entscheidenden Impulse geben sollten. Obwohl Lessius keine neue Theorie formulierte, sollte sein Traktat zu einer der Hauptquellen von Hugo Grotius‘ Naturrechtstheorie werden und wurde auch in der gelehrten Jurisprudenz des 17. Jahrhunderts breit rezipiert. Lessius‘ Traktat bildet damit ein entscheidendes Bindeglied zwischen dem scholastischen Naturrechtsdiskurs und dem Vernunftrecht des 17. und 18. Jahrhunderts und damit einen wesentlichen Baustein im Prozess der Herausbildung der rechtlich-politischen Sprache der Moderne; das macht ihn zu einer Hauptquelle nicht nur für Rechts- und Wirtschaftshistoriker, sondern insbesondere auch für die Geschichte der politischen Philosophie. Dass man im 18. und 19. Jahrhundert diese Bedeutung der wenig theoretischen, moraltheologischen Naturrechtskasuistik von Lessius nicht mehr zu sehen vermochte, ändert daran nichts.