„Staatlich betriebene Bekenntnisschule ist überholt“

Rechtswissenschaftler Hinnerk Wißmann zur Vereinbarkeit von Religionsförderung und Neutralität des Staates

News Interview Hinnerk Wissmann Bekenntnisschulen
Prof. Dr. Hinnerk Wißmann
© Uni MS - Peter Grewer

In der Debatte um staatlich betriebene Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen hat sich der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hinnerk Wißmann vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Uni Münster gegen diese Schulform ausgesprochen. Im Interview mit der Tageszeitung „General-Anzeiger“ hebt der Verfassungsrechtler hervor, Förderung der Religion im Schulwesen und religiöse Neutralität des Staates gehörten zusammen. Vom Staat betriebene Bekenntnisschulen, wie es sie fast nur noch in Nordrhein-Westfalen gibt, sind nach seinen Worten „ein Widerspruch in sich“. Hier solle eine Konfession mehr als die anderen gelten, obwohl der Staat religiös neutral sei.

Bekenntnisschulen seien insofern überholt, als es heute nirgendwo mehr eine konfessionelle Einheit von Schülern und Lehrern gebe, so der Rechtswissenschaftler. „Die religiöse Prägung dient als Fassade für die wunschgemäße Zusammensetzung der Schülerschaft und führt zu einer sozialen Entmischung. Es ist ein beschämendes Trauerspiel.“ In früheren Zeiten habe fast die gesamte Bevölkerung einer Region einer bestimmten Konfession angehört, also katholisch, lutherisch oder reformiert; damals sei das Zusammenwirken von Staat und Kirche in der Schule ein wichtiger Schritt in der Modernisierung der öffentlichen Erziehung gewesen. Hingegen sei heute „nirgendwo mehr eine konfessionelle Einheit von Schülern und Lehrern gegeben.“

Die Rolle der Religion in der staatlichen Gemeinschaftsschule (etwa durch den Religionsunterricht) und die Einrichtung kirchlich getragener Ersatzschulen gehören zu den Forschungsschwerpunkten des Religionsverfassungsrechts am Exzellenzcluster „Religion und Politik“. Das Interview lässt sich auf der Website der Tageszeitung nachlesen. (ill/vvm)