Bischofswahlen im Mittelalter

Rechtshistoriker Prof. Dr. Andreas Thier aus Zürich über Verfahren der Bischofsbestellung

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Prof. Dr. Andreas Thier

Über die Wahl von Bischöfen im Mittelalter spricht Rechtshistoriker Prof. Dr. Andreas Thier von der Universität Zürich am Dienstag, 19. Juni, in der Ringvorlesung des Exzellenzclusters. In seinem Vortrag beleuchtet er die Geschichte und den Wandel der Bischofsbestellung im Mittelalter. „Das Bischofsamt bildet seit jeher das Zentrum der Kirchenverfassung. Die Besetzung des Bischofsstuhls hatte deswegen fundamentale Bedeutung“, erläutert Prof. Thier. Deswegen seien bereits frühzeitig Konzeptionen für ein geordnetes Verfahren der Bischofswahl entstanden, bei der auch die Laien mitgewirkt hätten. „Den Ausgangspunkt dafür bildeten vor allem theologische Lehren des karthagischen Bischofs Cyprian aus dem dritten Jahrhundert, die rasch verrechtlicht wurden“, so der Rechtshistoriker.

Bis ins zwölfte Jahrhundert orientierten sich Konzilien und Päpste bei der Bestellung der Bischöfe dem Forscher zufolge immer wieder an Cyprian. Aber auch andere Einflüsse seien wirksam geworden. So sei etwa die Bischofswahl zunehmend auch in die hierarchische Ordnung der Amtskirche eingebunden worden. Entscheidend war laut Prof. Thier aber stets die Vorstellung vom rechtlich geordneten Verfahren. „Die Geschichte des mittelalterlichen Bischofswahlrechts belegt eindrucksvoll, dass der Gedanke der Verfahrensgerechtigkeit eine feste Konstante in der europäischen Rechtstradition bildet.“

Der Vortrag im Fürstenberghaus trägt den Titel „Richtigkeitsgewähr, Teilhabebefugnis und Verfahren: Regelungsmodelle der mittelalterlichen Bischofsbestellung“. Bei der Ringvorlesung „Religion, Recht, Politik“ handelt es sich um eine Kooperation des Exzellenzclusters mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Mittelpunkt der Reihe steht das spannungsreiche Verhältnis von Religion, Recht und Politik in der Rechtsgeschichte. Die Beiträge konzentrieren sich auf die europäische Geschichte und nehmen diese in einer Langzeitperspektive in den Blick – von der Spätantike bis in den Vormärz. Die öffentlichen Vorträge finden dienstags von 18.15 Uhr bis 19.45 Uhr im Hörsaal F2 des Fürstenberghauses am Domplatz 20-22 statt. (han)


Ringvorlesung „Religion, Recht, Politik“

Sommersemester 2012
dienstags 18.15 bis 19.45 Uhr
Hörsaal F2 im Fürstenberghaus
Domplatz 20-22
48143 Münster