Zum Verhältnis von Kirche und Staat

Rechtswissenschaftler Prof. Wittreck schult Nachwuchsjournalisten

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Prof. Dr. Fabian Wittreck

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Fabian Wittreck vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ hat angehende Journalisten über Fragen des Verhältnisses von Staat und Kirche unterrichtet. Auf der Veranstaltung „Sonderfall = Sündenfall? Das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland“ des Instituts zur Förderung publizistischen Nachwuchses (ifp) vom 13. bis 15. April in Würzburg führte der Jurist in das Seminarthema ein. Vor rund 30 Nachwuchsjournalisten aus Print-, Online- und Rundfunk-Medien sprach der Experte über die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Staats-Kirchen-Verhältnisses.

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Nachwuchsjournalisten diskutieren in Gruppen beispielhafte Fälle

Er legte dar, dass das deutsche Religionsverfassungsrecht keineswegs ein „Sündenfall“, sondern zukunftsoffen ist, sofern man es konsequent als Verheißung gleicher Freiheit für alle Religionen anwendet. Im Anschluss diskutierte er beispielhafte Fälle mit den Volontären und Stipendiaten des ifp, der Journalistenschule der katholischen Kirche in Deutschland. Das „Schulgebet“ eines muslimischen Schülers wurde ebenso kontrovers debattiert wie die Frage, ob ein muslimischer Lagerarbeiter alkoholische Getränke einräumen muss oder eine katholische Kirchengemeinde einem Organisten kündigen darf, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratet. Prof. Wittreck leitet am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ das Projekt C4 „Geistliche Gerichtsbarkeit religiöser Minderheiten – Integrations- oder Segregationsfaktor“. Das Verhältnis von Recht und Religion ist einer der Arbeitsschwerpunkte des Juristen.

Das ifp veranstaltet regelmäßig Informationswochenenden zu aktuellen Religions- und Ethik-Themen wie Kreationismus, Leiharbeit und Wirtschaftskriminalität. Die Seminare sollen jungen Journalisten die Möglichkeit geben, sich abseits des Mediengeschäfts umfassend mit komplexen Themen auseinanderzusetzen. (ska)