Abmeldungen von Prüfungsleistungen
Sie können sich bis höchstens zwei Wochen vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen abmelden. Danach ist eine Abmeldung nur noch mit triftigem Grund möglich.
Im Falle von Krankheit bei einem Prüfungstermin achten Sie bitte darauf, dass ein Rücktritt aus "triftigem Grund" nur dann anerkannt werden kann, wenn er "unverzüglich" (das bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern", also so schnell wie möglich/sofort) im zuständigen Prüfungsamt
a) angezeigt (spätestens 1 Werktag nach der prüfungsrelevanten Leistung, per Mail oder telefonisch) und
b) glaubhaft gemacht wird (spätestens 3 Werktage nach der prüfungsrelevanten Leistung).
Die Glaubhaftmachung erfolgt im Fall der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit durch die Einreichung eines ärztlichen Attestes im Original und der Rücktrittserklärung im Prüfungsamt. Diese Unterlagen können gerne in den Fristenbriefkasten (Schlossplatz 2) eingeworfen oder per Post geschickt werden. Von einer persönlichen Abgabe bitten wir, auch im Interesse unserer Mitarbeiter*innen, bei einer Krankheit mit Ansteckungsgefahr, abzusehen. Bei Einreichung auf postalischem Weg gilt das Datum des Poststempels, bitte auf Leserlichkeit achten.
Das Attest muss spätestens am Tag der prüfungsrelevanten Leistung, mit begründetem Nachweis maximal einen Tag nach der versäumten prüfungsrelevanten Leistung, ausgestellt worden sein.
Das gilt natürlich auch für andere triftige Rücktrittsgründe.
Ausnahme Fachbereich Biologie
Hier ist eine Abmeldung nach Beginn des Moduls (Didaktik- und Fortgeschrittenen-Module) nur noch mit triftigem Grund möglich.
Im Falle von Krankheit bei einem Klausurtermin haben Sie sich unverzüglich telefonisch oder per E-Mail beim jeweiligen Dozenten krank zu melden (Bei staatsexamensäquivalenten Modulabschlussprüfungen Krankmeldung im Prüfungsamt!) und das Attest umgehend nachzureichen (d.h. spätestens am 3. Werktag nach Erkrankung, ansonsten wird das Attest nicht berücksichtigt). Dieses gilt natürlich auch für andere triftige Rücktrittsgründe.
Zur Abmeldung von einem Modul / Kurs / Übung benötigen sie das Formblatt, welches Sie von dem Leiter des Moduls / Kurses unterschreiben lassen und im Dekanat abgeben. Die Abmeldung muss so früh wie möglich erfolgen. Die Abmeldung ist fristgerecht erfolgt, wenn diese zur verbindlichen Vorbesprechung, spätestens aber vier Wochen vor Modulbeginn stattfindet. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, so liegt es im Ermessen der Modul-Anbieter/innen, eine fristgerechte Abmeldung zu attestieren. Studierende, die sich nicht fristgerecht von Modulen abmelden, werden zentral für das nächste Semester von der Online-Modulvergabe ausgeschlossen. Abmeldungen von Pflichtmodulen, die einem bestimmten Fachsemester zugeordnet sind, sind nur auf schriftlichen, begründeten Antrag an das Prüfungsamt möglich.