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FAQ / Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

1. Wo finde ich Informationen über Studienangebot, Studienvoraussetzungen, Eignungsprüfungen, etc.?
2. Wann endet die Bewerbungsfrist für die Eignungsprüfungen?
3. In welchem Zeitraum finden die Eignungsprüfungen statt?
4. Wo und ab wann kann ich mich für die Eignungsprüfung bewerben?
5. Wie hoch ist die Gebühr für die Eignungsprüfung?
6. Kann ich meine Bewerbungsunterlagen per E-Mail zusenden?
7. Welche Sprache wird an der Musikhochschule verwendet?
8. Wie kann ich mich auf die Prüfungen in den theoretischen Pflichtfächern Musiktheorie und Gehörbildung vorbereiten? (nur Bachelorstudiengänge)
9. Ist der Studienbeginn in einem Aufbaustudiengang (Masterstudiengang, Konzertexamen, Zertifikatsstudienjahr) möglich, obwohl der erste berufsqualifizierende Abschluss noch nicht erlangt wurde?
10. Wie kann ich mich von der Eignungsprüfung abmelden? Gilt die Prüfung dann als „nicht bestanden“?
11. Wie oft kann ich an einer Eignungsprüfung teilnehmen?
12. Muss ich einen Lehrerwunsch angeben?
13. Darf ich einen Lehrerwunsch ändern bzw. nachträglich angeben?
14. Kann man auch ohne Abitur Musik studieren?
15. Ich mache gerade Abitur. Kann ich das Abiturzeugnis für die Bewerbung nachreichen?
16. Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Was kann ich tun?
17. Bietet die Hochschule Vorbereitungskurse für die Eignungsprüfung an?

FRAGEN ZU DEN SPRACHKENNTNISSEN

18. Welcher Sprachnachweis ist erforderlich?
19. Ist die Teilnahme an der Sprachprüfung im Rahmen der Eignungsprüfung verpflichtend?
20. Bis wann muss das Sprachzertifikat eingereicht werden?

FRAGEN ZUM ABLAUF DER PRÜFUNGEN

21. Wo finde ich Informationen zu den Anforderungen an das vorzutragende Prüfungsprogramm?
22. Wird mir ein*en Klavierbegleiter*in bei der Eignungsprüfung zur Verfügung gestellt?
23. Darf ich meinen eigenen Begleiter zur Eignungsprüfung mitbringen?
24. Was muss ich am Prüfungstag beachten?
25. In welcher Reihenfolge finden Hauptfachprüfung, Nebenfach- und Theorieprüfungen statt?
26. Wie erfahre ich, ob ich die Eignungsprüfung im Hauptfach bestanden habe?
27. Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalte?
28. Wie kann ich mich immatrikulieren, nachdem ich meinen Zulassungsbescheid erhalten habe?
29. Werden woanders erbrachte Studienleistungen an der Musikhochschule Münster anerkannt?
30. Wie kann ich eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen?
31. Sind Sie bereits eingeschriebene_r Studierende_r an der WWU Münster?
32. Wieviel kostet ein Studium?

ALLGEMEINE FRAGEN

1. Wo finde ich Informationen über Studienangebot, Studienvoraussetzungen, Eignungsprüfungen, etc.?
Informationen über Studienangebot, Studienvoraussetzungen, Eignungsprüfungen, etc. finden Sie hier.

2. Wann endet die Bewerbungsfrist für die Eignungsprüfungen?
Bewerbungsschluss für die Eignungsprüfungen ist Mitte April eines Jahres. (Studienbeginn: 1. Oktober) Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

3. In welchem Zeitraum finden die Eignungsprüfungen statt?
Den genauen Termin zur Eignungsprüfung finden Sie hier.

4. Wo und ab wann kann ich mich für die Eignungsprüfung bewerben?
Ab Mitte Februar können Sie sich im Online-Portal bewerben. Die genauen Termine und weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

5. Wie hoch ist die Gebühr für die Eignungsprüfung?
Um an der Eignungsprüfung teilnehmen zu können, wird eine Verfahrensgebühr in Höhe von 43 € fällig. Die Verfahrensgebühr muss pro Studiengang/pro Hauptfach entrichtet werden. Sollten Sie sich z. B. für zwei bzw. drei Studiengänge bewerben, sind Sie verpflichtet, die Verfahrensgebühr zweimal bzw. dreimal zu zahlen.

6. Kann ich meine Bewerbungsunterlagen per E-Mail zusenden?
Nein, bitte laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zur Bewerbungsfrist Mitte April im Online-Portal hoch.

7. Welche Sprache wird an der Musikhochschule verwendet?
Alle Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache abgehalten.

8. Wie kann ich mich auf die Prüfungen in den theoretischen Pflichtfächern Musiktheorie und Gehörbildung vorbereiten? (nur Bachelorstudiengänge)
Hier unter dem Punkt Anforderungen Eignungsprüfung (Bachelor of Music – Musik und Kreativität und Bachelor of Music – Musik und Vermittlung) finden Sie entsprechende Mustertests für die Prüfungen in Musiktheorie (Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung).

9. Ist der Studienbeginn in einem Aufbaustudiengang (Masterstudiengang, Konzertexamen, Zertifikatsstudienjahr) möglich, obwohl der erste berufsqualifizierende Abschluss noch nicht erlangt wurde?
Nein, dies ist nicht möglich. Der erste berufsqualifizierende Abschluss muss im Falle der Zulassung zum Studium spätestens bis Mitte November eines jeden Jahres vorliegen.

10. Wie kann ich mich von der Eignungsprüfung abmelden? Gilt die Prüfung dann als „nicht bestanden“?
Sie können sich per E-Mail unter Angabe Ihrer Bewerbernummer (diese wird Ihnen nach Ihrer Anmeldung im Online-Portal automatisch zugeteilt) abmelden. Eine ordnungsgemäße Abmeldung wird nicht als „nicht bestanden“ bewertet und Sie können danach noch zwei Mal an der Eignungsprüfung teilnehmen.

11. Wie oft kann ich an einer Eignungsprüfung teilnehmen?
Für denselben Studiengang können Sie sich zwei Mal bewerben. Näheres können Sie den entsprechenden Eignungsprüfungsordnungen entnehmen.

12. Muss ich einen Lehrerwunsch angeben?
Nein, ein Lehrerwunsch muss nicht angegeben werden, wäre aber wünschenswert. Die Namen der Lehrer*innen finden Sie hier.

13. Darf ich einen Lehrerwunsch ändern bzw. nachträglich angeben?
Ja, Sie können uns Ihren Lehrerwunsch bzw. die Änderung Ihres Lehrerwunsches per E-Mail mitteilen.

14. Kann man auch ohne Abitur Musik studieren?
Ja, liegt die erreichte Punktzahl im künstlerischen Hauptfach bei mindestens 22 Punkten, kann von der Hochschulzugangsberechtigung (Qualifikationen nach HG § 66 1-4) abgesehen werden.
Generell gilt: Die Aufnahme zum Studium setzt eine bestandene Eignungsprüfung voraus. Im Falle einer bestandenen Eignungsprüfung entscheidet die Zulassungskonferenz über die Vergabe der Studienplätze.

15. Ich mache gerade Abitur. Kann ich das Abiturzeugnis für die Bewerbung nachreichen?
Ja. Mit den Bewerbungsunterlagen muss in diesem Fall jedoch eine offizielle Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss Ihres Abiturs nachgewiesen werden.

16. Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Was kann ich tun?
Leider ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Bewerbung nicht mehr möglich. Gerne können Sie sich im nächsten Jahr unter Berücksichtigung der jeweiligen Fristen bewerben.

17. Bietet die Hochschule Vorbereitungskurse für die Eignungsprüfung an?
Ja, für die Bewerbung zu einem Bachelorstudium können Sie an einem Vorbereitungskurs (Teilnahmegebühr: 100 €) in den Fächern „Allgemeine Musiklehre“ und „Gehörbildung“ teilnehmen. Weitere Informationen zu dem Vorbereitungskurs erhalten Sie mit Ihrer Einladung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung.

FRAGEN ZU DEN SPRACHKENNTNISSEN

18. Welcher Sprachnachweis ist erforderlich?
Folgende Nachweise von Deutschkenntnissen sind erforderlich für Bewerber_innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Schulabschluss, z. B. Abitur) nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben:
• B2-Zertifikat vom Goethe-Institut
• B2-Zertifikat von „TELC“ mindestens mit der Note gut (2,0)
• DSH 1
• TestDaF mit 3 Punkten in allen Teilbereichen
• DSD II mit 4 Mal B2-Niveau („Deutsches Sprachdiplom“)
• OnSET B2
Für den Studiengang Konzertexamen und für das Zertifikatsstudienjahr ist kein Sprachnachweis erforderlich.

19. Ist die Teilnahme an der Sprachprüfung im Rahmen der Eignungsprüfung verpflichtend?
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie eines der erforderlichen Zertifikate vorlegen. Sollte Ihnen dies im Rahmen der erforderlichen Frist nicht möglich sein, können Sie an einem schriftlichen und ggf. mündlichen Deutschtest im Rahmen der Eignungsprüfung teilnehmen.

20. Bis wann muss das Sprachzertifikat eingereicht werden?
Das Sprachzertifikat muss bis zur Bewerbungsfrist Mitte April im Online-Portal hochgeladen werden. Sollten Sie bis dahin noch kein gültiges B2-Sprachzertifikat besitzen, nehmen Sie automatisch im Rahmen der Eignungsprüfung an einer schriftlichen und ggf. mündlichen Sprachprüfung teil.

FRAGEN ZUM ABLAUF DER PRÜFUNGEN

21. Wo finde ich Informationen zu den Anforderungen an das vorzutragende Prüfungsprogramm?
Informationen zum Programm und den damit verbundenen Anforderungen finden Sie hier.

22. Wird mir ein Begleiter/Korrepetitor bei der Eignungsprüfung zur Verfügung gestellt?
Ja, die Möglichkeit besteht und kann bei der Online-Bewerbung angeben werden. Grundsätzlich muss für alle Hauptfächer das Programm der gespielten Werke bis zur Bewerbungsfrist Mitte April im Online-Portal eingetragen werden. Im Einzelfall werden die Begleitnoten per E-Mail angefordert werden. Dies wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt werden. Unabhängig davon müssen sämtliche Noten/Leadsheets aller Hauptfächer am Prüfungstag vorgelegt werden.

23. Darf ich meinen eigenen Begleiter zur Eignungsprüfung mitbringen?
Ja, diese Möglichkeit besteht für alle Studiengänge.

24. Was muss ich am Prüfungstag beachten?
An Ihrem Prüfungstag finden Sie sich zu der in der Einladung genannten Uhrzeit in dem genannten Raum in der Musikhochschule ein. Unbedingt notwendig ist es, dass Sie einen gültigen Pass/Personalausweis mitbringen. Vor Ort erhalten Sie Informationen zu den Einspielräumen.

25. In welcher Reihenfolge finden Hauptfachprüfung, Nebenfach- und Theorieprüfungen statt?
Hier unter dem Punkt Bestandteile der Eignungsprüfung finden Sie die Reihenfolge Ihrer abzulegenden Prüfungen.

26. Wie erfahre ich, ob ich die Eignungsprüfung im Hauptfach bestanden habe und ob ich anschließend zu den Nebenfachprüfungen erscheinen muss?
Das Ergebnis erhalten Sie zeitnah nach Abschluss der Prüfungen des jeweiligen Hauptfachs per E-Mail.

27. Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalte?
Die Vergabe der Studienplätze findet nach Abschluss der gesamten Eignungsprüfungsphase statt. Der Bescheid über das Ergebnis Ihrer Eignungsprüfung wird Ihnen über das Infoportal zugesandt.

28. Wie kann ich mich immatrikulieren, nachdem ich meinen Zulassungsbescheid erhalten habe?
Im Zulassungsbescheid werden Ihnen wichtige Informationen und notwendige Schritte zur Einschreibung mitgeteilt werden.

29. Werden woanders erbrachte Studienleistungen an der Musikhochschule Münster anerkannt?
Auf Antrag können bereits erbrachte Studienleistungen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen und nach Rücksprache mit dem Studienbüro der Musikhochschule angerechnet werden.

30. Wie kann ich eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen?
Sollten Sie eine Zulassung zum Studium erhalten, werden Ihnen rechtzeitig Informationen zur Höherstufung mitgeteilt.

31. Sind Sie bereits eingeschriebene_r Studierende_r an der Universität Münster?
Bereits eingeschriebene Studierende der Universität Münster müssen sich nicht erneut online immatrikulieren. Die Umschreibung tätigen Sie mit Hilfe des Studierendensekretariats der Universität Münster.

32. Wieviel kostet ein Studium?
Es ist der jeweils gültige Semesterbeitrag zu zahlen. Dieser liegt derzeit bei ca. 350 €. Darin enthalten sind die Kosten für das Semesterticket, mit welchem die öffentlichen Verkehrsmittel in Nordrhein-Westfalen kostenlos genutzt werden können. Über die genaue aktuelle Zusammensetzung des Semesterbeitrags an der Universität Münster können Sie sich auf den Seiten des Studierendensekretariats informieren.