Sprachkenntnisse
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Sprachkenntnisse für Bachelor und Master

Alle Lehrveranstaltungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen finden in deutscher Sprache statt, weshalb Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen. 

Für die Zertifikatsstudiengänge Zertifikatsstudienjahr und Konzertexamen ist kein Sprachnachweis erforderlich.

  • Sprachnachweis

    Wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist und Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Schulabschluss…) nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen wir ein B2-Sprachzertifikat von Ihnen. Bitte laden Sie den Nachweis bis zum Ende der Bewerbungsfrist im Online-Bewerbungsportal hoch.

    Folgende Sprachzertifikate werden im Rahmen der Bewerbung anerkannt:

    • Goethe-Zertifikat B2
    • telc Deutsch B2 (mindestens mit der Note „gut" / 2,0)
    • DSH 1
    • TestDaF (mindestens 3 Punkte in allen Teilbereichen)
    • Deutsches Sprachdiplom (DSD II) mit viermal B2
    • onSET B2

    Kann der Sprachnachweis nicht fristgerecht erbracht werden, muss im Rahmen der Eignungsprüfung eine schriftliche Sprachprüfung abgelegt werden.

  • Sprachprüfung

    Voraussetzung für die Teilnahme an der Sprachprüfung ist, dass Sie die anderen Teile der Eignungsprüfung bestanden haben.

    Sollten Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist kein anerkanntes B2-Sprachzertifikat vorlegen können, nehmen Sie im Rahmen der Eignungsprüfung an einer schriftlichen Sprachprüfung teil. Mit dieser Prüfung wird festgestellt, ob Ihre allgemeinen und musikbezogenen Deutschkenntnisse für die Aufnahme eines Musikstudiums ausreichen. 

    Tipps zur Vorbereitung

    Zur Vorbereitung empfehlen wir Ihnen

    • sich frühzeitig vorzubereiten.
    • die bereitgestellte Musterprüfung für die schriftliche Sprachprüfung sorgfältig zu bearbeiten.
    • einen Deutschkurs oder Angebote zur Vorbereitung auf eine B2-Deutschprüfung online oder an einer Bildungseinrichtung in Ihrer Region zu besuchen.

    Musterprüfung Schriftliche Sprachprüfung

    Wichtiger Hinweis

    Alle verpflichtenden Prüfungsteile müssen absolviert werden. Eine Nichtteilnahme an einem Prüfungsteil führt dazu, dass die Eignungsprüfung insgesamt als nicht bestanden gewertet wird.

  • Sprachjahr

    Wenn Sie in der Sprachprüfung das erforderliche Sprachniveau noch nicht erreichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung mit der Auflage eines Sprachjahres erhalten.

    Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Hauptfachprüfung im Rahmen der Eignungsprüfung mit mindestens 22 Punkten bestanden haben. Ein Sprachjahr kann außerdem nur angeboten werden, wenn entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.

    Während des Sprachjahres bleibt Ihr Studienplatz für Sie reserviert. Sie nutzen diese Zeit, um Ihre Deutschkenntnisse gezielt zu verbessern und das für die Studienaufnahme erforderliche Sprachniveau zu erreichen. Ein Anspruch auf Hauptfachunterricht besteht während des Sprachjahres nicht. Das Sprachjahr wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

    Um die Sprachkenntnisse zu erwerben, können Sie einen Sprachkurs an einer Sprachschule oder die Sprachkursangebote der Universität Münster nutzen.
    Sprachenzentrum der Universität Münster

    Sie können das erforderliche Sprachniveau bis zum 15.05. mit einem anerkannten B2-Sprachzertifikat per E-Mail im Studienbüro nachweisen oder die Wiederholungsprüfung im Rahmen der Eignungsprüfung des folgenden Jahres erneut ablegen.
    Studienbüro

    Folgende Sprachzertifikate werden anerkannt:

    • Goethe-Zertifikat B2
    • telc Deutsch B2 (mindestens mit der Note „gut" / 2,0)
    • DSH 1
    • TestDaF (mindestens 3 Punkte in allen Teilbereichen)
    • Deutsches Sprachdiplom (DSD II) mit viermal B2
    • onSET B2

    Haben Sie Ihr B2-Sprachniveau erfolgreich nachgewiesen, können Sie Ihr Studium im folgenden Wintersemester regulär aufnehmen. Andernfalls haben Sie die Auflage nicht erfüllt und verlieren Ihren Studienplatz.