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Studie „Diagnose-Apps im PJ“: 1. Kostenpflichtige Ressourcen

Setting
In der Studie Diagnose-Apps im PJ stellte die Zweigbibliothek 12 Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (PJler) neun kostenpflichtige Ressourcen für das PJ zur Verfügung. Des weiteren wurden sieben allgemein zugängliche, kostenfreie Ressourcen, die bei der medizinischen Entscheidungsfindung benutzt werden wie z.B. PubMed und Wikipedia, in der Studie ebenfalls mit abgefragt. In der Studie sollte herausgefunden werden, welche Programme die Entscheidungsfindung bei Diagnose und Therapie im PJ besonders gut unterstützen. Diese Ressourcen sollen daraufhin alle PJlern flächendeckend zur Verfügung gestellt werden. Die Studie lief von Mai 2017 bis April 2018. Sie wurde über eine geschlossene Facebook-Gruppe administriert und mit zwei Umfragen zu Beginn und Ende der Studie sowie standardisierten Interviews evaluiert.


Meist suchten sich die Teilnehmer eine heimatnahe Klinik für ihr PJ, vier nutzten die Gelegenheit ferne Orte anzusteuern.

Teilnehmer
Die 12 Studienteilnehmer rekrutierten sich aus dem Pasteur-Semester der Medizinischen Fakultät der WWU Münster. Das PJ startete nach dem 2.Staatsexamen, am 15. Mai 2017, und endete am 13. April, vor dem 3. Staatsexamen. Die Wahlpflichtfächer der Teilnehmer waren Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, AugenheilkundeDermatologie, Neurologie (2x), Orthopädie, Pädiatrie (4x) und Neurochirurgie. Die PJler suchten sich hauptsächlich Krankenhäusern in der Umgebung oder welche, die sie bereits kannten, wie das Universitätsklinikum Münster oder andere Kliniken aus Münster wie das Clemenshospital, die Raphaelsklinik oder eine allgemeinmedizinische Praxis. Oft wurden auch heimatnahe Kliniken ausgewählt aus den Städten Bielefeld, Coesfeld, Dülmen, Essen, Gütersloh, Hagen, Köln, Konstanz, Leverkusen, Lingen, Steinfurt, Unna und Warendorf. Vier PJler nutzten die Gelegenheit um ins Ausland zu gehen (das ist in Absprache mit einer Heimatklinik in jedem Tertial für 8 Wochen möglich), hier waren die Orte der Wahl: Barcelona, La Reunion, Neufundland (2x), Zürich. Fünf Teilnehmer waren weiblich, sieben männlich. Drei besaßen ein Android-Smartphone, acht ein iPhone. Zehn hatten zudem ein Tablet, davon 1 Windows, 2 Android und 6 iPads (1 unklar).

Kostenpflichtige Ressourcen
Den Teilnehmern wurden neun kostenpflichtige Ressourcen zur Verfügung gestellt. Davon waren fünf extra für die Studie von der Bibliothek lizenziert worden (AnamneseGuide, Deximed, Diagnosaurus DDx, Isabel DDx, Medizinwelten). Die restlichen vier Tools waren ebenfalls nicht frei zugänglich, gehörten aber zum Standardportfolio der Bibliothek (Amboss, Deximed, medStandards, UpToDate, VisualDx).


Nur Amboss und UpTodate wurden von allen PJlern genutzt.

Frage 1: Nutzung der kostenpflichtigen Ressourcen
Die Teilnehmern wurden nach ihrer Nutzung der neun kostenpflichtigen Ressourcen gefragt. Nutzung und Bekanntsheitsgrad der Ressourcen konnten auf einer Viererskala angegeben werden (öfters – seltener – nicht benutzt – nicht bekannt). Für die obige Abbildung wurde die öftere und die seltenere Nutzung zusammengezählt. Es wurden zwei Umfragen durchgeführt: eine vor dem PJ und eine nach dem PJ. Während vor dem PJ nur Amboss und UpToDate von mehr als 17% benutzt wurden, kamen alle Ressourcen während des PJ auf Nutzungsraten größer 33% – ein Erfolg von Bewerbung und Zugänglichkeit.

Nutzung der kostenpflichtigen Ressourcen vorher-nachher
Ausnahmslos alle kostenpflichtigen Ressourcen wurden während des PJ von mehr Teilnehmern benutzt als vor dem PJ. Dies lag natürlich an der Studie selber – einige der Tools waren vorher gar nicht zugänglich gewesen. Erst durch die Studie selber hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, die Ressourcen kennen zu lernen und auszuprobieren. Die meisten taten dies auch, 33%-75% gab sich redliche Mühe einige der ihnen unbekannten Tools einmal auszuprobieren. Doch lediglich zwei Ressourcen – Amboss und UpToDate – wurden während des PJ nicht nur hin und wieder, sondern öfters genutzt (92% resp. 67%). Diese Ressourcen waren auf die einzigen, die von mehr als einem PJler öfters genutzt wurden. Lediglich von diesen beiden kann man also sagen, dass sie bei den PJlern Aufnahme fanden in ihren Workflow, in die Liste der Informationssysteme, die sie regelmässig nutzten. Dies bestätigte sich auch in den weiteren Fragen und in den Interviews.


Nur Amboss und UpTodate machten die PJler vollkommen zufrieden.

Frage 3: Zufriedenheit mit den kostenpflichtigen Ressourcen
Die Teilnehmer konnten auf einer fünfteiligen Skala (sehr zufrieden, zufrieden, teils/teils, unzufrieden, sehr unzufriden) angeben, wie zufrieden sie mit den Ressourcen gewesen waren. Als Maß der Zufriedenheit wurden dann die Werte für sehr zufrieden und zufrieden zusammengezählt. Zu 100% zufrieden waren die PJler mit Amboss und UpToDate. VisualDx, Medizinwelten und medStandards folgten mit 63% resp. 56% als Trio auf den weiteren drei Plätzen. Die letzten drei Bibliotheks-Ressourcen Isabel DDx, Diagnosaurus DDx und Anamneseguide landeten mit einer Zufriedenheit von 25% bis 33% deutlich abgeschlagen auf den letzten Plätzen.

Zufriedenheit mit den kostenpflichtigen Ressourcen vorher-nachher
Mit der Nutzung kam auch die Zufriedenheit: Es konnte keiner zufrieden sein mit einer Ressource, die er – vor der Studie – noch nie etwas gehört hatte. Dies traf zu auf die fünf Ressourcen Anamneseguide, Diagnosaurus DDx, Isabel DDx, Medizinwelten und VisualDx. Die Zufriedenheitquoten nach dem PJ waren mit 25% bis 63% also durchweg ein Erfolg – sowohl für die Studie als auch die Programme. Die große Ausnahme war medStandards, dass vor der Studie von zwei Teilnehmern benutzt und mit zufrieden bewertet wurde, nach dem PJ allerdings fast eine Halbierung der Zufriedenheitsquote (auf 56%) erleben musste. Schaut man sich die Daten allerdings genauer an, war das Ergebnis nachher sogar noch besser: Jetzt hatten neun PJler das Programm genutzt, also ausprobieren können, von denen wiederum vier sehr zufrieden waren (vorher: 0) und einer zufrieden (vorher: 2). Weitere vier waren weder zufrieden noch unzufrieden.


Amboss und UpToDate werden von 100% genutzt und machen 100% zufrieden – an andere Ende steht Isabel DDx mit 33% Nutzung und Zufriedenheit.

Nutzung vs. Zufriedenheit bei den kostenpflichtigen Ressourcen
Trägt man die Nutzung der einzelnen Ressourcen gegen deren Zufriedenheit auf, erhält man ein so genanntes „Aktions-Portfolio“, das es ermöglicht, die Ressourcen in vier Gruppen zu unterscheiden und diesen bestimmte Aktionen zuzuordnen: Diejenigen Ressourcen, die eine hohe Nutzung aber eine niedrige Zufriedenheit verzeichnen (Rechteck rechts unten), sind kritisch zu hinterfragen. Diejenigen mit niedriger Nutzung und niedriger Zufriedenheit (Rechteck links unten) sind sofort abzubestellen, während die Ressourcen mit hoher Nutzung und hoher Zufriedenheit (Rechteck rechts oben) nicht nur langfristig weiter zu lizenzieren sind sondern noch weiter beworben werden sollten. Ressourcen mit niedriger Nutzung aber hoher Zufriedenheit (Rechteck links oben) sind ebenfalls stärker zu bewerben.

Mit Amboss und UpToDate gehören zwei Ressourcen unzweifelhaft zu den so genannten „Cash Cows“ im Quadranten rechts oben. Sie weisen eine 100% Nutzung bei 100% Zufriedenheit auf und werden auf jeden Fall weiter lizenziert und beworben.

Obwohl auch noch knapp im Cash Cow-Quadranten gehört VisualDx eher in eine Gruppe mit Medizinwelten, und medStandards: Diese Produkte zeichnen sich durch eine mittlere Nutzung bei mittlerer Zufriedenheit aus – sie gehören also zu den Ressourcen mit Potential.

Die restlichen drei Ressourcen sind dagegen im PJ nicht wirklich hilfreich. Die Nutzung ist nicht wirklich gut (wie oben dargelegt) und die Zufriedenheit noch schlechter. Alle drei Programme zeichnen sich dadurch aus, dass es Diagnosefinder sind, d.h. nach Eingabe von Symptomen werden mögliche Diagnosen genannt. Dies funktionierte – wie wir aus den Interviews wissen – nicht zuverlässig, was zur Abwertung führte. Im Fall von Diagnosaurus DDx und Isabel DDx führte auch die Notwendigkeit, Symptome englisch einzugeben zu einem schlechten Diagnosematch. Die schlechte Nutzung von Isabel DDx kann auch an der Umstellung von Interface und Geschäftsmodell in der Studienphase gelegen haben. Die Bibliothek hat diese Produkte dementsprechend aus ihrem Produktportfolio entfernt.

Weitere Beiträge und Ergebnisse

Foto: Adobe Illustrator Clipart

Auf Nimmerwiedersehen, WhatsAPP

Gestern berichteten die Online-Medien und heute Morgen steht es in allen Zeitungen Milliarden-Übernahme: Facebook kauft WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar.

Wie Heise Online meldet, ist das 2009 gegründete Unternehmen mit etwa 450 Millionen aktiven Nutzern eines der erfolgreichsten Startups und größer/profitabler als andere soziale Netzwerke wie LinkedIn, Google+ oder Twitter.

Auch wenn schnell der beruhigende Satz fiel „Für User ändert sich nichts“, denke ich mal, dass Zuckerberg WhatsAPP nicht nur gekauft hat, um einen lästigen Konkurrenten auszuschalten, sondern dass es ihm um die privaten Informationen geht, die wir alle so fleissig darüber verteilen, inkl. unsere gesamten Kontakte, ob offline oder online…

Ich werde mich deshalb von WhatsAPP verabschieden und habe auch schon Ausschau nach Alternativen gehalten. Mir gefällt Viber von der Optik her ganz gut, habe aber keine Ahnung, wie die den Datenschutz handeln … Was nutzen Sie?

Abmahnfalle Fotos: 8 Regeln zur Veröffentlichung von Bildern im Internet


Foto: gemeinfrei (public domain) laut Wikimedia Commons

Holger Bleich und Joerg Heidrich, die bekannten Rechtsspezialisten des c’t Magazins, haben unter dem Titel Fotofallen: Juristische Klippen bei der Veröffentlichung von Bildern im Web ein äußerst lesenswerte Anleitung zur rechtlichen Seite der Veröffentlichung von Bildern im Internet geschrieben. In der Hauptsache geht es darum, die (manchmal engen und oft unbekannten) Grenzen des Urheberrechts zu beachten und damit kostspielige Abmahnverfahren zu vermeiden.

Das Risiko eines Abmahnverfahrens mit u.U. vierstelligen Schadenssummen betrifft beileibe nicht nur Webmaster oder Hobby-Webmaster, sondern jederman, der z.B. via Facebook, Flickr, Picasa oder Twitter Bilder hochlädt und so im Internet öffentlich – d.h. einem größeren Personenkreis – zugänglich macht. Das kann auch ein Freundeskreis sein.

  1. Prüfung: Gleich ob es sich um selbst gemachte oder im Internet gefundene Fotos handelt: Jede Veröffentlichung erfordert eine genaue Prüfung des jeweiligen (Rechts)Sachverhaltes.
  2. Urheberrecht: Jedes, aber auch wirklich jedes Bild (und sei es – laut c’t – „ein verwackelter Urlaubsschnappschuss“) ist automatisch rechtlich geschützt, d.h. der Fotograf hat als Urheber das volle Recht an seinem Schnappschuß und entscheidet ganz alleine darüber, wo und wie es veröffentlicht wird. Jeder, der dieses Foto nutzt, muß sich dem diesbzgl. Willen des Fotografen unterwerfen. Nutzt er das Foto entgegen oder in Unkenntnis des Fotografenwillens, muß er sich nicht wundern, wenn ihn die volle Härte des Gesetzes (bzw. des Abmahnwesens) trifft.
  3. Namensnennung: Wenn der Fotograf das Bild ins Internet stellt mit den Zusatz, dass es frei genutzt werden kann (meist als Creative Commons Lizenz wie z.B. in Wikimedia Commons), müssen Urheber und Lizenz genannt werden. Beispiel siehe Kardiotokograf unten.
  4. Lizenzerwerb: Wenn der Zusatz fehlt, dass ein Bild frei genutzt werden kann, muss der Urheber ausfindig gemacht und das Recht zur Veröffentlichung erbeten oder erkauft werden.
  5. Öffentliche Gebäude: Auch für selbst gemachte Fotos gelten diverse Einschränkungen: So können öffentliche Gebäude (wie z.B. der Eiffelturm bei Nacht oder das Atomium in Brüssel) unter einem Urheberrechtsschutz stehen, das ein Fotografieren zwar erlaubt, nicht aber die Weiterverbreitung. Das Foto „trägt“ dann das Urheberrecht der Eiffelturm-Vermarktungsgesellschaft und muss wie unter (4) behandelt werden.
  6. Das Recht am eigenen Bild: Jede Person, die auf einem Bild zu erkennen ist, muß der Veröffentlichung (im Internet) zugestimmt haben. Da die Beweislast beim Fotografen (dem Veröffentlicher) liegt, empfiehlt c’t eine schriftliche Erklärung aller fotografierten Personen einzuholen. Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte, Gruppenaufnahmen bei öffentlichen Versammlungen oder wenn jemand bei einer Aufnahme des Prinzipalmarktes „halt im Bild rumsteht“. Die Personen dürfen jedoch nicht klar zu erkennen sein.
  7. Panoramafreiheit: In Deutschland dürfen öffentliche Gebäude unter bestimmten Bedingungen auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers fotografiert werden. Diese Freiheit endet sobald man sich nicht mehr im öffentlichen Raum befindet, sondern auf Privatbesitz. So können z.B. die in einem Zoo gemachten Bilder nicht ohne weiteres veröffentlicht werden, sondern benötigten u.U. die Erlaubnis der Zoodirektion.
  8. Lizenzgebühren: Für privat verwendete Fotos gelten im Prinzip die gleichen Gesetze wie für kommerziell verwendete, nur dass man eventuell vom Rechteinhaber nicht so stark oder gar nicht zur Kasse gebeten wird.


Kardiotokograf. Foto: (c) CC-BY-SA Martin Hawlisch / Wikimedia Commons

Die Autoren raten zusammenfassend:

Meiden Sie Bildmaterial aus unbekannter Quelle. Beziehen Sie fremde Bilder wann immer möglich aus seriösen Quellen, also etwa von den genannten etablieren Stock-Photo-Agenturen. Um dubiose Angebote, die ihre Fotos oder Grafiken als „royalty free“ und kostenlos anpreisen, sollten Sie einen großen Bogen machen. Dahinter verbergen sich oft Abzocker, die Sie im Nachhinein zur Kasse bitten wollen. Gewöhnen Sie sich an, unter jede verwendete Abbildung einen Copyright- oder Quellenhinweis zu platzieren.

Wenn Sie diese Punkte beachten, sollten Sie hoffentlich nicht Opfer einer Abmahnung werden. Wenn doch, finden Sie im zitierten c’t Artikel und bei Wikipedia weiterführende Informationen.

„Was möchte man als sparsamer Student mehr?“

Anlässlich unserer Meldung „ZB Med zum vierten Mal in Folge beste
Medizinbibliothek Deutschlands „, die auch auf unserer Facebookseite erschienen ist, gab es einen schönen Kommentar, über den wir uns sehr gefreut haben:

iPad, eine ganze Menge eBooks, Hilfestellungen für Recherchen, Fachzeitschriften…was möchte man als sparsamer Student mehr? 😉

Danke für diese Rückmeldung! Wir bemühen uns stets Wünsche und
Anregungen unserer Nutzer umzusetzten. Wer Ideen und Vorschläge hat,
kann sich gerne jederzeit an uns werden: – persönlich, telefonisch
oder per Mail – per Facebook (http://www.facebook.com/zbmed) oder
Twitter (http://www.twitter.com/zbmed) – per Mitteilung in unseren
Briefkasten (https://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/3191)

ZB Med bei Facebook: Datenschutz ja, Paranoia nein

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Stein des Anstoßes

Nach einem Hinweis des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein (ULD) haben wir auf unseren Seiten den „Like it“-Button von Facebook entfernt.

Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz […] verstoßen, [da] bei Nutzung der Facebook-Dienste eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA erfolgt.

Die Zweigbibliothek Medizin hatte bereits die Detailanalyse ihrer Webseiten mit Google Analytics auf Bitte des Zentrum für Informationsversorgung abgeschaltet, um ein möglichst anoynymes Surfen der Nutzer auf ihren Webseiten zu ermöglichen.

Wir werden aber auf gar keinen Fall unsere stark genutzte Facebook-Seite aufgeben, wie ebenfalls vom ULD gefordert, da wir hier der Argumentation der Stiftung Warentest folgen:

Zahlreiche Menschen nutzen Facebook. Sie wollen und sollen dort auch Informationen von und über test.de, Finanztest und test finden. Selbstverständlich wird die Stiftung Warentest die personenbezogenen Daten von Facebook-Fans niemals jenseits der Facebook-Funktionen nutzen.

Dem können wir uns nur anschliessen!

ZB Med auf Rank 14 im Social Web

bibcharts

In Bibcharts, dem Ranking deutschsprachiger Bibliotheken nach Fans bei Twitter und Facebook, belegt die ZB Med einen sehr guten 25. Platz. Unter den wissenschaftlichen Bibliotheken liegt sie sogar auf Platz 14 – vor großen Universitätsbibliotheken wie Berlin, Bochum, Dortmund oder Regensburg. Darüber hinaus ist die ZB Med mit Abstand die aktivste Medizinbibliothek im deutschen „Social Web“ (vor Köln, Mannheim und Wien). Die im Vergleich hohen Fanzahlen dürften auf den frühen Einstieg im Social Web und auf engagierte Mitarbeiter zurückzuführen sein.

med – Das Magazin der Zweigbibliothek: Ausgabe 1-2011

cover-web

Inhaltsverzeichnis:

 
Die neue Ausgabe der Bibliothekszeitung med finden Sie bei epflicht (PDF). Die gedruckten Exemplare finden sie ab Donnerstag in der Bibliothek und im Zeitungsregal der Personalkantine. Darüber hinaus werden allen Instituten und Kliniken Exemplare zugeschickt.

ZB Med legt Zwischenspurt bei Facebook und Twitter ein

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Seit Juli 2008 ist die Zweigbibliothek Medizin bei Facebook aktiv und seit April 2009 bei Twitter. Während wir bei Twitter (http://twitter.com/zbmed) bereits in 47 Listen geführt werden, 650 Tweets geschrieben und 235 Follower haben, dümpelte der Facebook-Account mit +- 80 Fans ein bisschen vor sich hin. Damit ist nun Schluß: Der Facebook-Account bekam eine neue, einfache Adresse und ein Redesign verpaßt. Er ist nun unter http://www.facebook.com/zbmed zu finden. Seitdem ist unsere Fan-Gemeinde auf Facebook bereits um 12 Personen angewachsen – ein Plus von immerhin 15%. Das Ziel von 100 Fans in 2011 haben wir deshalb bereits auf 200 Fans aufgestockt…

Was finden Sie wo?

  • Facebook: Zusätzlich zu den Meldungen von „Aktuelles“, die automatisch mit RSS Graffiti auf Facebook eingespielt werden, finden Sie dort weitere interessante Nachrichten aus der Bibliothek und ihrem Umfeld.
  • Twitter: Der Twitter-Account dient der Bibliothek im Wesentlichen als „Shout-Box“ für kurze Hinweise und Meldungen, die entweder zu kurz / zu aktuell für „Aktuelles“ sind oder bestimmte „Aktuelles“-Meldungen noch einmal aufgreifen.

folgensieuns

Die Links auf diese beiden Internetpräsenzen sind nun prominent auf unserer Homepage plaziert. Gleichzeitig wurden die Beiträge unseres Weblog „Aktuelles“ mit entsprechenden Buttons versehen, so dass man diese mit einem Klick twittern oder auf seinem privaten Facebook-Profil posten kann (siehe unten). Wir freuen uns natürlich über jede Erwähnung und jeden neuen Fan!

Datenbank des Monats: ResearchGate

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Als kostenlose online-Plattform und Datenbank bietet ResearchGATE seinen derzeit mehr als 300.000 Nutzern (Studenten, Professoren, Wissenschaftler) eine Vielzahl an Funktionen und Möglichkeiten („Facebook für Wissenschaftler“). Nach (kostenloser) Registrierung können sich diese weltweit vernetzen, z.B. indem sie Profile anlegen und Forschungsgruppen gründen. Gleichzeitig ermöglicht ResearchGATE auch das schnelle Suchen, Vergleichen und Erschließen verschiedenster elektronischer Ressourcen. Umfassende Suchfunktionen erlauben dabei den schnellen Zugang zu sowohl internen, als auch externen (z.B. PubMed, CiteSeer) Datenbanken, teilweise auch im Volltext. Nicht zu Letzt durch die sogenannte Self-Archiving-Funktion, mittels derer Wissenschaftler eigene Publikationen online stellen können, bietet ResearchGATE Zugang zu einer Fülle an Publikationen und Informationen.

Mit dem ResearchGate Network Graph (siehe oben), ist es möglich, seine Beziehungen zu anderen Forschern anhand von Publikationen, Kontakten und Gruppen zu visualisieren.

Medizinstudenten und Soziale Netzwerke

Eine kürzliche Studie in First Monday (Justin M. Grimes, Paul T. Jaeger, Kenneth R. Fleischmann Medical students’ and residents’ use of online social networking tools: Implications for teaching professionalism in medical education) weist auf unprofessionelles Verhalten von Medizinstudenten und PJlern in sozialen Netzwerken (wie Facebook oder StudiVZ) hin. Das distanzlose Teilen von privatesten Informationen hat sehr wahrscheinlich Einfluß auf die medizinische Ausbildung und Karriere.

Medical educators need to become more involved in electronic social networking. One of the major findings of this study is that medical students and residents are using Facebook [unprofessionally]. Many medical students seem unaware of or unconcerned with the possible ramifications of sharing personal information in publicly available online profiles even though such information could affect their professional lives.