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Amboss Blog: Chronischer Pruritus – Hilfe bei anhaltendem Juckreiz

Etwa 14 % der Deutschen leiden unter chronischem Pruritus. Viele davon sind unbehandelt. Das zu ändern, ist eine interdisziplinäre Herausforderung. Was tun, wenn’s juckt?

Nehmen wir einmal an, die Bevölkerung von Berlin, Köln und München würde sich über Nacht verdoppeln und in die Arztpraxen des Landes drängen. Alle mit dem gleichen Symptom: chronischer Juckreiz. So absurd dieses Szenario klingen mag, die Zahlen entsprechen der Realität: Etwa 11 Millionen Menschen leiden hierzulande an anhaltendem Pruritus. Welche Ursachen liegen ihm zugrunde und wie lässt sich die Krankheitslast lindern? Fragen, die nicht nur für Dermatolog:innen relevant sind.

Wie lässt sich chronischer Pruritus diagnostisch einordnen?

Besteht ein Juckreiz länger als sechs Wochen, spricht man von einem chronischen Pruritus. Ähnlich wie chronische Schmerzen kann Juckreiz sich bei langer Symptomdauer verselbstständigen und dann unabhängig von der Ursache fortbestehen. Obwohl er oft mit erheblichem Leidensdruck einhergeht, sucht Studien zufolge nicht einmal die Hälfte der Betroffenen deswegen ärztliche Hilfe. Neben symptomatischer und supportiver Therapie gilt es, die auslösende Grunderkrankung zu identifizieren.

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Amboss Blog: DiGA – was taugen die Apps auf Rezept?

Therapie mit dem Smartphone – dank digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, ist das keine Zukunftsmusik. Wir nehmen die Apps auf Rezept unter die Lupe.

Was sind DiGA?

Seit das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ – kurz Digitale-Versorgung-Gesetz oder DVG – im Dezember 2019 in Kraft getreten ist, können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ihren Patient:innen neben Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln auch Apps verschreiben, sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Dabei ist nicht jede Gesundheits-App auf dem Markt auch eine DiGA. Nur Anwendungen, die die Kriterien eines Medizinprodukts erfüllen und zur Diagnostik oder Therapie eingesetzt werden können, kommen laut Gesetzestext infrage. Apps mit reiner Dokumentationsfunktion, beispielsweise zum Zyklus-Tracking, sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für primärpräventive Anwendungen; Ärzt:innen können eine DiGA nur Patient:innen mit einer verschlüsselbaren Diagnose verschreiben. Für die Zulassung einer App als digitale Gesundheitsanwendung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig, dass neben diesen formalen Voraussetzungen die technische und inhaltliche Qualität der App überprüft.

Die Skepsis der Ärzteschaft gegenüber diesem neuen Zulassungsweg ist jedoch groß – genauso wie die Unsicherheit über den Nutzen von digitalen Gesundheitsanwendungen. Ihr potenzieller (Mehr-)Wert für die medizinische Praxis wird seit der Einführung kontrovers diskutiert. Daniel Wiedemann ist Geschäftsführer von DiGA info, einer Informationsgesellschaft, die Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und medizinische Teams zum Thema DiGA berät und schult. Im Gespräch mit dem AMBOSS-Blog klärt er über Potenzial und Limitationen der Anwendungen auf und beantwortet praxisrelevante Fragen.

Auf einen Blick

  1. Wie werden DiGA zugelassen?
  2. DiGA und Datenschutz
  3. Qualität und Mehrwert von DiGA
  4. Ersetzen DiGA klassische Therapien?
  5. Praktischer Leitfaden für die Verschreibung von DiGA
  6. Preisgestaltung und Akzeptanz von DiGA

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