Examensmodul im Master Kommunikationswissenschaft

Master-Examensmodul und Voraussetzungen zur Anmeldung

Das Examensmodul besteht aus einem Examenskolloquium (5 LP) und einer Masterarbeit (25 LP), die von einem/einer Erstgutachter*in des IfK betreut werden. Das Examenskolloquium dient zur methodischen und fachlichen Vorbereitung und Begleitung der Masterarbeit. In der Masterarbeit wird eigenständig eine wissenschaftliche Fragestellung bearbeitet. Diese Fragestellung kann sowohl theoretischer als auch empirischer Natur sein.

Für Studierende im Master Kommunikationswissenschaft gilt: Voraussetzung für die Anmeldung der Masterarbeit und des Examenskolloquiums ist der erfolgreiche Erwerb von mindestens 50 LP.

 

Ablauf des Master-Examensmoduls

1. Zeitplan

Sommersemester

Abgabe Exposé bei gewünschtem/gewünschter Erstbetreuer*in Ende März
Feedback zum Exposé und Annahme/Ablehnung Anfang bis Mitte April
Anmeldung der Arbeit Mitte bis Ende April
Abgabe der Arbeit Mitte bis Ende September
Abgabe der Gutachten bis Mitte November


Wintersemester

Abgabe Exposé bei gewünschtem/gewünschter Erstbetreuer*in   Ende September
Feedback zum Exposé und Annahme/Ablehnung Anfang bis Mitte Oktober
Anmeldung der Arbeit Mitte bis Ende Oktober
Abgabe der Arbeit Mitte bis Ende März
Abgabe der Gutachten

bis Mitte Mai

 

2. Selbstständige Kontaktaufnahme mit Erst- und Zweitgutachter*in

Bereits deutlich vor der Anmeldung, in der Regel im Verlauf des dritten Semesters, haben Sie sich bereits mit einem Themenvorschlag und der Bitte um Betreuung mit Ihrem/Ihrer gewünschten Erstgutachter*in in Verbindung gesetzt. In Absprache mit dem/der Erstgutachter*in suchen Sie sich dann eine/n Zweitgutachter*in.

Gutachter*innen für Masterarbeiten sind in der Regel Professor*innen. In Ausnahmefällen und nach Absprache können auch promovierte Mitarbeiter*innen eine Arbeit betreuen. Bei einer Erstbetreuung durch eine*n promovierte*n Mitarbeiter*in sollte der/die Zweitgutachter*in ein*e Professor*in sein. Vielfach resultiert Ihr Masterarbeitsthema aus einem Forschungsprojekt oder einer Veranstaltung von Ihrer/Ihrem gewünschten Erstgutachter*in, an der Sie teilgenommen haben. Auch Ihr/e Zweitgutachter*in hat im Idealfall gute Kenntnisse über das Themengebiet Ihres Masterarbeitsthemas, erkennbar z.B. an aktuellen Veröffentlichungen, Forschungsprojekten und -schwerpunkten.

 

3. Exposé (im Rahmen des Examenskolloquiums)

Nachdem Sie Ihre/n Erst- & Zweitgutachter*in gefunden und sich auf ein grobes Thema für Ihre Masterarbeit verständigt haben, verfassen Sie im Rahmen des Examenskolloquiums ein Exposé, in dem Sie Ihr Masterarbeitsthema konkretisieren. Über den Ablauf des Examenskolloquiums informiert Sie der/die Erstgutachter*in.

Das Exposé ist eine kurze Beschreibung der Masterarbeit, in der Fragestellung und Gliederung der geplanten Arbeit in Absprache mit Ihrer/m Erstgutachter*in konkretisiert werden. Das Exposé soll eine hilfreiche Arbeitsgrundlage für Sie und Ihre/n Erstgutachter*in darstellen. Die Abgabe des Exposés erfolgt fristgerecht (siehe Terminübersicht) bei Ihrer/m Erstgutachter*in.

Das Exposé sollte fünf bis maximal acht Seiten umfassen (ohne Deckblatt, inklusive Literaturliste). Weitere Hinweise zur Gestaltung des Exposés für Masterarbeiten am Institut für Kommunikationswissenschaft finden Sie hier.

Für das Examenskolloquium müssen Sie direkt nach Anmeldung Ihrer Masterarbeit (s. Punkt 4) in SAP SLcM sowohl Ihre Teilnahme buchen als auch sich für die Studienleistung anmelden. Die Teilnahmebuchung und die Anmeldung der Studienleistung erfolgen beide in der App Vorlesungsverzeichnis. FAQs zu SAP SLcM finden Sie hier.

Innerhalb von etwa zwei Wochen erhalten Sie Feedback zu Ihrem Exposé und werden von Ihrer/Ihrem Erstgutachter*in informiert, ob Ihr Masterarbeitsthema angenommen oder abgelehnt wurde. Unter Umständen ist die Annahme des Exposés nicht nur an Überarbeitungsauflagen, sondern sogar an einen vollständigen Neuentwurf gekoppelt. Erst wenn Ihr/e Erstgutachter*in mit Ihrem Exposé einverstanden ist, dürfen Sie Ihre Masterarbeit verbindlich anmelden.

 

4. Anmeldung der Masterarbeit

Nach Annahme des Exposés durch die/den Erstgutachter*in melden Sie Ihre Masterarbeit in SAP SLcM verbindlich an. Dies erfolgt in der App Abschlussarbeiten (Anmeldung). Hierzu benötigen Sie Ihren Titel – und ggf. Untertitel – in deutscher und englischer Sprache. Das zuständige Prüfungsamt (Prüfungsamt I, Münzstraße 10, 48143 Münster) wird Ihnen Ihr Thema und den genauen Abgabetermin schriftlich (in der Regel per E-Mail) bestätigen.

Achtung: Die 5-monatige Bearbeitungszeit für Ihre Masterarbeit läuft ab dem Datum, an dem Ihr/e Erstgutachter*in die Abschlussarbeit in SAP SLcM angenommen hat.

 

5. Abgabe der Masterarbeit

Nach der 5-monatigen Bearbeitungszeit muss die Masterarbeit fristgerecht beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht werden. Erforderlich sind zwei gedruckte Exemplare (maschinenschriftlich, gebunden, paginiert) inklusive der Plagiatserklärung und zwei CDs. Auf der CD muss die Masterarbeit jeweils einmal als Word-Dokument und einmal als PDF vorhanden sein. Die Masterarbeit soll einen Umfang von 80 Seiten (d. h. ca. 24000 Wörter excl. Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhang) nicht überschreiten.

Achtung: Wird die Frist nicht eingehalten, so wird die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet und ist damit nicht bestanden. Danach kann die Arbeit nur einmal wiederholt werden. Eine Fristverlängerung um einmalig vier Wochen ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich und mit dem Dekanat zu klären.

 

6. Begutachtung

Erst- und Zweitgutachter*in haben nach der Abgabe der Masterarbeit etwa acht Wochen Zeit, um Ihre Masterarbeit zu bewerten. Die Note der Arbeit ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen beider Gutachter*innen. Besteht eine Differenz >2,0 zwischen den Bewertungen der beiden Gutachter*innen oder lautet eine Bewertung „nicht ausreichend“, die andere aber „ausreichend“ oder besser, wird ein/e Drittgutachter*in hinzugezogen.

 

7. Tipps

Schreiben Sie sich für das Folgesemester ein um zu vermeiden, dass Sie exmatrikuliert sind, bevor die Note Ihres Master-Examensmoduls verbucht wurde! Bis zum 15. November bzw. 15. Mai jeden Jahres können Sie die Zurückerstattung des Semesterbeitrags beantragen.

Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt oder ein längeres Praktikum vor dem Master-Examensmodul planen, lohnt es sich, dafür ein Urlaubssemester zu beantragen. Da Urlaubssemester nicht als reguläre Studienzeit verbucht werden, können Sie Ihr Studium so trotzdem in Regelstudienzeit abschließen.

Weitere Informationen und Beratung zur Exmatrikulation, Erstattung des Semesterbeitrags und Beurlaubung gibt es beim Studierendensekretariat.

Weitere Informationen zum Master-Examensmodul entnehmen Sie den Prüfungsordnungen der Masterstudiengänge Kommunikationswissenschaft und Strategische Kommunikation.

Bei offenen Fragen wenden Sie sich an die Studiengangskoordinatorin Dr. Katherine M. Engelke.