FAQ
Falls Sie noch weitere Fragen zum Doppelstudiengang Deutsches und Spanisches Recht haben, finden Sie die Antworten darauf vielleicht hier.
Wir haben mögliche Fragen zusammengefasst in:
Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren
Gibt es einen Numerus clausus (NC) für den Studiengang Deutsches und Spanisches Recht?
Der Studiengang ist zulassungsfrei, d.h. es gibt keinen NC. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist lediglich das Vorliegen der allgemeinen Hochschulberechtigung (regelmäßig Abitur) und der Nachweis hinreichender Deutsch- und Spanischsprachkenntnisse. Allerdings ist der Studiengang auf 20 Plätze begrenzt, sodass bei einer Überschreitung der Bewerbungszahlen die Auswahl anhand der Abiturnote vorgenommen wird.
Welches Sprachniveau wird vorausgesetzt?
Studieninteressierte mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung benötigen für die spanische Sprache einen Nachweis auf B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Welcher Nachweis wird für das Sprachniveau akzeptiert?
Der Nachweis von Spanischkenntnissen kann durch eine Hochschulzugangsberechtigung im jeweiligen Land, die das Sprachniveau explizit ausweist, oder Sprachzertifikate erfolgen (z.B. DELE, C-Test).
Wann ist Bewerbungsschluss?
Bewerbungsschluss ist jeweils am 15.7. Für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen gilt der Poststempel.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Informationen dazu finden Sie auf der Seite " Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren".
Gibt es ein Nachrückverfahren?
Bewerber:innen, die in der ersten Auswahl nicht berücksichtigt werden können, nehmen automatisch an einem Nachrückverfahren teil. Sie erhalten nach Bewerbungsschluss zunächst keine Nachricht, werden aber auf einer Warteliste geführt. Ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Nachrückverfahren finden Sie auf der Seite " Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren".
Wann startet der Studiengang jeweils?
Der Studiengang wird jährlich jeweils zum Wintersemester angeboten. Studienbeginn ist demnach Anfang Oktober.
Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen)
Hinweis: Staatsexamen steht landläufig für den Studienabschluss "Erste Juristische Prüfung"
Werden Teile dieses Studiengangs für das juristische Staatsexamen anerkannt?
Die für die Zwischenprüfung des Staatsexamensstudiengangs erforderlichen Studienleistungen im Strafrecht, Zivilrecht und im öffentlichen Recht sowie ein Grundlagenfach werden im Rahmen des Doppelstudiengangs vollständig absolviert und können entsprechend angerechnet werden.
Ist eine parallele Einschreibung für den Staatsexamensstudiengang sinnvoll?
Ja, eine parallele Einschreibung ist empfehlenswert.
Fragen zum Studium und seinen Inhalten
Was sind die Vorteile gegenüber dem "klassischen Jura-Studium"?
Wer das deutsch-spanische Doppelstudium absolviert, erwirbt Fachkompetenzen in mindestens zwei europäischen Rechtsordnungen und Sprachen und erlangt zwei international anerkannte Abschlüsse, einen deutschen Bachelor (LL.B.) und einen spanischen Grado en Derecho. Vorteilhaft ist die binationale Studierendengemeinschaft und das Studieren in kleiner Kursstärke. Das ermöglicht auch einen persönlichen Kontakt zu Dozierenden und eine individuelle Studierendenbetreuung in Münster und Granada.
Was ist der Vorteil gegenüber der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung im Spanischen Recht?
Das Doppelstudium wird mit einem deutschen Bachelor und einem spanischen Grado en Derecho abgeschlossen, während die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung lediglich mit einem Zertifikat abschließt. Außerdem garantiert das Doppelstudium einen Studienplatz an der Universidad de Granada für das erste und vierte Studienjahr. Wer nur an der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung teilnimmt, muss sich bei Interesse selbstständig und ohne Garantie für einen Auslandsstudienplatz in Spanien bewerben. Die Studierenden des Doppelstudiengangs studieren ab dem 1. Semester zudem als binationale Kohorte, belegen also etwa eigene deutsch-spanische Arbeitsgemeinschaften.
Wie werden die spanischen in deutsche Noten umgerechnet?
Für die Umrechnung spanischer Noten in das Notensystem dieser Prüfungsordnung gilt die Umrechnungstabelle, die Sie der Seite mit den Rechtsgrundlagen entnehmen können.
Fragen zu den Studienorten
Wie viel Zeit verbringe ich wo?
Das erste Jahr (= zwei Semester) verbringen die Studierenden an der Universidad de Granada, das dritte Jahr und vierte Jahr (= vier Semester) an der Universität Münster, das letzte Jahr (= 2 Semester) wieder an der Universidad de Granada.
Welche Vorteile bietet die Stadt Münster als Studienort?
Münster ist eine Großstadt im schönen Westfalen und verdient zu Recht den Ruf höchster Lebensqualität. Insbesondere die Altstadt, moderne Cafés, altbewährte Kneipen sowie viele kulturelle Angebote machen die Stadt zu einem lebendigen und jungen Zentrum. Zum Auftanken im Grünen bieten der Schlosspark, der Botanische Garten und die Promenade viele Möglichkeiten. Im Sommer laden die Aaseewiesen oder der Kanal zum Verweilen und das Umland zu Ausflügen mit dem Rad ein. Aufgrund der oft nur kurzen Entfernungen zwischen den Stadtgebieten mit dem Rad ist die ganze Stadt euer Campus. Eine „Leeze“, wie das Rad liebevoll genannt wird, ist damit für das Studium in Münster unverzichtbar.
Welche Vorteile bietet die Stadt Granada als Studienort?
Granada ist stark von seiner großen Studierendenschaft geprägt, die das lebendige kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Angebot der andalusischen Universitätsstadt nutzt. Besonders geschätzt werden das außergewöhnliche historische Erbe mit der Alhambra, die Altstadt Albaicín sowie das enge Zusammenspiel von Tradition und modernem Studentenleben. Das Nachtleben spielt sich vor allem rund um das Stadtzentrum, den Campusbereichen und in den zahlreichen Bars und Plätzen ab, wo sich viele junge Menschen treffen. Dank der Lage am Fuße der Sierra Nevada sind sowohl Outdoor-Aktivitäten in den Bergen als auch Ausflüge zur Mittelmeerküste gut möglich. Die juristische Fakultät der Universidad de Granada ist für ihre zahlreichen Programme, Austauschmöglichkeiten und Kooperationen bekannt, die Studierenden eine ausgeprägt europäische und internationale Perspektive im Jurastudium eröffnen.
