Angebote für Menschen mit Behinderung
Barrierefreier Zugang zum Rechtswissenschaftlichen Seminar I
Bitte melden Sie sich an der Aufsicht des RWS I auf der ersten Ebene des Juridicums. Einen Fahrstuhl finden Sie im Treppenhaus in der Nähe der Schließfächer.
Für Rollstuhlfahrer ist ein Arbeitsplatz im Lesesaal im Bereich "Bürgerliches Recht" reserviert.
Einen ebenfalls reservierten Arbeitsplatz mit Lesegerät für Menschen mit einer Sehbehinderung steht im Bereich "Handelsrecht" zur Verfügung.
Barrierefreier Zugang zum Rechtswissenschaftlichen Seminar II
Der Zugang zum großen Lesesaal ist nur durch eine Drehtür möglich. Diese lässt sich jedoch verbreitern. Melden Sie sich bitte kurz vorher telefonisch an der Aufsicht (0251 83-22383), damit Wartezeiten für Sie vermieden werden.
Für Bibliotheksnutzer mit einer Sehbehinderung stellt auch das RWS II ein Lesegerät zur Verfügung. Ansprechpartner sind hier die Mitarbeiter an der Bibliotheksaufsicht.
Barrierefreier Zugang zur Rechtshistorischen Bibliothek
Ein barrierefreier Zugang zur Rechtshistorischen Bibliothek ist gewährleistet. Sie wählen zunächst den Eingang zum Bistro Oeconomicum und fahren mit dem Aufzug in die 4. Etage. Bitte melden Sie sich auch hier kurz vorher an der Aufsicht der RHB (0251 83-22761), damit wir Ihnen beim Öffnen der Türen behilflich sein können.
Behindertengerechte Toiletten
Im Juridicum finden Sie eine behindertengerechte Toilette auf der Ebene 0 neben den Schließfächern der juristischen Bibliotheken. Im Gebäude Bispinghof 24-25 (Alte UB) befindet sich die Toilette im Erdgeschoss neben dem Haupteingang.
Platzreservierung
Über den Platzreservierungsservice der ULB können Sie Plätze im RWS I und RWS II sowie in weiteren Bibliotheken der Universität Münster maximal 3 Tage im Voraus für sich reservieren. Hierfür benötigen Sie einen gültigen Bibliotheksausweis.
Sollten Sie die Reservierung nicht wahrnehmen können, ist eine Stornierung einfach möglich.
Ab dem 17.02.2025 werden reservierte Plätze maximal 15 Minuten freigehalten. Danach verfällt der Anspruch auf den Platz.
Reservierbar sind im RWS I ein Teil der Einzelarbeitsplätze im großen Lesesaal, im Ö-Rechtskeller und Gruppenarbeitstische im Allg-Keller. Bitte beachten Sie, dass die Gruppenarbeitsplätze im RWS I nur für Arbeitsgruppen reservierbar sind. Das heißt, eine Person reserviert für die ganze Gruppe (maximal 5 Personen).
Im RWS II stehen ein Teil der Einzelarbeitsplätze im großen, sowie im kleinen Lesesaal zur Verfügung.
Reservierbare Zeitslots
Folgende Zeitslots sind reservierbar:
Einzelplätze RWS I
Einzelplätze RWS I Zeitslot 1 Zeitslot 2 Zeitslot 3 Montag - Freitag 08.00 - 13.00 13.00 - 18.00 18.00 - 21.30 Samstag 08.00 - 13.00 13.00 - 18.00 Sonntag 10-00 -13.00 13.00 - 18.00 
Darstellung der Sitzplätze im Lesesaal des RWS I.© Fachbereich 3 Rechtswissenschaften 
Darstellung der Sitzplätze im Ö-Rechtskeller des RWS I.© Fachbereich 3 Rechtswissenschaften Einzelplätze RWS II
Einzelplätze RWS II Zeitslot 1 Zeitslot 2 Zeitslot 3 Montag - Freitag 08.00 - 13.00 13.00 - 18.00 18.00 - 21.30 Samstag 08.00 - 13.00 13.00 - 18.00 
Darstellung der Sitzplätze im Lesesaal des RWS II.© Fachbereich 3 Rechtswissenschaften Gruppentische RWS I
Gruppentische RWS I Zeitslot 1 Zeitslot 2 Zeitslot 3 Zeitslot 4 Montag - Freitag 08.00 - 11.00 11.15 - 14.15 14.30 - 17.30 17.45 - 20.45 Samstag 08.00 - 11.00 11.15 - 14.15 14.30 - 17.30 Sonntag 11.15 - 14.15 14.30 - 17.30 
Darstellung der Gruppenarbeitsplätze im RWS I.© Fachbereich 3 Rechtswissenschaften Kopieren, Drucken & Scannen
In den Bibliotheken am Fachbereich finden Sie Multifunktionsgeräte zum Kopieren, Scannen und Drucken.
Die Abrechnung für Kopien erfolgt mit Hilfe Ihrer Studierendenkarte oder die MensaCard. Aufladestationen hierfür befinden sich unter anderem im Juridicum (Bistro Oeconomicum) und im Foyer der Zentralbibliothek am Krummer Timpen neben dem Eingang zum Lehrbuch-Magazin.Um die Scan2Mail-Funktion der neuen Universität-Multifunktionsgeräte nutzen zu können, müssen sich Universitätsangehörige im Online-Portal der WWU-IT einen PIN einrichten (Anleitung) (Link/pdf). Alternativ können Sie Ihre Scans über Ihre Studierendenkarte auf einem mitgebrachten USB-Stick speichern.
Auf den Seiten des ZIV finden Sie weitere Informationen und Anleitungen zum zentralen Drucken.
Externe Nutzer*innen können Kopien mit Münzen oder mit der MensaCard für Gäste bezahlen. Die MensaCard bekommen Sie in den Mensen oder Bistros der Universität Münster sowie am Schreibwarenautomat in der Zentralbibliothek.
Das Abfotografieren der Texte mit dem eigenen Endgerät ist erlaubt.
RWS I
Im RWS I befinden sich die Mulitfunktionsgeräte jeweils in der Nähe des Eingangs (Loseblattraum) und in den Kellergeschossen. Im Südflügelkeller (Treppenabgang im großen Lesesaal) steht Ihnen zudem ein Münzkopierer zur Verfügung.

Abbildung des Drucker & Scanners im Eingangsbereich des RWS I.© Fachbereich 3 Rechtswissenschaften RWS II
Im Eingangsbereich des RWS II können Sie mehrere Geräte, darunter auch einen Münzkopierer nutzen.
RHB
Besucher der RHB finden das Multifunktionsgerät auf dem Flur außerhalb der Bibliothek.
Die kurzfristige Mitnahme von Büchern zum Zweck des Fotokopierens ist nach Rücksprache mit der Bibliotheksaufsicht und Hinterlegung eines Pfandes (z.B. Ausweis) möglich.
Bücher aus dem Rara-Magazin und stark beschädigte Bücher dürfen leider nicht kopiert werden.Examensschließfächer
Für die Vorbereitung auf die Klausurenphase Ersten Juristischen Prüfung (Staatliche Pflichtfachprüfung) stehen im Rechtswissenschaftlichen Seminar I und II Studierenden des Fachbereichs 03 der Universität Münster Schließfächer für eine längerfristige Nutzung zur Verfügung.
So erhalten Sie ein Examensschließfach:
- Schreiben Sie eine Mail an schliessfach.rws@uni-muenster.de mit der Bitte um Reservierung eines Schließfaches. Fügen Sie der Mail die Bestätigung über die Anmeldung zu den Klausuren als PDF-Datei bei und schreiben Sie uns, ob Sie ein Fach im RWS I oder RWS II brauchen.
- Sie erhalten eine Antwort von den Mitarbeiter:innen des RWS mit einem Terminvorschlag zur Ausgabe des Schlüssels und der gültigen Benutzungsordnung.
- Sie holen den Schlüssel zum vereinbarten Termin an der Aufsicht des RWS I ab und unterschreiben dort die Benutzungsordnung. Bitte bringen Sie dazu Ihre StudiCard mit.
- Nun steht Ihnen das Fach für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung.
Bitte lesen Sie die Benutzungsordnung vor der Nutzung des Faches aufmerksam durch. Dort erhalten Sie auch Informationen dazu, was darin aufbewahrt werden darf.
Der Bestand des RWS darf unter keinen Umständen dort untergebracht werden.
Sollten zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage bereits alle Fächer belegt sein, können Sie sich ein Fach vormerken lassen.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nur möglich, wenn es keine Vormerkungen gibt.
Zum Ende der Leihfrist geben Sie den Schlüssel bitte wieder an der Aufsicht des RWS I ab.
Wenn Sie Studienortwechsler sind, denken Sie bitte daran, dass Ihr Benutzerausweis vor der Ausleihe des Schließfaches aktiviert sein muss.

Abbildung der Schließfächer für Examenskandidat:innen im Ö-Rechtskeller des RWS I.© Fachbereich 3 Rechtswissenschaften 
Abbildung der Schließfächer für Examenskandidat:innen bei den Gruppenarbeitslätzen im RWS I.© Fachbereich 3 Rechtswissenschaften 
Abbildung der Schließfächer für Examenskandidat:innen bei den Gruppenarbeitslätzen im RWS I.© Fachbereich 3 Rechtswissenschaften
