Personenbezogene Daten
Was sind personenbezogenen Daten?
Zu den personenbezogenen Daten zählen gemäß dem*der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person."1 Einzelangaben sind beispielsweise:
- Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum
- Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse
- Konto-, Kreditkartennummer
- Kraftfahrzeugnummer, Kfz-Kennzeichen
- Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer
- Vorstrafen
- genetische Daten und Krankendaten
- Werturteile (z. B. Zeugnisse)
Warum sollten personenbezogene Daten geschützt werden?
Gemäß bundesdeutschem Recht hat jeder Bürger das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. er oder sie kann die Preisgabe und Verwendung seiner oder ihrer personenbezogenen Daten bestimmen. Das Bundesverfassungsgericht fordert "unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung (...) den Schutz des oder der Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner oder ihrer persönlichen Daten"2 für die freie Entfaltung der Persönlichkeit. "Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat." (§4 I BDSG) Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie sich sehr gut überlegen sollten, ob sie diese Einwilligung erteilen wollen und für diejenigen, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten dienstlich betraut sind, dass sie verantwortlich mit diesen Daten umgehen sollten.
Das IV-Sicherheitsteam stellt in diesem Zusammenhang die Einhaltung der nach §9 BDSG geforderten technisch-organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen sicher. Sollten Sie also Zweifel haben, dass aktuelle Sicherheitsmaßnahmen dem angestrebten Schutzzweck entsprechend Rechnung tragen, können Sie sich gerne an IV-Sicherheitsteam oder den*die Datenschutzbeauftragte*n wenden.
1) Landesdatenschutzbeauftragter NRW: Personenbezogene Daten (Stand 27. September 2012).
2) BVerfG, Urteil v. 15. Dezember 1983, Artikel 1. (Stand 27. September 2012).