Bekanntmachung
© Uni MS - Peter Grewer

Wahlen zu den Vorständen der Institute und Seminare des Fachbereichs 8 Geschichte/Philosophie

Der Wahlausschuß des FB 8 gibt bekannt:

Im Sommersemester 2025 finden die Wahlen zu den Vorständen der Institute und Seminare des Fachbereichs 8 statt. Sie umfassen die Gruppe der Studierenden für die Amtszeit vom 01.10.2025 bis 30.09.2026. Die Wahlen werden durchgeführt in der Zeit von Freitag, 06.06.2025 bis Freitag, 20.06.2025, 14:00 Uhr.

Die Wahlen erfolgen nach der Wahlordnung für die Wahlen zu den Vorständen der wissenschaftlichen Einrichtungen der Fachbereiche 01–04 und 06–14 sowie der Wissenschaftlichen Einrichtungen ohne Aufgaben in der Krankenversorgung der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 25.04.2002, der 1. Ordnung zur Änderung der Wahlordnung vom 25.04.2006 und gem. § 30 der Fachbereichsordnung vom 24.07.2015.

1. Grundsätze des Wahlverfahrens

Es sind zu wählen:

Einrichtung ST*
Institut für Klassische Archäologie und Christliche Archäologie/Archäologisches Museum 1
Institut für Klassische Philologie 1
Seminar für Alte Geschichte/Institut für Epigraphik 1
Historisches Seminar 3
Institut für Didaktik der Geschichte 1
Seminar für Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit 1
Philosophisches Seminar 2
Institut für Kunstgeschichte 1
Institut für Musikwissenschaft 1
Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie 1
Institut für Ethnologie 1

* vorläufige Anzahl der zu wählenden Mitglieder der Gruppe der Studierenden

2. Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Wählbar sind alle Studierenden, die das vom Institut/Seminar des Fachbereichs Geschichte/Philosophie angebotene Fach oder die dort angebotenen Fächer studieren (gem. § 30 (4) der Fachbereichsordnung vom 24.07.2015). Sie führen den Nachweis der passiven Wahlberechtigung durch die Vorlage einer von der/dem jeweiligen Geschäftsführenden Direktor:in ausgestellten Bescheinigung (Formblätter werden in den Instituten und Seminaren bereitgehalten). Die Vertreter:innen der Gruppe der Studierenden in den Vorständen der Institute/Seminare werden durch die Vertreter:innen der Gruppe der Studierenden im Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichte/Philosophie gewählt.

3. Übersicht über Fristen und Termine

3.1 Wahlvorschläge

Nominierung der Kandidat:innen durch Einreichen der Wahlvorschläge beim Wahlausschuss im Dekanat des FB 8: Montag, 19.05.2025 bis Freitag, 30.05.2025, 16.00 Uhr.  Es sollten doppelt so viele Kandidat:innen benannt werden, wie Sitze zu vergeben sind.

Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge für die Instituts-/Seminarvorstände ist zu beachten, dass gem. § 11 c Hochschulgesetz die Gremien der Hochschule geschlechtsparitätisch besetzt werden müssen, es sei denn, im Einzelfall liegt eine sachlich begründete Ausnahme vor. Die Ausnahmegründe für ein Abweichen von den Bestimmungen zur Gremienbesetzung sind in dem einzelnen Abweichungsfall aktenkundig zu machen.

3.2. Durchführung der Wahl

Die Wahl der Studierenden erfolgt durch die studentischen Vertreter:innen des Fachbereichsrates innerhalb des Wahlzeitraums Freitag, 06.06.2025 bis Freitag, 20.06.2025, 14.00 Uhr im Dekanat des Fachbereichs Geschichte/Philosophie, Domplatz 20–22.

Wählbar sind nur Kandidat:innen, die in einem Wahlvorschlag ihrer wissenschaftlichen Einrichtung (Institut/Seminar) aufgenommen sind und beim Wahlausschuss (Dekanat) fristgerecht nominiert wurden.

3.3. Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Mittwoch, 25.06.2025 bis Dienstag, 08.07.2025 durch Auslage im Dekanat des Fachbereichs Geschichte/Philosophie, Domplatz 20–22,
und Aushang in den Instituten und Seminaren des FB 8 Geschichte/Philosophie.

3.4. Einspruchsmöglichkeit

Jede/Jeder Wahlberechtigte kann binnen einer Frist von 10 Tagen vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an die Wahl durch schriftlichen Einspruch bei dem Vorsitzenden des Wahlausschusses, Dekanat des FB 8, Domplatz 20–22, anfechten. Der Einspruch ist begründet, wenn wesentliche Vorschriften über die Ermittlung der Mandate, die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden sind und durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden sein könnte. Die Einspruchsfrist endet am Dienstag, 08.07.2025, 16:00 Uhr. Danach wird das endgültige Wahlergebnis festgestellt.

Für den Wahlausschuss:
gez. Wolfgang Wagner
Vorsitzender

Münster, 12.05.2025