Veranstaltungen

Wintersemester 2008/09

 

Prof. Stollberg-Rilinger

Hauptseminar: Kulturtheorie und Kulturgeschichte. Theoretische Konzepte und historiographische Beispiele

Modul: Geschichtstheorien und Geschichtsbilder

Do 10:00-12:00, F9, Fürstenberghaus; Beginn: 16.10.2008

"Kulturgeschichte" kann ganz Verschiedenes heißen - je nachdem, was man unter Kultur versteht. Ausgehend von einigen gegenwärtig besonders einflußreichen Kulturtheorien soll in dem Seminar gefragt werden, welche Auswirkungen die Rezeption dieser Theorien für die gegenwärtige Geschichtsschreibung hat. Die erste Hälfte des Semesters ist der gemeinsamen Lektüre theoretischer Texte gewidmet. In der zweiten Hälfte des Semesters sollen einzelne prominente Beispiele aus der Geschichtsschreibung genauer betrachtet werden. Dazu sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Kurzreferate beisteuern.
Erste Literaturhinweise: Ute Daniel, Kompendium Kulturgeschichte. Theorien, Praxis, Schlüsselwörter (suhrkamp taschenbuch Wissenschaft 1523), Frankfurt a.M. 2001; Christoph Conrad, Martina Kessel (Hrsg.), Geschichte schreiben in der Postmoderne. Beiträge zur aktuellen Diskussion, Stuttgart 1994; Achim Landwehr, Stefanie Stockhorst, Einführung in die europäische Kulturgeschichte, Paderborn u.a. 2004; Silvia Serena Tschopp, Wolfgang E.J. Weber, Grundfragen der Kulturgeschichte (Kontroversen um die Geschichte), Darmstadt 2007.
Um persönliche Anmeldung in einer der Feriensprechstunden wird gebeten.

 

Kolloquium: Forschungskolloquium zur Geschichte der Frühen Neuzeit / Forum Gesellschaftliche Symbolik

Mi 18:00-20:00, F3, Fürstenberghaus

Das Kolloquium soll Examenskandidaten, Doktoranden und auswärtigen Gästen Gelegenheit geben, Forschungsarbeiten aus dem Bereich der Frühen Neuzeit zur Diskussion zu stellen. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen.
Das Programm wird zu Beginn des Semesters auf dieser Homepage bekannt gegeben.

 

PD Dr. Michael Sikora

Vorlesung: Das Alte Reich 1495-1806

Modul: Herrschaft und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit

Mi 10:00-12:00, F5, Fürstenberghaus; Beginn: 15.10.2008

Das Alte Reich war und ist in vielerlei Hinsicht ein eigenartiges Gebilde. Es bildete zum einen für viele Jahrhunderte das rechtliche Gehäuse der deutschen Geschichte. Eine Vorlesung über das Alte Reich in der Frühen Neuzeit fungiert daher zwangsläufig zugleich als eine Einführung in Grundzüge deutscher Geschichte, freilich mit eingeschränkter Perspektive. Sodann aber bildete das Reich aber ein politisch-rechtliches Gebilde, das zum einen mittelalterliche Traditionen bis an die Schwelle der Moderne konservierte, zum zweiten viele konkurrierende Staatsbildungen unter einem Dach ermöglichte, zum dritten vielen kleinen Herrschaften wie nirgendwo sonst in Europa eine gewisse Autonomie bewahrte, zum vierten aber irgendwie ein Ganzes geblieben ist, zum fünften auf diesem Weg ganz eigene politische Kulturen entwickelt hat. Schon die Zeitgenossen stritten darüber, wie dieses politische Phänomen am besten zu beschreiben wäre, und seit seinem Ende werden diese Debatten unter wechselnden Vorzeichen fortgeführt. Die Lebendigkeit der wissenschaftlichen Auseinandersetzung und damit auch die Aktualität des Themas erweist sich an einer ganzen Reihe von Handbuchdarstellungen, der derzeit fast im Jahrestakt erscheinen. Die Vorlesung will daher auch Orientierung in diesen Diskussionen vermitteln und deutlich machen, was dieses scheinbar altertümliche Gebilde dem heutigen Geschichtsverständnis für widersprüchliche Angebote macht.
Literatur: Heinz Duchhardt: Deutsche Verfassungsgeschichte 1495-1806, Stuttgart 1991; Helmut Neuhaus: Das Reich in der Frühen Neuzeit (= Enzyklopädie deutscher Geschichte, Band 42), München 1997, 2. Aufl. 2003; Georg Schmidt: Geschichte des Alten Reiches. Staat und Nation in der Frühen Neuzeit 1495-1806, München 1999; Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495-1806, Darmstadt 2003, 3. Aufl. 2006; Peter Claus Hartmann: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation in der Neuzeit 1486 - 1806, Stuttgart 2005; Barbara Stollberg-Rilinger: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation, München 2006; Stephan Wendehorst, Siegrid Westphal (Hgg.): Lesebuch Altes Reich, München 2006.

 

Hauptseminar II: Recht und Konflikt im Alten Reich

Modul: Herrschaft und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit

Mi 16:00-18:00, Ü5, Fürstenberghaus; Beginn: 15.10.2008

Zu den Besonderheiten des Alten Reichs gehörte es, daß es einerseits zwar den einzelnen Fürsten weitgehende Autonomie und damit Spielraum für Staatsbildungen auf Ebene der fürstlicher Herrschaften eröffnete, daß es aber andererseits bis zu seinem Ende mehr oder weniger alle Territorien in einen gemeinsamen Rechtsraum einband, als deren Oberhaupt der Kaiser, als deren entscheidende Instanzen aber zwei oberste Reichsgerichte fungierten. Schon daß es sich dabei um zwei Gerichte handelte, verrät viel über die Spannungen und Widersprüche im Reichssystem. Nicht minder bemerkenswert ist aber, daß dadurch Instanzen geschaffen wurden, vor dem auch Untertanen ihr Recht fordern konnten, Instanzen, vor dem selbst einige der Fürsten zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Eine Auseinandersetzung mit den obersten Reichsgerichten verlangt daher zwar zunächst eine rechtsgeschichtliche Perspektive, die nach Genese, Zuständigkeiten, Verfahren und Rechtsgrundlagen fragt. Aber darüber hinaus führt das Studium der Gerichte ins Zentrum der Frage, was das Reich zusammengehalten hat. Und noch weiter darüber hinaus eröffnet ihre Erforschung, sozial- und kulturgeschichtliche Horizonte, indem sie Einblicke gewährt in die Konflikte der Menschen und Mächte im Reich, aber auch in eine typische, mentalitätsprägende Form ihrer Bewältigung.
Literatur: I. Scheurmann (Hg.): Frieden durch Recht. Das Reichskammergericht von 1495 bis 1806, Mainz 1994; W. Sellert (Hg.): Reichshofrat und Reichskammergericht, Köln u.a. 1999; R.-P. Fuchs: Um die Ehre. Westfälische Beleidigungsprozesse vor dem Reichskammergericht (1525 - 1805). Paderborn 1999; A. Baumann: Die Gesellschaft der Frühen Neuzeit im Spiegel der Reichskammergerichtsprozesse. Eine sozialgeschichtliche Untersuchung zum 17. und 18. Jahrhundert, Köln u.a. 2001; E. Ortlieb: Im Auftrag des Kaisers. Die kaiserlichen Kommissionen des Reichshofrats und die Regelung von Konflikten im Alten Reich (1637-1657), Köln 2001; S. Westphal: Kaiserliche Rechtsprechung und herrschaftliche Stabilisierung. Reichsgerichtsbarkeit in den thüringischen Territorialstaaten 1648-1806, Köln u.a. 2002; S. Ehrenpreis: Kaiserliche Gerichtsbarkeit und Konfessionskonflikt. Der Reichshofrat unter Rudolf II. 1576-1616, Göttingen 2006; S. Ullmann: Geschichte auf der langen Bank. Die Kommissionen des Reichshofrats unter Kaiser Maximilian II. (1564-1576), Mainz 2006; A. Amend u.a. (Hg.): Gerichtslandschaft Altes Reich. Höchste Gerichtsbarkeit und Gerichtsbarkeit und territoriale Rechtsprechung, Köln 2007.

 

Hauptseminar II: Die Reichsgrafen

Modul: Herrschaft und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit

Di 10:00-12:00, Ü5, Fürstenberghaus; Beginn: 14.10.2008

Die sogenannten Reichsgrafen bildeten die untere Schicht des deutschen Hochadels in der Frühen Neuzeit. Gegenüber den Fürsten von minderem Rang, konnten die meisten doch umgekehrt ihre Autonomie bewahren und meist kleinere Territorien wie Landesherren regieren. Eine Auseinandersetzung mit dieser eigenartigen sozialen Gruppe verspricht eine Fülle von Einsichten in verschiedenen Perspektiven. Denn zum einen stellt ihr besonderer Status eine Besonderheit des deutschen Reiches dar, an der studiert werden kann, unter welchen Voraussetzungen und Umständen unter dem Dach des Reiches die sogenannten mindermächtigen Landesherren ihre relative Selbständigkeit bewahren konnten. Zum anderen aber bildeten sie eine Rangstufe des Adels wie andere auch, so daß an ihnen ebenso studiert werden kann, welche Praktiken der Adel entwickelte, um seinen eigenen Rang zu bewahren und eine entsprechende, symbolisch aufgeladene Kultur zu pflegen. Ihr Status wird sich als prekär erweisen, aber umso spannender ist zu verfolgen, auf welchen Schauplätzen und mit welchen Mitteln die Reichsgrafen sich zu behaupten suchten.
Literatur: Ernst Böhme: Das fränkische Reichsgrafenkollegium im 16. und 17. Jahrhundert, Stuttgart 1989; Georg Schmidt: Der Wetterauer Grafenverein, Marburg 1989; Johannes Arndt: Das niederrheinisch-westfälische Reichsgrafenkollegium und seine Mitglieder (1653-1806), Mainz 1991; Johannes Arndt: Zwischen kollegialer Solidarität und persönlichem Aufstiegsstreben. Die Reichsgrafen im 17. und 18. Jahrhundert, in: Ronald G. Asch (Hrsg.): Der europpäische Adel im Ancien Régime, Köln u. a. 2001, S. 105-128; Esteban Mauerer: Südwestdeutscher Reichsadel im 17. und 18. Jahrhundert, Göttingen 2001; Barbara Stollberg-Rilinger: Der Grafenstand in der Reichspublizistik, in: Heide Wunder (Hrsg.): Dynastie und Herrschaftssicherung in der Frühen Neuzeit (= Zeitschrift für Historische Forschung, Beiheft 28), Berlin 2002, S. 29-53; Vincenz Czech: Legitimation und Repräsentation. Zum Selbstverständnis thüringisch-sächsischer Reichsgrafen in der frühen Neuzeit, Berlin 2003; Stephanie Marra: Allianzen des Adels. Dynastisches Handeln im Grafenhaus Bentheim im 16. und 17. Jahrhundert, Köln/Weimar/Wien: Böhlau, 2007.

 

Übung: Texte zur Psychohistorie

Modul: Geschichtstheorien und Geschichtsbilder

Di 16:00-18:00, F8, Fürstenberghaus; Beginn: 14.10.2008

Für eine Wissenschaft wie die unsere, die kollektive wie individuelle Verhaltensweisen zum Gegenstand hat, müßte die Psychologie eigentlich eine Fülle von Anregungen bereit halten, um nicht, wie so oft, dilettantisch psychologisieren zu müssen. Das Verhältnis zwischen Historiographie und Psychologie ist allerdings schwierig, zu unterschiedlich sind die Kompetenzen, zu dogmatisch manchmal auch die Ansprüche. Interdisziplinäre Ansätze bewegen sich daher eher am Rande des historischen Fachs. Aber die Herausforderung bleibt. Ziel der Übung soll es daher sein, sowohl einige theoretische Debattenbeiträge als auch einige praktische Umsetzungen kritisch zu diskutieren. Vermutlich wird nicht alles Beifall finden, aber die Probleme und die unterschiedlichen Positionen sollten deutlich werden. Chancen, Anregungen und Vorbehalte können dann gegeneinander abgewogen und eigene Standpunkte bezogen werden.
Literatur: Hans-Ulrich Wehler (Hrsg.): Geschichte und Psychoanalyse, Köln 1971; Lloyd de Mausse: Was ist Psychohistorie?, Gießen 2000 (Beiträge aus den 70er Jahren); Peter Gay: Freund für Historiker, Tübingen 1994 (zuerst: 1985); Gerd Jüttemann (Hrsg.): Wegbereiter der Historischen Psychologie, München / Weinheim 1988; Gerd Jüttemann, Michael Sonntag (Hrsg.): Individuum und Geschichte. Beiträge zur Diskussion um eine "Historische Psychologie", Heidelberg 1993; Friedhelm Nyssen, Peter Jüngst (Hrsg.): Kritik der Psychohistorie, Gießen 2003. #Übersichtsartikel von Labouvie#

 

Dr. André Krischer

Proseminar: Einführung in das Studium der neueren Geschichte: Die europäischen Republiken in der Frühen Neuzeit

Mi 14:00-18:00, Ü1, Fürstenberghaus; Beginn: 15.10.2008

 

Dorothee Linnemann, Jutta Götzmann

Übung: Wie kommt das Exponat ins Museum? Die Vorbereitung einer kunst- u. kulturgeschichtlichen Ausstellung am Beispiel der Sonderausstellung "Spektakel der Macht. Rituale im Alten Europa

Geschichtswissenschaftliches Grundlagenmodul

Die Blockveranstaltung am 21.11. und 6.12.2008, jeweils 9:00-13:00, 14:30-17:30; Exkursion nach Magdeburg am 11./12. Dezember, F1, Fürstenberghaus

Rituale u. symbolische Handlungen sind selbstverständliche Ereignisse im politischen u. gesellschaftlichen Leben. Vom Mittelalter bis zur Französischen Revolution hatten sie noch eine ungleich größere Bedeutung für die Gesellschaft als heute. Sie machten jemanden zum König, zum Bischof, zum Bürgermeister oder Doktor; sie stifteten ein Bündnis, eine Ehe, einen Frieden; sie nahmen den einen in eine Gruppe auf und schlossen den anderen aus.
Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit dem Kulturhistorischen Museum Magdeburg werden Ergebnisse des SFB 496 zum Thema einer Ausstellung gemacht. Hochrangige internationale Kunstwerke, die entweder ein Ritual veranschaulichen oder in einem Ritual Verwendung fanden, bilden den Kern der Ausstellung. Das Blockseminar ist als begleitende Veranstaltung zur Ausstellung konzipiert u. wird an diesem konkreten Beispiel zum Thema der Konzeption und Realisierung von kunst- u. kulturgeschichtlichen Ausstellungen die theoretischen Grundlagen u. die Prozesse der praktischen Umsetzung erörtern (besser: vorstellen). Es können praxisorientierte Einblicke in das Ausstellungswesen gewonnen werden, besonders im Hinblick auf die Vermittlung historischer bzw. kunst- u. kulturhistorischer Themen, die möglicherweise bei der eigenen beruflichen Orientierung hilfreich sind.
In der Übung sollen zunächst unterschiedliche theoretische Konzepte der Ausstellungspräsentation sowie der Vermittlung kulturhistorischer Themen vorgestellt u. diskutiert werden um sich dann dem konkreten Beispiel eines universitären Transferprojektes zu widmen. Zum zweiten Termin sind Kurzreferate zu verschiedenen Themenbereichen der aktuellen Ausstellung u. ihrer Didaktik vorgesehen.
Literatur: Barbara Stollberg-Rilinger u.a. (Hrsg.): Spektakel der Macht. Rituale im Alten Europa 800-1800, Darmstadt 2008; Jutta Götzmann / Gisela Weiß (Hrsg.): Begleitheft zur Ausstellung, Leipzig 2008; dies. (Hrsg.): Materialien für den Unterricht, Leipzig 2008; dies. (Hrsg.): Heft für junge Leser, Leipzig 2008; Gottfried Korff: u.a. (Hrsg.): Museumsdinge. deponieren - exponieren, Köln u.a. 20072; Heike Kirchhoff / Martin Schmidt (Hrsg.): Das magische Dreieck. Die Museumsausstellung als Zusammenspiel von Kuratoren, Museumspädagogen und Gestaltern, Bielefeld 2007; Rosmarie Beier-de Haan: Erinnerte Geschichte - inszenierte Geschichte. Ausstellungen und Museen in der Zweiten Moderne, Frankfurt a. M. 2005; Ellen Spickernagel / Brigitte Walbe (Hrsg): Das Museum. Lernort contra Musentempel, Gießen 1976.
Anmeldung erforderlich: jutta.goetzmannLogo Atuni-muenster.de

 

Tim Neu, M.A.

Übung: Von untertänigen Bitten und reichsgerichtlichen Anklagen. Ständekonflikte im Alten Reich

Mo 10:00-12:00, F9, Fürstenberghaus; Beginn: 13.10.2008

Die Fürstenherrschaft in den Territorien des frühneuzeitlichen Alten Reiches war weder in der Theorie noch in der Praxis unbeschränkt oder gar absolut, sondern sie war - ständisch gesprochen - sowohl nach ‚oben' als nach ‚unten' auf vielfältige Art und Weise eingebunden. Einerseits waren die Fürsten als Reichsstände in den überterritorialen, rechts- und friedenswahrenden Reichsverband eingegliedert und dem Kaiser durch Lehnseide verpflichtet, andererseits traten ihnen als Landesherren in den meisten Territorien die Landstände gegenüber, privilegierte Personen und Korporationen, die bestimmte politische Partizipationsrechte geltend machen konnten. Da einer der wichtigsten frühneuzeitlichen Prozesse, das ‚Wachstum der Staatsgewalt', kaum zentral vom Kaiser, sondern von den fürstlichen Dynastien und deren Territorien ausging, wurde die landständische Herrschaftspartizipation prinzipiell zum Problem. ‚Ständekonflikte', verstanden als offene Auseinandersetzungen zwischen Landständen und ihren Landesherren, sind daher zum einen geeignet, die vielfältigen Formen von Herrschaftsverdichtung und -ausweitung an konkreten Beispielen nachzuvollziehen. Darüber hinaus erlauben sie einen Einblick in das Funktionieren des Reichsverbandes als ganzem, da beide Parteien sich der Reichsinstitutionen zu bedienen wussten.
Literatur: Pflichtlektüre vor Seminarbeginn: Gabriele Haug-Moritz, Württembergischer Ständekonflikt und deutscher Dualismus. Ein Beitrag zur Geschichte des Reichsverbands in der Mitte des 18. Jahrhunderts, Stuttgart 1992, S. 5-42. Weiterführend: Volker Press, Vom Ständestaat zum Absolutismus. 50 Thesen, in: Peter Baumgart (Hg.), Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preussen. Ergebnisse einer internationalen Fachtagung, Berlin/New York 1983, S. 319-327; Armand Maruhn, Necessitäres Regiment und fundamentalgesetzlicher Ausgleich. Der hessische Ständekonflikt 1646-1655, Darmstadt/Marburg 2004; Sigrid Jahns: "Mecklenburgisches Wesen" oder absolutistisches Regiment? Mecklenburgischer Ständekonflikt und neue kaiserliche Reichspolitik (1658-1755), in: Paul-Joachim Heinig u.a. (Hg.), Reich, Regionen und Europa in Mittelalter und Neuzeit. Festschrift für Peter Moraw, Berlin 2000, S. 323-354.
Anmeldung erforderlich: tim.neuLogo Atuni-muenster.de