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Emily Todt


Anschrift: Königsstraße 46
                   48143 Münster

Raum: 2.12
E-Mail:  emilytodt@uni-muenster.de

  • Ausbildung

    04/2023 – 09/2025: Master of Arts im Fach Geschichte, Universität Münster (1,1)

    10/2019 – 02/2023: Bachelor of Arts der Fächer Geschichte und Kunstgeschichte, Universität Münster (1,2)

    08/2017 – 08/2019: Ausbildung zur Industriekauffrau bei Martin Braun Backmittel und Essenzen KG, Hannover (2,0)

  • Beruflicher Werdegang

    seit 09/2025: Hilfskraft im Projekt „Privatbriefe aus dem Dreißigjährigen Krieg“, Institut für vergleichende Städtegeschichte, Universität Münster

    12/2022 – 09/2025: Hilfskraft am Käte Hamburger Kolleg „Einheit und Vielfalt im Recht“, Münster

    06/2022 – 12/2022: Hilfskraft am Lehrstuhl Prof. Dr. Ulrike Ludwig, Historisches Seminar Frühe Neuzeit, Universität Münster

    04/2022 – 08/2023: Hilfskraft für Dr. Jana Weiß, Historisches Seminar Neuere und Neueste Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der Nordamerikanischen Geschichte, Universität Münster

    12/2020 – 06/2022: Hilfskraft im Projekt „Prophetie im lokalen Kontext“, Leitung: Prof. Dr. Ulrike Ludwig, Universität Münster

    12/2019 – 04/2021: Servicekraft, Freilichtmuseum Mühlenhof, Münster

  • Forschungsschwerpunkte

    Meine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Magie und den Aushandlungsprozessen von Wahrheiten, den Zuschreibungen und Definitionen von „abergläubischen“ Wissensbeständen und Praktiken. Weitere Interessen liegen in der Diversitätsforschung, im deutschsprachigen und slawischen Raum und in rechtshistorischen Anknüpfungspunkten.

  • Projekt

    Hilfsmagie vor Gericht. Wahrheitskonkurrenzen in Bayern, Sachsen und Württemberg 1760-1840

    "Ausgangspunkt des Promotionsprojektes ist die Beobachtung, dass im Zuge der Aufklärung Magie in rechtlichen und wissenschaftlichen Diskurskontexten zunehmend als ,Aberglauben‘ abgewertet und schließlich als Betrug klassifiziert wurde. Damit wurde die Möglichkeit von magischem Wirken rechtlich bestritten, während die alltägliche Nutzung von Magie als Mittel der Orientierung, der Informationsbeschaffung oder des Schutzes weiterhin weit verbreitet blieb. Ausgehend von diesem Spannungsverhältnis analysiert das Projekt den Gerichtssaal als soziale Arena, in der konkurrierende Wahrheitsansprüche – die juristisch-normative Unmöglichkeit sowie die lebensweltlich behauptete Wirksamkeit von Magie – kommunikativ verhandelt wurden. Konkret fragt das Projekt mit einem vergleichenden Zugriff auf Bayern, Württemberg und Sachsen, wie vor Gericht über die Möglichkeit und Wirksamkeit von Magie gesprochen, wie sie legitimiert oder bestritten wurden und welche Aushandlungs- und Vereindeutigungsprozesse sich dabei greifen lassen.
    Der Untersuchungszeitraum von 1760 bis 1840 umfasst die entscheidende Phase, in der die strafrechtliche Bewertung magischer Praktiken einen fundamentalen Wandel erfuhr. Während Magie in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts noch unter der Annahme einer tatsächlichen magischen Wirksamkeit geahndet wurde, verlor diese Vorstellung in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts zunehmend an Plausibilität. Magische Praktiken wurden nun nicht mehr selbstverständlich als Manipulation verborgener kosmischer und sakraler Kräfte verstanden, sondern mehr und mehr als Täuschungshandlungen, die rational widerlegt und rechtlich neu normiert werden mussten. Diese Neubewertung führte Anfang des 19. Jahrhunderts zu tiefgreifenden gesetzlichen Reformen im Umgang mit Magie, die bis 1839 in die verbindliche Einstufung magischer Praktiken als Betrug mündeten."