Informationen für fachfremde Studierende
Unser Fachbereich ermöglicht es auch fachfremden Studierenden, sich auf einen Erasmusplatz zu bewerben. Allerdings ist dies lediglich auf die im ersten Bewerbungsdurchlauf nicht zugeteilten Restplätze möglich. Diese werden zu gegebener Zeit auf der Restplatzliste veröffentlicht und sind ab Zeitpunkt der Veröffentlichung (meist Anfang März) zur Bewerbung freigegeben.
Wer gilt als fachfremd?
Als Fachfremde gelten alle Studierenden, deren Studiengang nicht dem Fachbereich 14 zugeordnet ist. Lehramts- und andere 2-Fach-Studierende gelten nicht als fachfremd, sofern eines ihrer Fächer dem FB 14 angehört. Grundschullehrämtler gelten ebenfalls als fachfremd.
Welche Besonderheiten müssen bei einer fachfremden Bewerbung beachtet werden?
Bei der Restplatzvergabe gilt das Prinzip first come, first serve: Sobald die Restplatzliste veröffentlich ist (meist Anfang März), werden die Bewerbungen (Vollständigkeit vorausgesetzt) nach Eingangsdatum/-zeit priorisiert und die Plätze entsprechend zugeteilt. Die Bewerbungsfrist für einen Auslandaufenthalt im Wintersemester 2026/27, das gesamte akademische Jahr 2026/27 oder das Sommersemester 2027 ist der 15.04.2026.
Allerdings besteht die Möglichkeit der späten Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt im Sommersemester nicht an jeder Partnerhochschule, da einzelne nur eine Nominierungsdeadline im Jahr haben. Informationen zu den jeweiligen Nominierungsdeadlines können im Erasmusbüro angefragt werden.
Fachfremde Studierende sollten sich im Vorfeld unbedingt über das Kursangebot der jeweiligen Partneruniversität informieren, da mindestens die Hälfte der Kurse am Partnerinstitut belegt werden muss und hierfür ggfs. bestehen können. Sofern eine Anrechnung der Kurse in Münster gewünscht ist, sollte daher das Kursangebot konkret geprüft und mit den Studienkoordinatoren abgesprochen werden.
Wir können Fachfremden einen Erasmus-Platz nicht garantieren. Gerne nominieren wir geeignete Fachfremde an unseren Partneruniversitäten, diesen steht es aber frei, die Nominierungen abzulehnen oder Sonderauflagen auszusprechen. Ob fachfremde Bewerbungen möglich sind, kann gegebenenfalls vor einer Bewerbung geklärt werden.
Die meisten Partneruniversitäten fordern, dass mind. 2 Kurse und 50 % der im Ausland belegten Kursen an den Instituten bzw. Fachbereichen belegt werden, über die der Partnervertrag läuft. Fachfremde müssen also evtl. 50 % ihrer Kurse im Bereich Geowissenschaften, also Disziplinen wie Geographie, Landschaftsökologie oder Geowissenschaften absolvieren. Da lassen sich aber bestimmt auch sehr spannende Kurse finden :)
Es sind die hier genannten Unterlagen nötig (inkl. Motivationsschreiben!). Im Motivationsschreiben sollte zudem dargestellt werden, warum eine facheigene Vermittlung nicht zustande kam.
