Prof. Dr. Thomas Schüller und PD Dr. Thomas Neumann
Prof. Dr. Thomas Schüller und PD Dr. Thomas Neumann vom Institut für Kanonisches Recht.
© Bischöfliche Pressestelle | Lara Bergjohann

Professoren erarbeiten
Disziplinarordnung für Kleriker

Münster führt als erstes Bistum weltweit am 1. März 2025 einen Schlichtungsrat und eine Disziplinarordnung für Kleriker ein. Erarbeitet haben diese Prof. Dr. Thomas Schüller und PD Dr. Thomas Neumann vom Institut für Kanonisches Recht der Universität Münster.

„Beide Ordnungen sind ein mutiger und notwendiger Schritt des Bischofs von Münster. Damit löst der Bischof auch die Forderung der MHG-Studie ein, klerikale Machtstrukturen zu überdenken und handfeste rechtliche Konsequenzen auf diese Überlegungen folgen zu lassen“, erläutert Prof. Dr. Thomas Schüller.

Einrichtung eines Schlichtungsrats

Nach Auskunft des Bistums Münster erklärt sich Bischof Dr. Genn mit der Einrichtung des Schlichtungsrats bereit, „alle Streitigkeiten, die sich in der Diözese ergeben, gemäß den Regeln und Verfahren dieser Ordnung einem Schlichtungsverfahren zu unterwerfen“, wie es in der Präambel der Ordnung heißt. Ziel müsse sein, „die kirchliche Ordnung vor Missbrauch zu schützen“. 

Als Beispiele für Verwaltungsakte, die Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens werden können, werden in der Ordnung Ernennungen, Versetzungen oder Amtsenthebungen insbesondere von Klerikern ebenso genannt wie die Errichtung, Veränderung, Auflösung oder Aufhebung kirchlicher Rechtsträger oder auch Erlasse zu kirchlichen Immobilien. Auch Dekrete, durch die einer Person ein Tun oder Unterlassen auferlegt wird, können Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens werden.

Disziplinarordnung für Kleriker

Neben der Ordnung des Schlichtungsrates gibt es im Bistum Münster nun auch eine Disziplinarordnung für Kleriker. Durch sie sollen Handlungen und Unterlassungen geahndet werden, „die einer vom kirchlichen Gesetz bestimmten Dienst- und Amtspflicht widersprechen“. Beispiele für Disziplinarverfahren, die in der Ordnung genannt werden, sind insbesondere die Verletzung der Privatsphäre anderer Menschen, der Bruch des Seelsorgegeheimnisses oder der Missbrauch seelsorglicher Beziehungen zum eigenen Vorteil. 

„Der wohl bedeutendste kirchenpolitische Aspekt ist darin zu sehen, dass Bischof Dr. Genn mit dieser Ordnung weltkirchlich Neuland betritt. Es gibt in keiner Diözese weltweit ein solches geregeltes Verfahren, obwohl es von der kanonistischen Fachwelt und Vertretern der Römischen Kurie seit Jahrzehnten gefordert wird“, sagt Prof. Dr. Thomas Schüller.

Die Information des Bistums finden Sie hier.
Prof. Dr. Thomas Schüller und PD Dr. Thomas Neumann im Interview mit dem Bistum.