Promotion

Der Fachbereich Chemie und Pharmazie verleiht  den akademischen Grad "Doktor der Naturwissenschaften" (doctor rerum  naturalium - Dr. rer. nat.). Durch die Promotion wird eine über ein abgeschlossenes Hochschulstudium hinausgehende Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten nachgewiesen. Die Promotionsleistung besteht aus einer  schriftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung  (Disputation). Wissenschaftliche Forschung hat unter den Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis zu erfolgen.

Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsstudium ist eine Betreuungsübernahme im Fachbereich Chemie und Pharmazie und ein geeigneter Bildungsabschluss. Näheres regelt die Promotionsordnung.

Das Promotionsstudium ist forschungsorientiert und umfasst neben der Anfertigung der Dissertation auch promotionsbegleitende Lehrveranstaltungen in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Neben der klassischen Form der Individualpromotion in einer Arbeitsgruppe des Fachbereichs Chemie und Pharmazie besteht auch die Möglichkeit der strukturierten Promotion im Rahmen eines koordinierten Promotionsprogramms wie z.B. der Graduate School of Chemistry oder in Graduiertenkollegs. In diesen strukturierten Programmen bestehen erweiterte Betreuungs- und Förderangebote.

Promotionen können interdisziplinär auch in Zusammenarbeit mit anderen  naturwissenschaftlichen Fachbereichen durchgeführt werden (z.B. mit  der Biologie, Physik, Medizin etc.).

Promovierende gelten hochschulrechtlich als Studierende und können daher in Gremien in dieser Gruppe vertreten sein und wählen. Andererseits liegen bei einer Promotion auch Besonderheiten vor. Im Regelfall ist im Rahmen einer Promotion eine Finanzierungsmöglichkeit über den Arbeitskreis oder ein koordiniertes Promotionsprogramm gegeben. Es gibt jedoch auch Stipendienprogramme externer Mittelgeber. Erfolgt die Finanzierung der Lebenshaltungskosten durch ein Beschäftigungsverhältnis mit der Universität, dann besteht eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Stipendiaten sind nicht pflichtversichert, sondern müssen sich freiwillig versichern.