PROMOS-STIPENDIEN DES DAAD

Förderung für Praktika im außereuropäischen Ausland
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Wichtige Infos im Überblick:

Bitte beachten Sie: Momentan sind Beratungen zum Promos-Praktikumsstipendium nur telefonisch oder per E-Mail möglich. Bitte rufen Sie uns innerhalb der telefonischen Sprechzeiten (montags von 10 bis 12:30 Uhr, mittwochs von 11 bis 12:30 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 12:30 Uhr) unter 0251 - 83 30070 an oder schicken Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de.

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Das Programm PROMOS des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) stellt Studierenden Stipendien für Auslandspraktika außerhalb der EU zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass der Career Service nur die Stipendien für Auslandspraktika betreut. Für Anfragen, die die anderen Angebote des PROMOS-Programms betreffen (z.B. Studium, Sprachreisen, Forschungsaufenthalte an Universitäten), wenden Sie sich bitte an das International Office.

Die finanzielle Unterstützung besteht bei Praktika aus einer länderspezifischen Reisekostenpauschale (PDF-Übersicht). Die im Fall einer Bewilligung durch den Career Service einmalig ausgezahlte Förderung finden Sie in der dritten Spalte des Dokuments, unter "Teilstipendium Mobilität". In seltenen Fällen (Schweiz oder Großbritannien als Zielland) kann stattdessen eine länderspezifische monatliche Teilstipendienrate für maximal drei Monate gewährt werden (s. zweite Spalte im Dokument unter „Teilstipendium Aufenthalt“).

  • SÜDAMERIKA, z.B. Brasilien: 1.450€.
  • NORDAMERIKA, z.B. USA (Ost): 1.075€.
  • ASIEN, z.B. Japan:  1.300€.
  • AFRIKA, z.B. Namibia: 1.650€.

Bei Bezug von Auslands-BAföG wird die Reisekostenpauschale mit dem Auslands-BAföG verrechnet, dies erfolgt durch die jeweiligen BAföG-Stellen.

 

Detaillierte Infos

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen und dem Bewerbungsprozess inklusive der einzureichenden Formulare.

  • Fördervoraussetzungen

    Die Voraussetzungen für ein PROMOS-Stipendium sind:

    • Für das Land oder die Region, in dem/der Ihr Praktikum stattfindet, liegt keine (Teil-)Reisewarnung vom Auswärtigen Amt vor. Wir behalten uns vor, im Falle einer während des Aufenthaltes ausgesprochenen Reisewarnung, die Förderung oder Teile der Förderung zurückzufordern.
      (Informieren Sie sich vor Reiseantritt und fortlaufend während des Auslandsaufenthalts über die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die  (Teil-) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für das Land bzw. die Region, in der Sie Ihr Praktikum absolvieren, und beachten Sie diese! Wir empfehlen allen Bewerber*innen dringend, sich vor der Abreise – insbesondere in Regionen mit kritischer Sicherheitslage – im System ELEFAND („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) zu registrieren.)
    • Ihr Praktikum dauert zwischen zwischen 6 Wochen und 6 Monaten.
    • Ihr Praktikum ist ein Vollzeitpraktikum mit darstellbarem Bezug zum Studienfach. (Sie wenden Vorkenntnisse aus Ihrem Studienfach im Praktikum an, Sie erhalten durch das Praktikum neue Einblicke/Kenntnisse, die für Ihr Studienfach relevant sind).
    • Ihre Sprachkenntnisse genügen den Anforderungen eines Praktikums im Ausland (d.h. gute Kenntnisse der Arbeitssprache).
    • Ihr Praktikum findet in einem Land außerhalb des Erasmus+-Gebiets1 statt.
    • Bewerben können sich regulär an der Universität Münster eingeschriebene Studierende (in Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengängen usw.), die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de).
    • Zusätzlich bewerben können sich Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie in einem Studiengang an der Universität Münster eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der Universität Münster zu erreichen. Aufenthalte im Heimatland können grundsätzlich nicht gefördert werden.
    • Bei Bezug von Auslands-BAföG ist das PROMOS-Stipendium bei der zuständigen BAföG-Stelle anzuzeigen. Das Deutschland-Stipendium und eine PROMOS-Förderung können gleichzeitig bezogen werden. DAAD-Individualstipendien (DAAD-Kurzstipendium etc.) und eine PROMOS-Förderung dürfen nicht gleichzeitig bezogen werden. Eine gleichzeitige Förderung durch PROMOS und aus anderen deutschen öffentlichen Mittel ist nicht möglich, sofern der Förderzweck identisch ist.

    1Länder des Erasmus-Gebiets, in denen keine PROMOS-Förderung möglich ist: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Nordmazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern. Zusätzlich die Regionen: Kanarische Inseln, Guadeloupe, Martinique, franz. Guyana, Réunion, Azoren und Madeira.



    Ausgeschlossen von der PROMOS-Förderung sind:

    Praktika, für die spezifische Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, dürfen nicht über PROMOS gefördert werden. Informationen hierzu unter:

    DAAD

  • Bewerbung

    Wie können Sie sich bewerben?
    Für den Bereich der PROMOS-Praktikumsstipendien können Sie sich beim Career Service bewerben.

    Bewerbungsfristen:

    Praktikumsbeginn Bewerbungsfrist
    Januar-März 30.11. des Vorjahres
    April-Juni 28.02. des Praktikumsjahres
    Juli-September 30.05. des Praktikumsjahres 
    Oktober-Dezember 30.08. des Praktikumsjahres

    Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen eingescannt per E-Mail als ein pdf an den Career Service (praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de, Betreff Promos-Bewerbung). ACHTUNG: Bitte verschlüsseln Sie das pdf mit Ihrer Matrikelnummer. Ihre Matrikelnummer schicken Sie bitte in einer gesonderten E-Mail an die Adresse christiane.stroth@uni-muenster.de (Betreff Promos-Bewerbung, Ihr Name).

    Um im Auswahlverfahren überhaupt berücksichtigt zu werden, muss der Antrag fristgerecht und vollständig eingereicht werden. Eine Verlängerung der Frist kann nicht gewährt werden, unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

    1. Einzureichende Unterlagen:

    Ihre Bewerbung umfasst die folgenden Dokumente. Bitte sortieren Sie die Dokumente in der Reihenfolge wie aufgelistet (und reichen Sie sie per E-Mail als ein pdf im Career Service ein):

    • Bewerbungsformular
    • Immatrikulationsbescheinigung(en) für die gesamte Dauer des Praktikums (Hier kann ggf. eine der Immatrikulationsbescheinigungen nachgereicht werden, wenn das Praktikum mehrere Semester umfasst.)
    • Kopie des Personalausweises bzw. Nachweis über Gleichstellung
    • Sprachnachweis der Arbeitssprache im Praktikum (zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Jahre); akzeptiert werden:
      offizielle Sprachzertifikate (TOEFL, IELTS, DELF etc.),
      Sprachkursscheine mit Angabe des Niveaus (mind. B1),
      DAAD-Sprachzeugnisse (Vordruck , für ein Zeugnis in Englisch wenden Sie sich bitte an das Sprachenzentrum der Universität Münster, für ein Zeugnis in einer anderen Sprachen an das Sprachenzentrum oder die jeweilige Philologie),
      Anerkennung von fremdsprachigen Studiengängen oder Veranstaltungen mit Angabe des Niveaus (ggf. durch das Sprachenzentrum oder die jeweilige Philologie),
      Fremdsprache bis zum Abitur (Abiturnote oder Abiturprüfungsnote mindestens 2+, also 12 Punkte),
      Nachweis von 25 erreichten Leistungspunkten im Anglistikstudium

    • Optional kann eingereicht werden: Sprachnachweis der Landessprache, sofern sie nicht Arbeitssprache ist

    • Tabellarischer Lebenslauf (1 Seite, ohne Foto):
      Stellen Sie hier etwaiges gesellschaftliches oder soziales Engagement dar. Dies können Tätigkeiten für gemeinnützige Vereine oder Ähnliches sein, aber auch die Übernahme von Care-Arbeit (Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung etc.) kann hier aufgeführt werden.
    • Vorläufiges Zeugnis inkl. aktueller Durchschnittsnote und Transcript of Records (zu beantragen beim zuständigen Prüfungsamt); alternativ aktueller SLcM-Auszug, sofern dieser das Transcript of Records, die aktuelle Durchschnittsnote sowie einen QR-Code zur Verifizierung enthält); für Medizin-Studierende Kopien der aktuellsten Zeugnisse sowie Leistungsübersicht
      Hinweis: Beim PROMOS-Praktikumsstipendium handelt es sich um ein Leistungsstipendium. Da die Anzahl der Bewerbungen auf ein PROMOS-Praktikumsstipendium momentan sehr hoch ist, empfehlen wir eine Bewerbung nur bei einer sehr guten oder guten Durchschnittsnote. In den meisten Fächern liegt eine solche Durchschnittsnote im Bereich 2,0 oder besser. (Einige Fächer wie bspw. Jura bilden hier eine Ausnahme.)
    • Praktikumsbestätigung; bitte vom Arbeitgeber unterschrieben und gestempelt als Scan einreichen
    • Versicherungserklärung
    • Fachbereichsbestätigung; bitte von einer zuständigen Person im Fachbereich ausgefüllt und unterschrieben als Scan einreichen
    • Motivationsschreiben (siehe Punkt 3.)

    Nach Abschluss des Praktikums bitte per E-Mail an das International Office (promos.io@uni-muenster.de ) senden: certificate of internship

    Achtung: Bei nicht vorliegendem Certificate of Intership muss das Stipendium zurückgezahlt werden!

    2. Auswahlkriterien:

    Wie die Erfahrungen gezeigt haben, bewerben sich mehr Studierende auf eine PROMOS-Förderung für ein Auslandspraktikum als Stipendien zur Verfügung stehen. Das heißt, dass nicht alle Bewerber*innen ein Stipendium erhalten können und wir eine Auswahl treffen müssen. Unsere Auswahlkriterien sind dabei:

    • Ihre bisherigen Studienleistungen (d.h. Ihre Durchschnittsnote)
    • Ihr Motivationsschreiben (Bitte stellen Sie wie unter 3. beschrieben sehr konkret dar, welchen Sinn und Zweck Ihr Praktikum für Ihren weiteren Studienverlauf, Ihre beruflichen Zielsetzungen und Ihren beruflichen Profilierungsprozess hat!)
    • vorhandene Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache
    • Sprachkenntnisse der Landessprache, sofern sie nicht Arbeitssprache ist (Diese können nachrangig für die Auswahl berücksichtigt werden.)
    • gesellschaftliches und soziales Engagement (Dieses kann nachrangig für die Auswahl berücksichtigt werden.)

     Ein Rechtsanspruch auf ein PROMOS-Stipendium besteht nicht.

    3. Motivationsschreiben:

    Da eine gute, gedankliche Auseinandersetzung im Vorfeld stark zur Zielerreichung eines Praktikums beiträgt, erfolgt die Auswahl der Stipendiat*innen unter anderem anhand der Qualität des Motivationsschreibens und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendien.

    Dabei gelten folgende Kriterien:

    • Das Motivationsschreiben darf maximal drei Din-A-4 Seiten (Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1.5) umfassen.
      Tipp: Nutzen Sie die drei Seiten aus, um die im Folgenden genannten Aspekte möglichst konkret zu adressieren.
    • Im Motivationsschreiben muss auf folgende Aspekte eingegangen werden:
       
      1. Warum ist das vorgesehene Zielland für mein Praktikum und meine persönlichen beruflichen Zielsetzungen besonders gut geeignet?
      2. Warum ist das vorgesehene Praktikumsunternehmen/die vorgesehene Praktikumsinstitution für mein Praktikum und meine persönlichen beruflichen Zielsetzungen besonders gut geeignet?
      3. Welches bereits erworbene, konkrete Wissen aus meinem Studium möchte ich im geplanten Praktikum anwenden?
      4. Welches Wissen, welche Fähigkeiten und welche Erfahrungen möchte ich im geplanten Praktikum konkret erwerben?
      5. Welche Funktion hat das geplante Praktikum im Prozess meiner beruflichen Profilierung? (Gibt es einen roten Faden, welche Erfahrungen zu diesem Praktikum geführt haben und welche Schritte diesem Praktikum folgen sollen?)

    Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:

    • Die Motivationsschreiben werden von zwei unabhängig beurteilenden Bewerter*innen gelesen.
    • Die fünf einzelnen, oben genannten Aspekte werden jeweils bepunktet.
    • Punktesystem: durchgängig überzeugend, konkret und auf die individuelle Situation bezogen dargelegt = 2 Punkte; einzelne relevante Aspekte genannt = 1 Punkt; nicht plausibel bzw. gar nicht beantwortet = 0 Punkte
    • Jede*r Bewerter*in kann also maximal 10 Punkte, minimal 0 Punkte vergeben.

     

  • News-blog-worldwide

    Blog "Hinterm Horizont"

     

    Der Auslandspraktikums-Blog "Hinterm Horizont" des Career Service: Studierende der Universität Münster haben hier die Gelegenheit, direkt aus ihrem Auslandspraktikum zu berichten. Eindrücke vom Leben vor Ort, andere Arbeitswelten und das Eigene im Fremden – viel Spaß beim Entdecken, Lesen und Kommentieren!

Beratung und Veranstaltungen

Der Career Service bietet eine Beratung  zur Praktikumsfinanzierung an, in der Sie sich unter anderem zum PROMOS-Stipendienprogramm beraten lassen können.

Außerdem finden in jedem Semester Workshops und Informationsveranstaltungen des Career Service zum Thema Auslandspraktika statt:
Diese ermöglichen Ihnen, sich organisatorisch, inhaltlich und interkulturell auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten oder im Nachgang Ihre gewonnenen Erkenntnisse zu reflektieren und auf Ihr Studium und Ihre weitere berufliche Entwicklung zu übertragen.
In Online-Seminaren haben Sie die Möglichkeit, sich während des Praktikums aus dem Ausland mit anderen Outgoings zu Ihren bisher erreichten oder noch offenen Zielen sowie aktuell erlebten Herausforderungen im Praktikum auszutauschen.
Zudem können sich die Rückkehrer*innen und zukünftige Auslandspraktikant*innen der Universität Münster in regelmäßig stattfindenden Netzwerk-Treffen zu Ihren Erfahrungen und zukünftigen Plänen austauschen und in informeller Atmosphäre miteinander vernetzen.

All diese Veranstaltungen finden Sie in den Semesterprogrammen des Career Service auf unserer Veranstaltungsseite, jeweils unter dem Modul A.2 Praktikum.