„System zur Organverteilung verfassungswidrig“

Medizinrechtler Thomas Gutmann zu Rechts- und Ethikfragen im Organspende-Skandal

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Prof. Dr. Thomas Gutmann

Das System der Verteilung von Spenderorganen in Deutschland verstößt nach Auffassung des Medizinrechtlers Prof. Dr. Thomas Gutmann vom Exzellenzcluster gegen das Grundgesetz. Er sagte mit Blick auf den wachsenden Organspende-Skandal in der ZDF-Sendung „heute journal“: „Kein ernstzunehmender Jurist in Deutschland zweifelt heute mehr daran, dass das System, so wie es ist, verfassungswidrig ist. Die Politik wollte das Problem der Organverteilung immer abschieben. Die Ärzte und Funktionäre regeln es heute unter sich selbst. Es gibt keine staatliche Aufsicht, keine Kontrolle, keinen Rechtsschutz für die Patienten. Das kann rechtsstaatlich nicht so funktionieren.“ Kern des Problems, so Gutmann, sei die Untätigkeit des Bundestags.

Eine ausführliche Stellungnahme gab der Rechtswissenschaftler, der Sprecher der DFG-Kolleg-Forschergruppe „Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik“ ist, im Juni 2011 in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages ab. Er bezeichnete die Organverteilung in der Anhörung als „Zuteilung von Lebenschancen“, mit der über die Grundrechte der betroffenen Patienten verfügt werde. Trotzdem seien die Auswahlkriterien, das Rangverhältnis dieser Kriterien und die Grundzüge des Verfahrens nicht gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber habe sich vielmehr auf eine „Vermittlung nach medizinisch begründeten Regeln“ zurückgezogen. Hier liege ein Kategorienfehler vor, weil die Medizin zwar Dringlichkeit und Erfolgsaussicht einer Transplantation beurteilen, aber nicht die mit der Patientenauswahl verbundene Wertentscheidung fällen könne.

Soll ein todkranker Mensch dem gesünderen vorgezogen werden?

So stellt sich nach den Worten von Gutmann gerade bei der Zuteilung von Lebern etwa die Frage, ob ein todkranker Mensch (hohe Dringlichkeit) dem gesünderen (höhere Erfolgsaussicht) vorgezogen werden soll. Dieser Zielkonflikt sei zwar benannt, aber nicht reguliert. Die Organverteilung sei in den Graubereich ärztlicher „Selbstverwaltung“ und auf ein Geflecht privatrechtlich tätiger Akteure abgeschoben worden. Folge dieses Regelungsgewirrs sei zum einen, dass eine angemessene Diskussion der normativen Fragen der Organverteilung unmöglich gemacht werde, und zum anderen, dass die Patienten faktisch keinen Rechtsschutz suchen könnten und zu bloßen Objekte des Verfahrens würden.

Der Wissenschaftler äußerte sich auch zur Vermittlungsstelle „Eurotransplant“ in Leiden. Diese sei keine öffentlich-rechtliche Körperschaft wie in Frankreich oder der Schweiz. Sie stehe damit nicht unter Staatsaufsicht. Dennoch übe sie hoheitliche Rechte aus, indem sie über die Verwirklichung oder Nichtverwirklichung von Patienten-Grundrechten entscheide. Die Normen für die Verteilungspraxis seien zudem faktisch geheim. „Auch dafür gibt es keine verfassungsrechtliche Basis. Die rechtlichen Grundstrukturen des Systems der Organverteilung in Deutschland sind verfehlt“, so Prof. Gutmann. Er ist seit 2006 Leiter der Arbeitsgruppe „Legal Boundaries“ des europäischen Forschungsverbunds „Ethical, Legal and Psychological Aspects of Organ Transplantation (ELPAT)“. (vvm)