Reguläres Bewerbungsverfahren B.Sc.

Wir laden Studieninteressierte herzlich ein zu einer Informationsveranstaltung rund um das Bachelorstudium der Psychologie am 4.Juni 2024 um 18:00 Uhr in Zoom:

  • https://wwu.zoom-x.de/j/68850619907?pwd=QjBsUEYvMkRmWW8xZ2pYd25UcWk3UT09
  • Meeting-ID: 688 5061 9907
  • Kenncode: 718913

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Der Studiengang B.Sc. Psychologie beginnt jeweils zum Wintersemester eines jeden Jahres. Die Bewerbung läuft im hochschulinternen Auswahlverfahren (d.h. direkt über die Universität Münster). Alle Studieninteressierten müssen sich online zwischen Anfang Mai und Mitte Juli über das online Bewerbungsportal der Universität Münster bewerben. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen. Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen das Studierendensekretariat der Universität Münster.

Ab dem Wintersemester 2025/2026 wird voraussitchtlich auch das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs berücksichtigt. Eine frühere Umsetzung ließ sich aus verschiedenen Gründen nicht realisieren. Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien und der Gewichtung des Studieneignungstests an der Universität Münster finden Sie in Kürze hier auf der Website.

Die Testsprache ist ausschließlich deutsch. Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de.

Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt nach der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und der Testautoren mindestens fünf Jahre und eine Wiederholung ist somit erst frühestens nach 5 Jahren möglich. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.

Jede Hochschule legt fest, wie lange ein Testbescheid gültig ist. Die Universität Münster akzeptiert nur Testbescheide, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als fünf Jahre sind.

Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und der Standardwert Z. Jede Hochschule bestimmt, welchen der Kennwerte sie verwendet. An der Universität Münster wird voraussichtlich der Standardwert Z verwendet.

Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern.

Bei Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten oder Zweitstudienbewerbungen konsultieren Sie bitte die FAQ auf https://www.studieneignungstest-psychologie.de.

Die Universität Münster nimmt teil am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) von hochschulstart.de, so dass dort eine Registrierung erforderlich ist. Dass die Studienplätze im Rahmen des DoSV vergeben werden, bedeutet, dass die Ranglisten aller teilnehmenden Hochschulen zusammengeführt und miteinander abgeglichen werden mit dem Ziel, die Studienplätze zügiger und zuverlässiger zu besetzen.

Die Einschreibung (Immatrikulation) in den Studiengang kann erst nach Erhalt eines positiven Zulassungsbescheids erfolgen. Bitte wenden Sie sich für die Immatrikulation an das Studierendensekretariat der Universität Münster.