Die Bausteine der Ausbildung

Die Ausbildung besteht entsprechend der Ausbildungsordnung für Psychologische Psychotherapeuten aus fünf Teilen:

  1. die theoretische Ausbildung von mindestens 600 Std.
  2. die praktische Tätigkeit von mindestens 1800 Stunden/mindestens 1 ½ Jahren
  3. die praktische Ausbildung, in der mindestens 6 Patientenbehandlungen mit mindestens 600 Std. Therapie unter mindestens 150 Std. Supervision durchgeführt werden müssen
  4. die Selbsterfahrung von mindestens 120 Std.
  5. die „freie Spitze“ von mindestens 930 Std.

Alle Ausbildungsteile erfolgen am IPP Münster zeitlich parallel und miteinander vernetzt.

Im Rahmen der Ausbildung können außerdem Zusatzqualifikationen erworben werden.

  • Theoretische Ausbildung

    Die theoretische Ausbildung findet i.d.R. einmal monatlich in Blockveranstaltungen am Wochenende (freitagnachmittags, samstags und/oder sonntags) sowie regelmäßig am Montagabend statt.
    Inhaltlich gliedert sich die theoretische Ausbildung in folgende Veranstaltungsgruppen:

    1. Intensivkurse, inhaltlich unterteilt nach eher methodenorientierten Kursen (z.B. „Methoden der Kognitiven Umstrukturierung“) oder eher störungsorientierten Kursen (z.B. „Borderline-Erkrankungen und ihre Behandlung mit dem Dialektisch-Behavioralen Ansatz“)
      (Ein- bis dreitägige Workshops mit hoher praktischer Orientierung an Wochenenden)
    2. Kurzseminare für kompakte Wissens- und Faktenvermittlung zu institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Tätigkeit
      (Vortragsveranstaltungen, 2- bis 6-stündig, montagabends oder freitagnachmittags)
    3. Fallseminar mit Vorstellung und Disputation eigener Behandlungsfälle
      (regelmäßig vierzehntägig, 3-stündig, montagabends) sowie Fallvorstellungen in der Psychiatrie
    4. Symposium mit Vorstellung und Diskussion aktueller Befunde der Psychotherapieforschung i.d.R. einmal jährlich
    5. „Orga-Sitzungen“ mit der jeweiligen Kursbetreuerin bzw. dem Kursbetreuer, in denen eine Verknüpfung und Integration der verschiedenen Ausbildungsbestandteile stattfinden soll.

    Da das IPP im Rahmen der theoretischen Ausbildung erheblich mehr Stunden als von der staatlichen Rahmenprüfungsordnung vorgeschrieben anbietet, sind die Intensivkurse in Kernseminare, die besucht werden sollen, und fakultative Seminare, aus denen ausgewählt werden kann, unterteilt.

    Die einzelnen Veranstaltungen sowie deren Verteilung über die drei Studienjahre finden sich im Curriculum für die theoretische Ausbildung.

  • Praktische Tätigkeit

    Die praktische Tätigkeit setzt sich zusammen aus:

    • praktische Tätigkeit 1: 1200 Std. stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit (mindestens 1 Jahr)
    • praktische Tätigkeit 2: 600 Std. ambulante/psychotherapeutische/psychosomatische Tätigkeit (mindestens ½ Jahr)

    Während der praktischen Tätigkeit 1 in der klinisch-psychiatrischen Einrichtung sollen die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patientinnen und Patienten beteiligt werden und dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen erwerben.
    Die praktische Tätigkeit 1 soll in der ersten Hälfte der Ausbildung vor der Zwischenprüfung absolviert werden. Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die zum Ausbildungsbeginn über ein Promotionsstipendium oder über eine Promotionsstelle verfügen, können das praktische Jahr in der Psychiatrie auch im Anschluss an das Stipendium oder die Promotionsstelle beginnen.
    Die Vermittlung eines Praktikumsplatzes in der Psychiatrie erfolgt nach dem erfolgreichen Auswahlverfahren um einen Ausbildungsplatz am IPP Münster. Wir bemühen uns um tatkräftige Beratung und Unterstützung bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz.

    Die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden auf die psychiatrische Tätigkeit durch Einführungsveranstaltungen vorbereitet und durch regelmäßige Begleitseminare seitens des IPP unterstützt.

    Die Kliniken, an denen die praktische Tätigkeit 1 absolviert werden kann, finden Sie unter Kooperationskliniken.

    Die praktische Tätigkeit 2 soll gem. PsychTh-APrV anders als die praktische Tätigkeit 1 einen Einblick in die Arbeit der psychotherapeutischen / psychosomatischen Versorgung geben, also in die Arbeit mit solchem Klientel, welches überwiegend in ambulanten Einrichtungen behandelt wird. Hierbei soll ein Überblick über Diagnostik und Indikation verschiedenster Störungsbilder sowie die Institutionen des Gesundheitssystems, welche für dieses Klientel zuständig sind, vermittelt werden.
    Das Ausbildungskonzept des IPP Münster sieht vor, dass alle Ausbildungsteilnehmer 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 in unserer Ausbildungsambulanz (PTA IPP) absolvieren. Hierfür wurde ein spezielles und für alle verbindliches Curriculum entsprechend oben genannter Lernziele entwickelt, an dem die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer parallel zu den anderen Ausbildungsbestandteilen in zeitlich gestreckter Form teilnehmen, so dass die Gesamtausbildung zügig vorangetrieben werden kann.

    Die restlichen 300 Std. der praktischen Tätigkeit 2 können je nach Wunsch und Verfügbarkeit in den psychiatrischen Kliniken, in denen die praktische Tätigkeit 1 durchgeführt wurde, in der Ausbildungsambulanz, in Lehrpraxen oder in der Ambulanz der Christoph-Dornier-Stiftung abgeleistet werden.

  • Praktische Ausbildung unter Supervision (PatientInnenbehandlungen)

    Nach Abschluss der praktischen Tätigkeit in der Klinik folgt die praktische Ausbildung, in der ambulante Patientinnen und Patienten unter Supervision behandelt werden. Voraussetzung hierfür ist das Absolvieren der Zwischenprüfung, die i.d.R. im März des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt wird.

    Die ambulanten Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung werden in der Ausbildungsambulanz des Instituts für Psychologische Psychotherapieausbildung Münster durchgeführt.

    Im Rahmen der praktischen Ausbildung müssen mindestens 600 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision durchgeführt und dokumentiert werden. Die 600 Behandlungseinheiten der praktischen Ausbildung finden unter mind. 150 Unterrichtseinheiten Supervision statt. Davon sind lt. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mindestens 50 Unterrichtseinheiten als Einzelsupervision zu absolvieren; bei der Gruppensupervision darf die Gruppe aus maximal 4 Teilnehmern bestehen.

    Die Störungsbilder der ambulanten Patientinnen und Patienten sollen im Laufe der Ausbildung nach Schwere und Komplexität ansteigen. Die Anzahl der Behandlungsstunden erhöht sich möglichst kontinuierlich im Laufe der Ausbildung.

    Unser Ausbildungskonzept sieht eine engmaschige, kontinuierliche Betreuung durch unsere Supervisorinnen und Supervisoren vor, die zugleich eine unterschiedliche Behandlungsfrequenz und Patientendichte der Ausbildungsteilnehmerinnen und –teilnehmer berücksichtigt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass private oder berufliche Gründe zu einer „Streckung“ der praktischen Ausbildung führen können. Aus diesem Grund bietet das IPP zur Erreichung der Ausbildungsziele ein Supervisionsmodell an, das flexibel unterschiedliche Geschwindigkeiten in der praktischen Ausbildung ermöglicht.

    Unsere Mitschaueinrichtungen ermöglichen es, dass alle Behandlungsstunden digital aufgezeichnet werden können, so dass die Supervisorinnen und Supervisoren einen umfassenden Eindruck von den Patientinnen und Patienten erhalten und in der Supervision anhand von Videoausschnitten besondere interaktionelle Aspekte besprechen können.

  • Selbsterfahrung

    Die Selbsterfahrung beschäftigt sich mit den biografischen persönlichen Voraussetzungen der Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer für das therapeutische Handeln und Erleben, mit ihrem Handeln und Erleben in der therapeutischen Beziehung und ihrer persönlichen Entwicklung und Rollenfindung im Ausbildungsverlauf.
    Die Selbsterfahrung findet in der Ausbildungsgruppe an mehreren Blocktagen pro Ausbildungsjahr mit zwei bis drei erfahrenen Selbsterfahrungsleiterinnen und -leitern statt, die die Gruppe in wechselnder Zusammensetzung in Untergruppen aufteilen.

    Insgesamt werden mit 140 Std. mehr als die geforderten 120 Std. Selbsterfahrung angeboten.

  • Freie Spitze

    Die Stunden der freien Spitze am IPP Münster setzen sich aus Pflichtstunden, die per se absolviert werden, und aus fakultativen Stunden zusammen:
    Zunächst einmal gehen am IPP Münster Literaturstudium, Vor- und Nachbereitung der Behandlungen der praktischen Ausbildung sowie deren Krankenaktenführung in die „freie Spitze“ ein.
    Darüber hinaus wollen wir die theoretische und praktische Vertiefung in den Forschungs- und Anwendungsschwerpunkten des kooperativen Verbundes von Universität und Christoph-Dornier-Stiftung gezielt fördern. Zum anderen kann die praktische Ausbildung vertieft werden durch fakultative Leistungen wie kollegiale Supervision, praktisches Methodentraining in Kleingruppen sowie Überhängen aus anderen Ausbildungsbausteinen.

    Weitere Informationen finden sich im Curriculum für die freie Spitze.

  • Zusatzqualifikationen

    • Die vorgeschriebenen Inhalte für die Abrechnungsbefugnis für “Übende Verfahren: Progressive Muskelentspannung“ sind im Curriculum vollständig enthalten, so dass Sie hierfür keine zusätzliche, kostenintensive Ausbildung absolvieren müssen.
    • Die Anforderungen an Theorie und Selbsterfahrung für die Abrechnungsbefugnis für Gruppenpsychotherapie gem. §6(5) Psychotherapievereinbarungen werden ebenfalls erfüllt. Die zusätzlich geforderten Behandlungseinheiten unter Supervision können je nach Rahmenbedingungen ganz oder teilweise während der praktischen Tätigkeit 1 und/oder 2 durchgeführt werden.