• Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

    Der Ausbildungsgang zum Psychologischen Psychotherapeuten steht Bewerbern und Bewerberinnen offen, die

    • entweder einen Masterabschluss in Psychologie vorweisen, sofern das Fach „Klinische Psychologie“ nachweislich Gegenstand einer Prüfungsleistung ist. Die Zulassung für Masterabsolventen muss vor Beginn der Ausbildung vom zuständigen Landesprüfungsamt bestätigt werden.
    • oder einen Diplomabschluss im Studiengang Psychologie nachweisen, sofern das Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung eingeschlossen ist.

    Bitte beachten Sie:
    Sie können nur dann zur Psychotherapeutenausbildung nach "alter" Ordnung (PsychThG von 1998) zugelassen werden, wenn Sie vor dem 01.09.2020 ein Bachelorstudium in Psychologie begonnen haben.

    Weitere Informationen zum Zugang zur Ausbildung in NRW siehe unter:

    Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie unter Zugangsvoraussetzungen

  • Kann ich mich bewerben, wenn ich einen Psychologie-Master ohne klinische Schwerpunktsetzung absolviert habe?

    Ja, sofern das Fach „Klinische Psychologie“ nachweislich Gegenstand einer Prüfungsleistung im Master war.

    Unsere Studienleiterin Frau Dr. Bartling berät Sie gerne und schaut sich die entsprechenden Transcript of records an.

  • Kann ich als Pädagoge an der Ausbildung teilnehmen?

    Nein, die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten steht ausschließlich Absolventen eines Studienganges Psychologie offen.

  • Ist eine Online-Bewerbung möglich?

    Grundsätzlich bevorzugen wir ausgedruckte Bewerbungen, wobei gerne aus Gründen der internen Verarbeitung auf eine Mappe verzichtet werden kann. Eine Online-Bewerbung per Email ist in Einzelfällen möglich, allerdings sollten dann alle eingescannten Unterlagen gut lesbar und gebündelt in einem einzigen pdf-Dokument versendet werden.

  • Muss ich selber den Antrag auf Zulassung beim Landesprüfungsamt stellen?

    Nein, das ist nicht möglich, hierfür sind die Ausbildungsinstitute zuständig. Unsere Studienleitung kümmert sich um den Zulassungsantrag; Sie müssen allerdings die notwendigen Dokumente anbringen.

  • Wann kann ich mit der praktischen Tätigkeit beginnen?

    Die Ausbildung kann vorzeitig (bis zu 6 Monate) mit der praktischen Tätigkeit 1 (stationär) oder praktischen Tätigkeit 2 (ambulant/psychotherapeutisch/psychosomatisch) begonnen werden. Voraussetzung ist, dass das Studium abgeschlossen ist sowie bei Master- bzw. ausländischen Absolventen eine Zulassungsbescheinigung für den Zugang zur Ausbildung durch das Landesprüfungsamt NRW vorliegt und ein Ausbildungsvertrag mit dem IPP abgeschlossen ist. Die praktische Tätigkeit wird durch Vorbereitungs- und regelmäßige Begleitseminare betreut. Das curriculare Ausbildungsjahr (Theorie und Selbsterfahrung) beginnt jeweils zum 1. Januar eines Jahres.

  • Ab wann kann ich mich auf Praktikumsplätze in der Psychiatrie bewerben?

    Dies ist möglich, sobald Sie einen Ausbildungsvertrag beim IPP abgeschlossen haben. Sie erhalten dann auch Referenzschreiben für die Kliniken, die bestätigen, dass Sie über einen Ausbildungsplatz verfügen. Sie können sich also schon sehr frühzeitig bewerben.

  • Wo findet die Ausbildung statt?

    Das Institut für Psychologische Psychotherapieausbildung nutzt als Ausbildungsstätte folgende Einrichtungen, in denen in der Regel alle Seminare und Kleingruppen wie auch die Behandlungen der praktischen Ausbildung und die Supervision stattfinden:

    • Institutsräume des IPP, Schorlemerstr. 26, 48143 Münster, mit Geschäftsstelle, Seminar-, Funktions- und Therapieräumen
    • Ambulanz der Christoph-Dornier-Stiftung Münster, ebenfalls in der Schorlemerstr. 26, 48143 Münster

    Die Selbsterfahrung findet in nahe gelegenen Räumlichkeiten außerhalb des IPP statt, um ein von den Seminarräumen getrenntes Setting anzubieten.

  • Wie sieht ein Ausbildungsvertrag aus?

    Der Ausbildungsvertrag wird für den Zeitraum von drei Jahren geschlossen und kann jährlich zum Ende eines Ausbildungsjahres mit dreimonatiger Frist gekündigt werden.

  • Was passiert, wenn ich einen Kurs verpasse?

    Dann können Sie diesen im nächsten Jahr nachholen.

  • Habe ich bei der Bewerbung Nachteile, wenn ich gar nicht promovieren will?

    Nein. Ein Promotionsvorhaben ist nicht notwendig, um einen Ausbildungsplatz am IPP zu erhalten. Zur Information: Etwa ein Drittel unserer Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer arbeitet an einer Doktorarbeit.

  • Kann ich auch in eine Klinik gehen, die nicht unter Kooperationskliniken aufgeführt ist?

    Dies ist in der Regel unproblematisch, wenn die Klinik alle Voraussetzungen für die praktische Tätigkeit 1 erfüllt. Das IPP Münster wird vor Beginn der Tätigkeit einen Kooperationsvertrag mit der Klinik abschließen, der im Anschluss vom Landesprüfungsamt genehmigt werden muss. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Studienleiterin Frau Dr. Bartling.

  • Wie sehen die Abschlussprüfungen aus?

    Die Ausbildung wird durch die staatliche Abschlussprüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten abgeschlossen. Prüfungsvoraussetzungen und –modalitäten für die Prüfung werden durch die staatliche Prüfungsordnung geregelt. Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten. Der mündliche Teil der Prüfung bezieht sich auf das Vertiefungsgebiet (Verhaltenstherapie) und besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil (30 Minuten) ist fallbezogen und wird als Einzelprüfung durchgeführt. Der zweite Teil (120 Minuten) wird als Gruppenprüfung mit maximal vier Teilnehmern durchgeführt. Bei kleineren Gruppen verringert sich die Zeit entsprechend.