Übergang ins Referendariat

Bitte beachten Sie, dass wir für die Erstellung von Abschlussdokumenten je nach Abschlussziel zwei bzw. vier Wochen benötigen. Bitte planen Sie Ihren Abschluss so, dass die Fristen für den Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen eingehalten werden können und Sie sich mit dem Zeugnis dafür bewerben können.

Sie können auch nach der Bewerbung Ihr Zeugnis noch bis Mitte April für den Einstellungsbeginn 01.05. bzw. bis Mitte Oktober für den Einstellungsbeginn 01.11. bei der Bezirksregierung einreichen (bei Postversand ist der Eingang bei der Bezirksregierung ausschlaggebend!). D.h.: Wenn Sie Ihr Zeugnis noch vor April bzw. Oktober erhalten, ist keine Datenübermittlung notwendig, weil Sie noch 14 Tage Zeit haben,  Ihr Zeugnis bei der Bezirksregierung nachzureichen. D.h. auch: Sie müssen uns dann kein Einwilligungsformular zur Datenübermittlung vorlegen!

Es gibt jedoch Ausweichmöglichkeiten in folgenden zwei Fällen:

  • 1. Sie haben Ihr Studium vollständig abgeschlossen, aber Sie erhalten Ihre Abschlussdokumente nicht rechtzeitig für die Einreichung beim Ministerium.

    In diesem Fall übermittelt das Prüfungsamt die Daten von Absolvent*innen, die bei den Bezirksregierungen ihre Abschlussdokumente nicht rechtzeitig für den Referendariatsbeginn einreichen können, vorab digital ans Ministerium für Schule und Bildung. Das Ministerium wiederum gibt die Daten an die Bezirksregierungen weiter.

    Die Daten werden am Mittwoch, 27.03.2024, Montag, 08.04.2024 und Dienstag, 16.04.2024 einmalig um 12 Uhr an das Ministerium übermittelt. Nachträglich eingegangene Daten werden nicht mehr berücksichtigt. Wenn Sie bis zur letzten Frist Ihre Daten im Prüfungsamt eingereicht haben, werden diese zu einem der Termine auch an das Ministerium übermittelt.

    Wenn Ihr Zeugnis nicht rechtzeitig (also nicht vor April bzw. Oktober) ausgehändigt werden kann, müssen Sie vor den oben genannten Terminen ein Einwilligungsformular zur Datenweitergabe digital im Prüfungsamt einreichen. Das Formular erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt (frühestens ab Anfang April bzw. Anfang Oktober!). Achtung: Bitte fordern Sie das Formular nur an und schicken es zurück, wenn Sie aufgrund der ausstehenden Zeugniserstellung die Fristen für den Vorbereitungsdienst im Land NRW nicht einhalten können! Wenn Ihre Abschlussdokumente vor April/Oktober erstellt werden können, ist eine fristgerechte Einreichung des Zeugnisses direkt bei der einstellenden Institution möglich.

    Um Ihre Daten an das Ministerium weiterleiten zu können, müssen alle Leistungen im Datensatz vollständig bestanden sein und der Antrag auf Erstellung von Abschlussdokumenten muss dem Prüfungsamt vorliegen (bis 12 Uhr am Tag der Datenübermittlung).

  • 2. Eine Prüfung Ihres Studiums kann erst kurz vor dem Einstellungsbeginn abgeschlossen werden, sodass Sie Ihre Abschlussdokumente nicht rechtzeitig erhalten können.

    In diesem Fall übermittelt das Prüfungsamt die Daten von Absolvent*innen, bei denen bis zum Referendariatsbeginn noch eine Prüfung aussteht, vorab digital ans Ministerium für Schule und Bildung. Das Ministerium wiederum gibt die Daten an die Bezirksregierungen weiter.

    Die Daten werden am Mittwoch, 27.03.2024, Montag, 08.04.2024 und Dienstag, 16.04.2024 einmalig um 12 Uhr an das Ministerium übermittelt. Nachträglich eingegangene Daten werden nicht mehr berücksichtigt. Wenn Sie bis zur letzten Frist Ihre Daten im Prüfungsamt eingereicht haben, werden diese zu einem der Termine auch an das Ministerium übermittelt.

    Wenn bei Ihnen noch eine Prüfung vor dem Einstellungsbeginn aussteht, müssen Sie vor den oben genannten Terminen ein Einwilligungsformular zur Datenweitergabe digital im Prüfungsamt einreichen. Das Formular erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt (frühestens ab Anfang April bzw. Anfang Oktober!). Achtung: Bitte fordern Sie das Formular nur an und schicken es zurück, wenn Sie die Fristen für den Vorbereitungsdienst im Land NRW nicht einhalten können! Wenn Ihre Abschlussdokumente vor April/Oktober erstellt werden können, ist eine fristgerechte Einreichung des Zeugnisses direkt bei der einstellenden Institution möglich.

    Mit dem Formular müssen Sie im Prüfungsamt einen schriftlichen Nachweis über das Datum der letzten ausstehenden Prüfung (entweder ein hinterlegtes Prüfungsdatum in QISPOS oder einen Screenshot aus einem Learnweb oder aus LSF, aus dem das letzte Prüfungsdatum hervorgeht etc.) vorlegen.

    Die Bewertung der letzten ausstehenden Leistung und der Antrag auf Erstellung der Abschlussdokumente müssen unmittelbar nach der bestandenen Prüfung bis einschließlich zum 30.04.2024, 12 Uhr, im Prüfungsamt eingehen. Dann wird Ihr Name erneut ans Ministerium übermittelt, dass Ihre Einstellung vorgenommen werden kann.