
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende, liebe Freunde des Institutes für Kunstgeschichte,
in wenigen Tagen geht ein Jahr zu Ende, auf das wir als Institut nicht ohne Schmerz zurückblicken können. Der Tod von Stefan Voß, der im Mai völlig überraschend aus dem Leben und aus unserer Mitte gerissen wurde, hat uns alle geschockt und eine tiefe Wunde hinterlassen – fachlich durch die überragende Kompetenz und Umsicht, mit der er unseren Technikbereich in etlichen Facetten betreut hat, institutionell durch die Vielfalt seiner Tätigkeiten, deren Umfang uns teils erst nach seinem Tod wirklich bewußt geworden ist, vor allem aber persönlich aufgrund der ungeheuren Hilfsbereitschaft, Wärme und Zugewandtheit, mit der er unsere Arbeit unterstützt und unser Haus menschlich bereichert hat. Er war, wie gesagt wurde, ein Ermöglicher, wo immer er etwas beitragen konnte, und so mischt sich in die Trauer über seinen Verlust zugleich viel Dankbarkeit für all das, was er angeregt, getan und eben möglich gemacht hat.
Angesichts dieses schrecklichen Einschnitts geriet es beinahe zur Nebensache, daß nahezu gleichzeitig die Deutsche Forschungsgemeinschaft verkündet hat, den Münsteraner Exzellenzcluster "Religion und Politik“ in der nächsten Runde der Exzellenzinitiative nicht weiter zu fördern. Nach Ende der Auslauffinanzierung in zwei Jahren wird dieser große Forschungsverbund, dem aktuell 24 Fächer angehören, zwanzig Jahre bestanden haben. Die Kunstgeschichte ist seit 2014 Teil des Clusters, hat von ihm vielfach profitiert und, so glaube ich sagen zu dürfen, ihrerseits einiges an Impulsen geben können. Der Abschied von dieser für das Profil der Universität im ganzen, aber auch unseres Faches im besonderen so wichtigen Institution ist schmerzlich. Letztlich überwiegen jedoch Stolz auf das Erreichte und Dankbarkeit für Möglichkeiten, die uns der Cluster in den vergangenen elf Jahren eröffnet hat.
Doch hat es in diesem Jahr auch Erfreuliches gegeben, auf das wir gerne zurückblicken können. Dazu gehört der Master-Workshop im Februar, der unter dem Obertitel „Faszination Furcht. Das Unheimliche in der Kunst“ Perspektiven auf Dämonen, unheimliche Landschaften oder surreale Szenen von der Frührenaissance bis in die Gegenwart entwarf. Mein Dank gilt Eva Krems und allen Mitwirkenden für die rundum gelungene Veranstaltung! In diesem Themenfeld bewegte sich auch eine Tagung des Exzellenzclusters im April, an der das Institut beteiligt war. Weiters haben im Sommer im Foyer des Philosophikums und in der Halle des Instituts mehrere studentische Ausstellungen stattgefunden, die aus Lehrveranstaltungen hervorgegangen sind: „Zugänge zu kuratorischen Netzwerken“ anhand von Postkarten Kasper Königs und „Re:Set: Vom Dia zur Datenbank – Medienwandel in der Kunstgeschichte“, die unter der Leitung von Ursula Frohne und in Zusammenarbeit mit der Kollegforschergruppe „Zugang zu kulturellen Gütern im digitalen Wandel“ ausgerichtet wurden, sowie die Posterausstellung „Architektur und Baugeschichte von Nordrhein-Westfalen“, die aus Anlaß des bevorstehenden 80. Jahrestags der Gründung unseres Bundeslandes im Praxisseminar von Oliver Karnau vorbereitet worden ist. Exkursionen fanden statt nach Berlin im Rahmen des Hauptseminars „Von der Moderne zur Gegenwart: Kunstproduktion und -rezeption in Berlin“ unter der Leitung von Berit Hummel sowie im Kontext der von Miriam Holtkamp geleiteten Übung vor Originalen „Hansestädte und ihre Kunst in der Vormoderne“ nach Bremen, Hamburg und Lübeck. Einzelvorträge hielten Buket Altinoba (München) über „Die Skulpturmaschine – Kunst und Technologie im 19. Jahrhundert“, Jan L. de Jong (Groningen) über das Grabmal Papst Hadrians VI. in Rom. Auch die gemeinsam mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen ausgerichtete Vortragsreihe „Denkmalpflege als Beruf“ konnte fortgeführt werden: Hiltrud Kier (Bonn), eine der Grande Dames der Denkmalpflege, berichtete von ihrer langjährigen Tätigkeit und konnte detailliert veranschaulichen, was man schon geahnt hatte, daß nämlich „Denkmalpflege in Köln […] nie langweilig [war]“; und Dimitrij Davydov (Köln) gab aus erster Hand Einblicke in den so wichtigen Bereich des Rechts in der institutionellen Denkmalpflege. Besonders bleibt mir die binationale, gemeinsam mit unserer Partneruniversität in Czernowitz (Ukraine) durchgeführte Übung über Erinnerungskulturen in Czernowitz und Münster in Erinnerung: wegen des außerordentlichen Engagements der Studierenden, die mittels elektronischer Kommunikation und über Sprachbarrieren hinweg in deutsch-ukrainischen Tandems je ein Objekt in beiden Städten als Kristallisationspunkte von Erinnerung untersucht haben, vor allem aber wegen der Selbstverständlichkeit, mit der sich die ukrainischen Studierenden und unsere Kollegin Natalia Nechaeva-Yuriychuk trotz der enormen Belastungen, denen sie gegenwärtig ausgesetzt sind, der Sache gewidmet haben.
Allen, die beigetragen haben, dieses reichhaltige und vielfältige Programm neben den eigentlichen Lehrveranstaltungen auf die Beine zu stellen, danke ich im Namen des Institutes herzlich, ebenso all denen, die viel geleistet und investiert haben, um eben auch das ‚normale‘ Programm und die ‚normalen‘ Abläufe funktionieren zu lassen!
Wir leben – man hat sich an solche Aussagen gewöhnt, ist ihrer vielleicht längst überdrüssig, doch sind sie auch nicht von der Hand zu weisen – in herausfordernden Zeiten. Sparzwänge machen sich immer deutlicher, leider auch in der Universität, bemerkbar, und das gesellschaftliche Klima wird rauer. In Zeiten zunehmender Radikalisierung und Ideologisierung haben es differenziert-abwägende, auf Sachargumente gegründete und auf dieser Basis engagierte Stimmen schwerer, sich Gehör zu verschaffen. Umso dringlicher braucht es sie! Das gilt gesamtgesellschaftlich, aber auch in den Bereichen, die uns fachlich näher stehen. So geraten, um ein besonders markantes Beispiel zu nennen, gegenwärtig, von der breiteren Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, quer durch die Republik Denkmalschutzgesetze in einer Weise unter Druck, wie man es noch vor zehn, fünfzehn Jahren kaum für möglich gehalten hätte. Hier braucht es leidenschaftliche Anwälte für die Sache, die bereit sind, fachliche Expertise zu erwerben und sie an geeigneter Stelle klar in der Sache und engagiert in der Motivation vernehmbar zu machen. Die Erforschung und der Schutz unseres kulturellen Erbes, für das wir als (angehende) Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker keine alleinige, aber doch eine herausgehobene Zuständigkeit haben, ist ja eine gesellschaftliche Verpflichtung von großem Gewicht – in NRW hat sie zu Recht Verfassungsrang! Nutzen Sie daher auch weiterhin die vielfältigen Möglichkeiten, die Ihnen das Studium der Kunstgeschichte bietet: Es zeigt sich gerade jetzt wieder, wie wichtig und verantwortungsvoll es ist, dieses Fach zu betreiben.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachtstage, einen guten Rutsch und ein schönes, ertrag- und erfolgreiches Jahr 2026!
Jens Niebaum























































