Bewerbung

Die GSER nimmt nur zum Wintersemester Promotionsstudentinnen und –studenten auf. Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. Juli.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen zum Promotionsstudium innerhalb der GSER sind:

  • der Abschluss eines erziehungswissenschaftlichen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von wenigstens acht Semestern, für das ein anderer Grad als „Bachelor“ verliehen wird, oder
  • ein besonders qualifizierter Abschluss eines erziehungswissenschaftlichen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von wenigstens sechs Semestern unter Auflage weiterer, auf die Promotion vorbereitender Studien in dem Promotionsfach Erziehungswissenschaft, oder
  • der Abschluss eines Masterstudiengangs Erziehungswissenschaft, oder
  • der Abschluss eines lehramtsbezogenen Masterstudiengangs im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 HG. und eines lehramtsbezogenen erfolgreich abgeschlossenen 1. Staatsexamens.
  • der Abschluss muss in der Regel mindestens gut (2,0) sein.
  • die Betreuungszusage einer am IfE tätigen Erstgutachterin/eines am IfE tätigen Erstgutachters der GSER,
  • der Nachweis der besonderen Eignung der Bewerberin/des Bewerbers für die Promotion innerhalb der GSER aufgrund eines Auswahlverfahrens (siehe unten)

Nutzen Sie für Ihre Bewerbung bitte unsere Vorlage und richten Sie sie per E-Mail an den Sprecher der GSER:

Prof. Dr. Christina Huf
Bispinghof 5/6
48143 Münster
gser@uni-muenster.de

 

Einzureichende Unterlagen

Ihre Bewerbung muss im Einzelnen folgende Unterlagen enthalten:

  • eine einseitige formlose Bewerbung für das Promotionsstudium, das Auskunft über Eignung und Motivation, wissenschaftliche Interessengebiete und Vorstellungen über den angestrebten Berufsweg gibt,
  • einen tabellarischer Lebenslauf,
  • einen Nachweis über Ihren Studienabschluss sowie
  • ein Exposé der geplanten Dissertation im Umfang von ca. 10 Seiten
  • den Namen Ihres Betreuers am IfE.

Das Auswahlverfahren

Wenn die formalen Voraussetzungen zur promotion erfüllt sind und das vorgeschlagene Thema dem Profil der GSER entspricht, prüft der Vorstand der GSER die besondere Eignung des Bewerbers/ der Bewerberin. Hierfür bezieht sich der Vorstand auf das eingereichte Exposé und lädt die Bewerberin/den Bewerber ggf. zu einem Vorstellungsgespräch ein.

Bewerber/innen, deren besondere Eignung für die Promotion im Rahmen der GSER feststellt wird, werden zum Promotionsstudium in der GSER zugelassen, wenn aufgrund ihrer Platzierung auf der Rangliste ein Studienplatz zur Verfügung steht.