Honorarrisiken bei fehlerhafter Aufklärung über die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens im Rechtsschutzmandat

Vortragsveranstaltung der Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht

RAin Dr. Anna Gregoritza

Der Vortrag behandelt die Pflichten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Rechtsschutzmandat mit einem besonderen Augenmerk auf die Pflicht zur Aufklärung über die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens (z.B. Klageantrag) im Licht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 13.11.2025, Az. XI ZR 103/23). Das Risiko einer Inanspruchnahme durch die Rechtsschutzversicherung auf Rückzahlung des Anwaltshonorars im Fall einer fehlerhaften Beratung über die Erfolgsaussichten wird beleuchtet. Zugleich soll die Veranstaltung Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bieten. Gerne können Teilnahmebescheinigungen (bei einer Teilnahme per Zoom auf der Grundlage wiederholter Anwesenheitskontrollen während der Veranstaltung) erstellt werden.

Rubrik
Vorträge, Vorlesungen
Zeitraum
Mi 24.06.2026, 17 Uhr - 19 Uhr
Reihe
Ort
in Präsenz oder online oder per Zoom
Eintritt
Anmeldung
Nach der Anmeldung werden rechtzeitig vor der Veranstaltung der Veranstaltungsort bzw. der Einwahl-Link per Mail übersandt.
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