Honorarrisiken bei fehlerhafter Aufklärung über die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens im Rechtsschutzmandat
Vortragsveranstaltung der Forschungsstelle Anwalts- und Notarrecht
RAin Dr. Anna Gregoritza
Der Vortrag behandelt die Pflichten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Rechtsschutzmandat mit einem besonderen Augenmerk auf die Pflicht zur Aufklärung über die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens (z.B. Klageantrag) im Licht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 13.11.2025, Az. XI ZR 103/23). Das Risiko einer Inanspruchnahme durch die Rechtsschutzversicherung auf Rückzahlung des Anwaltshonorars im Fall einer fehlerhaften Beratung über die Erfolgsaussichten wird beleuchtet. Zugleich soll die Veranstaltung Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bieten. Gerne können Teilnahmebescheinigungen (bei einer Teilnahme per Zoom auf der Grundlage wiederholter Anwesenheitskontrollen während der Veranstaltung) erstellt werden.
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