Von einfachen Grenzverletzungen bis hin zu sexualisierter Gewalt
Fakultätsversammlung zu den Grundlagen und der Erarbeitung eines Institutionellen Schutzkonzeptes an unserem Fachbereich
Sexualisierte Gewalt ist kein Randphänomen und wird an allen gesellschaftlichen Orten und Institutionen ausgeübt. Auch Menschen an unserer Fakultät haben entsprechende Erfahrungen machen müssen. Gleichzeitig gibt es vielfältige Formen von grenzverletzendem und übergriffigem Verhalten, die (noch) keine sexualisierte Gewalt darstellen, aber ebenfalls verletzen und/oder zur Manipulation eingesetzt werden. – Für jede:n persönlich wie für uns als Angehörige der Fakultät gilt es zu fragen: Wo liegen Grenzen bzw. wo sind Grenzen zu ziehen? Welches grundsätzliche Bewusstsein gilt es zu entwickeln? Welche Faktoren sind angesichts des gemeinsamen Lernens, Lehrens, Forschens und Arbeitens an unserer Fakultät von Relevanz? Um mit dieser Realität umzugehen und präventiv handeln zu können, wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die ein Institutionelles Schutzkonzept (kurz: ISK) für unsere Fakultät erarbeitet. Um schon zu einem frühen Zeitpunkt möglichst viele Angehörige unserer Fakultät einzubinden, Ihre Erfahrungen aufzugreifen und miteinander ins Gespräch über unsere Werte und Grenzen zu kommen, laden wir Sie herzlich zur Fakultätsversammlung am 03. Juni ein.
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