Anpassungslehrgang für internationale Lehrerinnen und Lehrer

Der Anpassungslehrgang ist kein Studiengang, sondern ein ergänzendes Studienangebot in der Lehrer*innenbildung.
Hierbei erwerben internationalen Lehrerinnen und Lehrer Kompetenzen, die im Vergleich zu einem deutschen Lehramtsabschluss fehlen (z. B. zum zweiten Unterrichtsfach), um anschließend als reguläre Lehrkraft mit voller Anerkennung an staatlichen Schulen zu arbeiten.

Grundlage für den Anpassungslehrgang in NRW ist ein Anerkennungsantrag und ein hieraus resultierender Prüfbescheid der Bezirksregierungen Arnsberg (Lehramtsqualifikationen aus dem EU-Ausland) oder Detmold (Lehramtsqualifikationen aus dem übrigen Ausland).

Ihr individueller Sonderstudienplan an der Universität Münster wird auf Basis Ihres Prüfbescheides der Bezirksregierung erstellt.

Informationen zum Anpassungslehrgang in NRW

  • Antrag auf Anerkennung

    Um am Anpassungslehrgang teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Anerkennungsbescheid zur Lehramtsqualifikation.
    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der zuständigen Bezirksregierung in NRW.

    Hinweis: Die Bearbeitung der Anträge dauert eventuell mehrere Monate. Daher ist es ratsam, den Antrag so früh wie möglich einzureichen (ein Nachweis von Deutschkenntnissen ist für den Antrag nicht erforderlich).

  • Sprachliche Voraussetzungen: Deutschkenntnisse

    Für die Tätigkeit als Lehrkraft an einer deutschen Schule sind sehr gute Kenntnisse in der deutschen Sprache erforderlich.

    Für die Teilnahme am universitären Teil des Anpassungslehrgangs muss für ein Studium in Münster der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 vorliegen. Diese Sprachkenntnisse müssen vor dem Studium erworben werden.

    Folgende Zertifikate werden an der Universität Münster als Nachweis von Deutschkenntnissen akzeptiert:

    • DSH-2-Zeugnis (oder höher)
    • TestDaF Stufe 4 in allen Bereichen (oder höher)
    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusminister-Konferenz Stufe II (In allen Teilbereichen C1-Niveau)
    • Feststellungsprüfung (FSP)
    • Goethe-Zertifikat C2
    • UNIcert-Zertifikat der Stufen III (oder höher)
    • TELC C1 Hochschule (Ergebnis "befriedigend" oder "gut")
  • Dauer & Finanzierung

    Der Anpassungslehrgang dauert in der Regel zwischen 6 Monaten und maximal drei Jahre, wobei in diesen drei Jahren zumeist ein universitärer Teil sowie 1 bis 1,5 Jahre schulpraktische Ausbildung (analog zum Vorbereitungsdienst) enthalten sind. In der schulpraktischen Ausbildung stehen die Teilnehmer*innen bereits in einem Dienstverhältnis zum Land NRW und werden daher für die Tätigkeit entlohnt.

    Wir empfehlen, den universitären Teil zum Anpassungslehrgang möglichst weitgehend vor dem Start der schulpraktischen Ausbildung zu absolvieren.

    Informationen zum Anpassungslehrgang auf den Seiten der Bezirksregierung

Studium im Rahmen des Anpassungslehrgangs an der Universität Münster

Liegt Ihnen der Bescheid der Bezirksregierung zum Anpassungslehrgang vor, so können Sie geforderte Studienleistungen an der Universität Münster erarbeiten.

  • Schritt 1: Verpflichtende Beratung im Zentrum für Lehrkräftebildung

    Liegt der Bescheid der Bezirksregierung zum Anpassungslehrgang vor, so berät das Zentrum für Lehrkräftebildung zum ergänzenden Studium in Münster.

    Terminvereinbarung: Senden Sie eine E-Mail an sarah.loy@uni-muenster.de

    • Bitte nennen Sie zwei bis drei Terminvorschläge und beschreiben kurz Ihr Anliegen. 
      Die Beratung kann vor Ort im ZLB oder im Online Beratungsraum (per Zoom) stattfinden.

            Folgende Unterlagen sind erforderlich (PDF-Format):

    • Prüfbescheid der Bezirksregierung Arnsberg bzw. Detmold, der die mit einer Aner­kennung verbundenen Auflagen hinsichtlich einer fachwissenschaftlichen Zusatz­ausbildung enthält
    • Hochschulzugangsberechtigung (amtliche deutsche Übersetzung)
    • Studiennachweise und Hochschuldiplome/Prüfungszeugnisse (amtliche deutsche Übersetzung)
    • Nachweis über Deutschkenntnisse

    Auf Grundlage der Unterlagen berät das ZLB zu allgemeinen Fragen der fachwissenschaftlichen Zusatzausbildung, insbesondere zur Einschreibung in einen passenden Lehramtsstudiengang, eine mögliche Bewerbung sowie zum Hörer*innen-Status. Darüber hinaus stellt das ZLB den Kontakt zur passenden Fachstudienberatung her.

  • Schritt 2: Fachstudienberatung zum individuellen Studienprogramm

    Die zweite Beratung dient der Erstellung Ihres individuellen Studienprogramms.

    • Die Fachstudienberatung stellt auf der Basis des Prüfbescheids eine Liste der notwendigen Module und Veranstaltungen zusammen.
    • Die Fachstudienberatung ist ebenfalls Ansprechpartner bei Fragen zur Studienorganisation.

Auf Grundlage der zwei Beratungsgespräche erhalten Sie:

  • eine "Beratungsbescheinigung" zum Anpassungslehrgang.
  • eine Empfehlung zum passenden Studienprogramm an der Universität Münster.
  • Schritt 3: Bewerbung / Immatrikulation an der Universität Münster

    Grundlage zum Studium im Rahmen des Anpassungslehrgangs an der Universität Münster ist die Immatrikulation in ein passendes Studienprogramm.

    Der Studienzugang erfolgt zum Wintersemester (Oktober).
    Je nach persönlichen Voraussetzungen kann eine Studienzulassung auch zum SoSe (April) möglich sein.

    Voraussetzungen zur Studienzulassung:

    • Hochschulzugangsberechtigung
    • Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2
    • Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen: Erfolgreiche Bewerbung um einen Studienplatz
    • In den Fächern Kunst, Musik und Sport kann eine Eignungsprüfung erforderlich sein

    Fristen für den Studienzugang:

    Kosten:

    Sie zahlen den Semesterbeitrag für Studierende der Universität Münster. Studierende erhalten hierüber z. B. das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr.
    Es werden keine Studiengebühren erhoben.