Anerkennung
Grundlagen
Grundsätzlich müssen alle Praktika im Lehramtsstudium spätestens 14 Tage vor deren Beginn im ZLB angemeldet werden. Angemeldete und damit im Vorfeld vom ZLB genehmigte Praktika werden nach Vorlage einer Praktikumsbescheinigung durch das ZLB verbucht.
Nicht angemeldete Praxistätigkeiten können nur als Eignungs- und Orientierungspraktikum anerkannt werden, wenn sie den Bedingungen entsprechen, die in § 7 Absatz 1 der Bestimmungen zur Durchführung für die Praktikumsmodule ("Praktikumsordnung") definiert werden. Die Prüfung wird durch die EOP-Modulbeauftragten vorgenommen, die ggf. eine Anerkennung ausstellen.
Praktikumsordnung Bachelor - LABG 2009 in der Fassung 2025 (PDF)
Praktikumsordnung Bachelor - LABG 2009 in der Fassung von 2016 (PDF)
Vorgehen
Bitte informieren Sie sich zunächst immer über unsere Homepage und die für Sie geltende Fachprüfungsordnung, ob von Ihnen absolvierte Tätigkeit den allgemeinen Anforderungen an das Praktikum entspricht (Dauer, Umfang, inhaltliche Anforderungen usw.).
Absolvierte Praktika an anderen Hochschulen
Zur Prüfung, ob eine vollständige oder teilweise Anerkennung Ihrer bereits an einer anderen Hochschule absolvierten Praktika möglich ist (Äquivalenz), benötigen wir einen Nachweis der entsprechenden Leistungen. Bitte wenden Sie sich mit den entsprechenden Nachweisen (Transcript of Records, Modulscheine und Praktikumsbestätigung oder Zeugnis der Praktikumseinrichtung) an die unter "Kontakt" genannte E-Mail-Adresse. Ihre Unterlagen werden geprüft und Sie erhalten eine Rückmeldung per E-Mail.Außeruniversitäre Erfahrungen vor dem Studium
Eine unterrichtliche schulische Erfahrung vor Aufnahme des Lehramtsstudiums und nach Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife kann nur in bestimmten Fällen und ab einer Dauer von ca. 6 Monaten/einem Schulhalbjahr anerkannt werden. Um die Anerkennungsfähigkeit einer schulischen Erfahrung vor Ihrem Hochschulstudium als Praktikum prüfen zu lassen, benötigen Sie ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Ihren Namen, den Namen der Einrichtung/Schule, den Zeitraum (von/bis) Ihrer Tätigkeit, den Stundenumfang sowie eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Reichen Sie das Arbeitszeugnis unter untem genannten Kontakt ein, um die Möglichkeit der Anerkennung prüfen zu lassen. Für spezifische Fragen wenden Sie sich auch gern an die Praktikumsberater*innen, die dort ebenfalls aufgeführt sind.Nicht angemeldete Schulpraktika während des Studiums
Schulpraktika, die während des Studiums nicht angemeldet und damit privat durchgeführt worden sind, können nachträglich nicht anerkannt werden, auch wenn die sonstigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Tätigkeiten in der Schule können nur dann anerkannt werden, wenn die Notwendigkeit einer Anmeldung und Zulassung durch das ZLB nicht bestanden hat. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie als angestellte Vertretungslehrkraft in der Schule tätig sind/waren und somit ein anderer Status als der einer Lehramtspraktikantin bzw. eines Lehramtspraktikanten der Universität Münster gegeben ist/war.Beispiele häufiger Anerkennungsanfragen
Einige Tätigkeiten werden überdurchschnittlich häufig zur Prüfung vorgelegt. In der verlinkten Grafik stellen wir diese Fälle kurz vor und erklären die relevanten Kriterien der Anerkennungsfähigkeit. Die aufgeführten Beispiele ersetzen nicht die Prüfung Ihres individuellen Falls, sondern dienen lediglich der Information.
Beispiele häufiger EOP-Anerkennungsanfragen (PDF)Kontakt
Um die Möglichkeit einer Anerkennung prüfen zu lassen, schicken Sie uns bitte Ihre Daten und die Anerkennungsunterlagen per E-Mail zu und nutzen Sie dafür unbedingt Ihre Uni-E-Mail-Adresse.
- Daten: Matrikelnummer (bzw. für Äquivalenzbescheinigungen die Bewerber*innen-Nummer), Studiengang, Fächer
- Anerkennungsunterlagen: Hinweise im Informationsfeld "Vorgehen"
E-Mail an: anerkennungen.zlb@uni-muenster.de
BK-Studierende wenden sich direkt an das IBL, Frau Sandra Mester.
Folgende Personen helfen Ihnen bei spezifischen Fragen zur Anerkennung des Eignungs- und Orientierungspraktikums gerne weiter:
Simone Mattstedt | Dr. Henrik Streffer | Sandra Mester ( nur für BK-Studierende)