Aufbau des Moduls Eignungs- und Orientierungspraktikum (7 LP)

Bestandteile Format Anforderung
Seminar Praktikumsseminar zum Eignungs- und Orientierungspraktikum

Aktive Mitarbeit

Praktikum

Schulisches Praktikum

5 Wochen und 150 Stunden

Modulabschluss-
prüfung

In Anbindung an Praktikums-
seminar und Praxisphase

Hausarbeit in Form einer
theoriebasierten Eignungs- und Praxisreflexion im Portfolio
(12 Seiten, benotet)

Hinweis: Für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2025/2026 sind drei verschiedene Prüfungsformate möglich (vgl. Ziele und Inhalte)

Ziele

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum dient der Beobachtung und dem Kennenlernen des schulischen Praxisfeldes und der Vielfalt der Aufgaben des Lehrer*innenberufs unter expliziter Berücksichtigung relevanter Dimensionen eines inklusiven Schulsystems. Auf der Basis theoretischer Kenntnisse und der Erfahrungen aus der Praxisphase leistet das Modul zudem einen Beitrag zur kritischen Reflexion der Eignungsfrage sowie der Überprüfung des Berufswunsches. Die Praxisphase des EOP-Moduls muss hierbei durch die Profession Lehrer*in angeleitet und begleitet werden.  So soll die kritisch-analytische Auseinandersetzung mit der Schulpraxis und die Grundlegung einer professionsorientierten Perspektive für das weitere Studium ermöglicht werden. Die kontinuierliche Reflexion des Berufswunsches Lehramt wird über alle Praxisphasen hinweg durch die eigenständige Arbeit der Studierenden mit dem Portfolio begleitet.
Portfolio

Inhalte des Seminars

In den Seminaren zum EOP werden berufsbiografische Professionalisierungsprozesse, die Gestaltung von Schule und Unterricht (bspw. zu Fragen der Inklusion, Begleitung von pädagogischen Prozessen, didaktische Gestaltung von Lehr-Lernprozessen in heterogenen Gruppen, Formen und Ausgestaltung multiprofessioneller Kooperation, Bildungs- und Erziehungsaufträge der Einrichtungen und Akteur*innen, Organisationsformen) sowie Formen und Verfahrensweisen wissenschaftlicher Beobachtung thematisiert. Die Bearbeitung dieser Inhalte erfolgt nach dem didaktischen Prinzip des Forschenden Lernens. Sie entwickeln eigene Fragestellung auf der Grundlage von theoretischen Vorüberlegungen und schulpraktischen Erfahrungen, Sie werten die in der Schulpraxis gewonnenen Eindrücke theoriebasiert aus und reflektieren diese.

Prüfungsleistung: Theoriebasierte Eignungs- und Praxisreflexion

Prüfungsleistung, Abgabe und Korrektur

Als Prüfungsleistung erbringen Sie eine Hausarbeit in Form einer theoriebasierten Eignungs- und Praxisreflexion im Portfolio (12 Seiten, benotet). Die Lehrenden der Praktikumsseminare legen genaue Inhalte, Vorgaben und Kriterien für die Ausgestaltung der Prüfungsleistung fest. Die Abgabe der Leistung erfolgt i. d. R. sechs Wochen nach Beendigung der Praxisphase, sofern mit dem*der Lehrenden nachweislich nichts anderes vereinbart wurde. Die Praxisphase muss binnen zweier vorlesungsfreier Zeiten nach der Vorbereitung in der Lehrveranstaltung durchgeführt werden. 
Die Korrektur der Leistung durch die betreuenden Lehrenden erfolgt i. d. R. bis spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit.

  • Regelungen für abweichende Abgabefristen und Härtefälle

    Von der regelhaften Frist zur Einreichung der Leistung gemäß Praktikumsordnung, die dafür sechs Wochen nach Abschluss der Praxisphase vorsieht, kann dann abgewichen werden, wenn

    • Sie formlos nachweisen können, dass mit dem*der Lehrenden eine andere, schriftlich fixierte Terminvereinbarung vorlag

    oder

    • im Fall einer Anerkennung, die in nachbereitenden Seminaren reflektiert wird,

    oder

    • ein Härtefall nachgewiesen werden kann, der die rechtzeitige Einreichung der Leistung verhinderte. Der Härtefall ist vor Ablauf der Abgabefrist bei dem*der Lehrenden anzuzeigen, nach Ablauf der Frist bei den Modulbeauftragten, sofern der*die Lehrende nicht mehr erreichbar ist. Es ist mit geeigneten Dokumenten zu belegen, dass die Einhaltung der Frist nicht möglich ist oder war (z. B. bei Krankheit über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

    Sofern keiner dieser Fälle vorliegt, gilt die angemeldete Leistung, wenn sie nicht innerhalb eines Studienjahres (ausgehend vom Semester, in dem die Lehrveranstaltung angemeldet wurde) eingereicht wurde, spätestens zwei Durchgänge nach der Lehrveranstaltung als nicht bestanden.

    Zwei Durchgänge bemessen sich wie folgt: Die Prüfungsanmeldung in QISPOS/SLcM ist veranstaltungsbezogen und kann somit ausschließlich im Semester der Seminarteilnahme erfolgen. Binnen zwei vorlesungsfreier Zeiten nach der Prüfungsanmeldung muss die Praxisphase durchgeführt werden und die Abgabe der Leistung (wie oben ausgeführt) erfolgen.

    Sofern einer der genannten Ausnahmefälle vorliegt und der*die ursprüngliche Lehrende nicht mehr zur Verfügung stehen, wird durch die Modulbeauftragten eine neue Prüferin bzw. ein neuer Prüfer zugewiesen. Sie führen dann ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der neuen Prüferin bzw. dem neuen Prüfer, um die Leitlinien für die Erstellung der Leistung zu klären (Seminarinhalte, Aufgabe/n in der Praxisphase, Themenstellung der Ausarbeitung usw.).